Entscheidungsvorlage - FB 01/0709/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Nach Maßgabe des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der jeweils gültigen Fassung stellt der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Rates der Stadt Aachen vom 13.09.2020 gemäß der beiliegenden Anlage fest (Unterlagen werden nachgereicht).

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Nach Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter ist gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i. V. m. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) das Ergebnis der Wahl des Rates der Stadt Aachen durch den Wahlausschuss festzustellen.

Gemäß § 32 Kommunalwahlgesetz ist im Wahlbezirk derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Die Zusammenstellung der Ergebnisse zur Wahl des Rates der Stadt und die Sitzverteilung sind als Anlagen beigefügt (Unterlagen werden nachgereicht).

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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