Entscheidungsvorlage - FB 45/0662/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 123 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2025/2026.

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Erläuterungen

Gemäß § 6a der Ausführungsverordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW legt der Schulträger vor Aufnahme der Schulneulinge an den Grundschulen die Anzahl der Eingangsklassen je Grundschule und die Anzahl der Schulplätze in diesen Klassen fest.

 

Die Anzahl der innerhalb der Kommune insgesamt zu bildenden Eingangsklassen darf eine Höchstzahl

(= Kommunale Klassenrichtzahl) nicht überschreiten. Für das Schuljahr 2025/2026 hat die Verwaltung aufgrund der durch die Rechtsverordnung vorgegebenen Berechnungsmethode in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine Höchstzahl von 129 Klassen ermittelt, die grundsätzlich gebildet werden dürfen.

 

Bei der Klassenbildung sind pädagogische Gesichtspunkte wie Gemeinsames Lernen, sozialräumliche Bedingungen, schulorganisatorische oder bauliche Gründe zu berücksichtigen, ebenso eine ausgeglichene Lehrerversorgung.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte sollen an den städtischen Grundschulen im kommenden Schuljahr 2025/2026 insgesamt 123 Klassen gebildet werden. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen nicht in jedem Fall mit der festgelegten Zügigkeit korrespondiert.

 

Folgende Schulen sollen aufgrund der durchgeführten Berechnung und nach einvernehmlicher Abstimmung mit der zuständigen Schulaufsicht zusätzliche Eingangsklassen bilden:

 

GGS Brühlstraße: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

GGS Malmedyer Straße: Eine zusätzliche Klasse, somit 3 Eingangsklassen

 

Die Schulleiterinnen der betreffenden Schulen haben die Einrichtung der zusätzlichen Klassen beantragt und ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Die räumlichen Kapazitäten sind vorhanden.

 

Die angemeldeten Kinder an der GGS Brühlstraße wohnen fast ausschließlich im Stadtbezirk Eilendorf. Um eine ortsnahe Beschulung dieser Kinder zu gewährleisten, wird die Einrichtung einer zusätzlichen Eingangsklasse befürwortet. Die Eltern der Kinder, die an der KGS Birkstraße nicht aufgenommen werden können, werden durch die Schulleitung auf die freien Plätze an der GGS Brühlstraße hingewiesen.

 

Die GGS Malmedyer Straße ist ebenfalls zum kommenden Schuljahr stark nachgefragt und müsste Kinder ablehnen. Alternative Schulplätze stehen an den Nachbarschulen nur eingeschränkt zur Verfügung, da die KGS Höfchensweg zum kommenden Schuljahr aufgrund der 2,5-Zügigkeit nur 2 Klassen bilden kann. Auch hier wir die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse befürwortet. Die Schule verfügt seit dem Umzug in das Gebäude an der Malmedyer Straße über ausreichende Raumkapazitäten.

Aufgrund der hohen Anmeldezahlen zum Jahresende 2024 hat die GGS Am Lousberg, die nach der festgelegten Aufnahmekapazität zum Schuljahr 2025/2026  zwei Klassen aufnehmen kann, die Verwaltung im Dezember 2024 gebeten zu prüfen, ob eine Mehrklasse und somit 3 Eingangsklassen zum neuen Schuljahr gebildet werden könnten.

Nach dem für die Stadt Aachen geltenden Schulentwicklungsplan kann die Schule am Lousberg maximal 10 Klassen aufnehmen, das bedeutet, dass in jedem zweiten Schuljahr nur 2 Eingangsklassen aufgenommen werden können.  Die Bildung einer 3. Eingangsklasse zum Schuljahr 2025/2026 würde die Aufnahmekapazität der Schule überschreiten.

 

Nach der für die Grundschulen durch den Rat der Stadt Aachen festgelegten Flächenraumorientierung sollte eine 2,5-Zügige Grundschule über 10 Klassenräume, 3 Mehrzweckräume und 6 Räume für die Nachmittagsbetreuung verfügen. Bei Aufnahme einer weiteren Klasse an der GGS Lousberg wäre es zwingend erforderlich, einen Raum, der aktuell für die Nachmittagsbetreuung genutzt wird wieder als Klassenraum herzurichten. Dies würde das bereits jetzt bestehende Raumdefizit an der Schule noch vergrößern. Weiterhin stünden dann für mehr Kinder, die einen OGS-Platz beanspruchen, weniger Räume zur Verfügung.

 

Der etwaige Umbau der Hausmeisterwohnung wird z. Zt. durch E 26 geprüft. Diese Maßnahme wird jedoch nicht kurzfristig umsetzbar sein, so dass hierdurch für das kommende Schuljahr keine räumliche Entlastung geschaffen werden würde. Deshalb kann aus Sicht der Verwaltung die Bildung einer zusätzlichen Eingangsklasse nicht befürwortet werden. Darüber hinaus stehen mit Blick auf die Anmeldesituation an den Grundschulen im Umfeld, freie Plätze zur Verfügung.

Die Schulleiterin der GGS Am Lousberg wurde vorab über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Sie hat im Vorfeld der endgültigen Aufnahmeentscheidung mit den Eltern Kontakt aufgenommen und auf alternative Schulplätze an den Nachbarschulen verwiesen. Zum Zeitpunkt der Auswertung zur Berechnung der Klassenrichtzahl waren noch 53 Kinder an der Schule angemeldet, da sich Eltern für ein andere Schule entschieden haben, bzw. Kinder eine Förderschule besuchen werden oder zurückgestellt worden sind. Die Schule könnte in diesem Fall nur ein Kind nicht aufnehmen.

 

Bei allen anderen Schulen, die aus Kapazitätsgründen Kinder ablehnen müssen, stehen ausreichend freie Plätze an benachbarten Grundschulen zur Verfügung. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen, informieren die Eltern und weisen auf alternative Schulen mit Platzkapazitäten hin.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind noch nicht alle Verfahren zur Feststellung eines evtl. vorhandenen Förderbedarfs eines Kindes (AO-SF-Verfahren) abgeschlossen, daher kann sich die Zahl der aufzunehmenden Kinder an den städt. Grundschulen noch leicht verändern, falls  die Eltern als Förderort eine Förderschule wählen.

 

In der Anlage ist eine Übersicht über die erforderlichen Eingangsklassen der einzelnen Grundschulen beigefügt. Die durchschnittliche Klassenfrequenz in den Eingangsklassen liegt unter Berücksichtigung der beiden zusätzlich zu bildenden Klassen zum Schuljahr 2025/2026 bei 24,37.

 

Nach Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung über die Klassenbildung und der Freigabe durch die Schulaufsicht kann seitens der Schulleitungen eine Aufnahmezusage an die Eltern der angemeldeten Kinder in den jeweiligen Grundschulen erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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