Kenntnisnahme - FB 14/0289/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Der Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ist gemäß § 104 Abs. 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung (GO NRW) verpflichtet, bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mithilfe automatisierter Datenverarbeitung der Stadt Aachen und ihrer Sondervermögen die Prüfung der finanzwirksamen Programme bzw. IT-Verfahren vor ihrer Anwendung durchzuführen.

 

Der Jahresbericht der IT-Prüfung beschreibt im Wesentlichen die von den IT-Prüfer*innen im Jahr 2024 durchgeführten Prüfungen und gibt einen Überblick über die derzeit begleiteten Projekte und Verfahren.

 

Das Hauptaugenmerk der prüftechnischen Begleitung liegt beiden den Finanzverfahren (SAP, Infoma und Datev). Neben den Finanzverfahren sind z.B. die Weiterentwicklung der Portale (Mitarbeiter- und Serviceportal), die Einführung der eRechnung sowie die Einführung von ePayment-Prozessen Bestandteile der IT-Prüfung. Auch die Vielzahl von Updateprüfungen, welche gleichzeitig Bestandteil des internen Kontrollsystems sind, machen einen Großteil der IT-Prüfungen aus.

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Anlagen

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