Entscheidungsvorlage - FB 01/0711/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Nach §§ 34 und 46a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. §§ 61 und 74 Kommunalwahlordnung in der jeweils gültigen Fassung stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen der Stadt Aachen vom 13.09.2020 gemäß der beiliegenden Anlage fest (Unterlagen werden nachgereicht).

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter ist gemäß §§ 34 und 46 a Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. §§ 61 und 74 Kommunalwahlordnung (KWahlO) das Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen für jeden Stadtbezirk gesondert festzustellen.

 

Die Zusammenstellung des Wahlergebnisses ist als Anlage beigefügt (Unterlagen werden

nachgereicht).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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