Entscheidungsvorlage - FB 02/0419/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Verbandsumlage für den Zweckverband Region Aachen in Höhe von 4.800 Euro für das Haushaltsjahr 2025 zu beschließen. Diese Erhöhung wird vollständig für den erhöhten Mitgliedsbeitrag im EVTZ Euregio-Maas-Rhein aufgewendet.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Verbandsumlage für den Zweckverband Region Aachen in Höhe von 4.800 Euro für das Haushaltsjahr 2025 zu beschließen. Diese Erhöhung wird vollständig für den erhöhten Mitgliedsbeitrag im EVTZ Euregio-Maas-Rhein aufgewendet

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Verbandsumlage für den Zweckverband Region Aachen in Höhe von 4.800 Euro für das Haushaltsjahr 2025. Diese Erhöhung wird vollständig für den erhöhten Mitgliedsbeitrag im EVTZ Euregio-Maas-Rhein aufgewendet.
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Erläuterungen

Die Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverbands hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 und die sich daraus ergebenden Umlagebeiträge der Verbandsmitglieder in ihrer Sitzung am 01.12.2023 beschlossen.

 

Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) ist Mitglied des EVTZ Euregio Maas-Rhein, an den ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist. Dieser Beitrag betrug bisher jährlich 117.589,68 Euro. Im Haushalt des RAZV ist dieser Aufwand, neben weiteren Beitragsaufwendungen, im Produkt 0101 (Allgemeine Verwaltung), Sachkonto 54 040 20 (Beiträge an Vereine) abgebildet und mit diesem Ansatz in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Am 27.11.2024 tagten der Vorstand und die Versammlung des EVTZ Euregio Maas-Rhein. In der Sitzung der Versammlung wurde der Haushalt 2025 des EVTZ beschlossen. Dazu gehören auch die Mitgliedsbeiträge der Partnerregionen des EVTZ (RAZV, Provinzen niederländisch und belgisch Limburg, Provinz Lüttich, Ostbelgien).

In der Satzung des EVTZ heißt es in Artikel 18 „Finanzierung; Rechnungswesen; Haushalt“ unter Punkt 3: „Der Jahresbeitrag wird alle drei Jahre in Bezug auf die belgischen Lohn- und Lebenshaltungskosten indexiert.“

Die Indexierung für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 liegt aktuell bei 17,70 Prozent (öffentlich auf Statbel einzusehen https://statbel.fgov.be/de/themen/verbraucherpreise/verbraucherpreisindex#documents) und hat zur Folge, dass sich der Mitgliedsbeitrag des RAZV an den EVTZ für das Jahr 2025 um 20.814,97 Euro erhöht.

Weiter heißt es in der Sitzungsvorlage des EVTZ: „Sollte zwischen Oktober und Dezember eine nennenswerte Indexierung stattfinden, wird der EVTZ-Versammlung die Möglichkeit der Inklusion dieser Steigerung in den Haushalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgeschlagen.“ Nach Rückfrage bei der Euregio Maas-Rhein wird von einer weiteren Indexierung von rund 3 Prozent ausgegangen. Dies würde eine weitere Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 4.152,15 Euro bedeuten. Insgesamt beträgt die Erhöhung 24.967,12 Euro. Der auf die Stadt Aachen bezogene Anteil beträgt 4.857,00 €

 

Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024 /2025 des RAZV im Frühjahr 2023 war diese Erhöhung nicht absehbar. Die Aufwendungen für den Mitgliedsbeitrag an den EVTZ wurden wie oben beschrieben im Haushalt des RAZV mit den zum damaligen Zeitpunkt einschlägigen 117.589,68 Euro fortgeschrieben. Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um voraussichtlich 24.967,12 Euro ist im Haushalt des RAZV nicht gedeckt.

 

In der Verbandsversammlung des RAZV am 22.11.2024 wurde seitens der Geschäftsführung des RAZV das Thema unter Anfragen und Mitteilungen angesprochen und erläutert, dass die Sitzungsunterlagen für die EVTZ-Versammlung am 15.11.2024 in der Geschäftsstelle eingegangen sind. Insofern gab es vorher keine Gelegenheit, die Gremien der Gebietskörperschaften zu diesem Thema zu informieren.

Frau Thönnissen wurde nach Diskussion seitens der Verbandsversammlung beauftragt, dem Haushalt 2025 des EVTZ in der Sitzung am 27.11.2024 unter Gremienvorbehalt zuzustimmen.

 

Eine Erhöhung der Verbandsumlage um 24.967,12 Euro ergibt für die Verbandsmitglieder folgende Umlageerhöhungen an den RAZV im Jahr 2025:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

341.700

346.500

341.700

341.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 4.800

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Erhöhung der Verbandsumlage für die Stadt Aachen im Jahr 2025 wird über die Veränderungsnachweisung bei o.g. Haushaltsposition in den Haushalt 2025 eingeplant.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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