Entscheidungsvorlage - FB 20/0339/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die unmittelbare Entsendung bzw. schlägt die Entsendung und Wiederwahl der bisherigen Vertreter der Stadt Aachen durch die jeweils zuständigen Gremien in die Aufsichtsräte der ASEAG, gewoge AG, STAWAG und EVA GmbH vor. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Entsendung bzw. Neuwahl nach der Kommunalwahl im September 2025, spätestens bis zum 30.06.2026.

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Erläuterungen

 

Gemäß § 102 Aktiengesetz (AktG) können Aufsichtsratsmitglieder nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließ, wobei das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die letzte Kommunalwahl aus dem Jahr 2020 bedingt somit ein Ende der Amtszeit nach der Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung, die in 2025 über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Die Regelung des AktG ist in analoger Anwendung des Aktiengesetzes auch für den Gesellschaftsvertrag der E.V.A. GmbH übernommen worden (§ 8 Abs. 4):

„Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit dem Ende der ersten, auf den Ablauf der Wahlperiode der Kommunalvertretungen folgenden Gesellschafterversammlung, spätestens jedoch mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (§ 102 Absatz l AktG).“

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder in einigen städtischen Beteiligungen endet also während der laufenden Wahlperiode noch vor der Kommunalwahl im September 2025. 

Dies sind:

- ASEAG,

- gewoge AG,

- STAWAG und

- E.V.A. GmbH.

Infolgedessen sind die Aufsichtsratsmitglieder der genannten Gesellschaften ausnahmsweise während der laufenden Wahlperiode neu zu bestimmen. Um nach der nächsten Kommunalwahl die Besetzung entsprechend der dann gegebenen Ratszusammensetzung zu gewährleisten, wird die Amtszeit der jetzt zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder verkürzt. Sie endet mit der Entsendung bzw. Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder nach der Kommunalwahl 2025.

Die Verwaltung schlägt vor, die aktuell entsendeten AR-Mitglieder für diesen Zeitraum erneut zu entsenden.

Bisher waren folgende Personen in den Aufsichtsräten vertreten:

Aufsichtsrat der ASEAG:

auf Vorschlag der Stadt Aachen gewählte Mitglieder :

1. Ratsfrau Gaby Breuer (CDU)

2. Ratsfrau Dr. Heike Wolf (SPD)

3. Dr. Ritzau (Grüne)

Ferner wurde von der E.V.A. GmbH in den Aufsichtsrat entsandt:

4. Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen

 Aufsichtsrat der gewoge AG:

auf Vorschlag der Stadt Aachen gewählte Mitglieder :

1. Ratsfrau Franka Braun (Grüne)

2. Ratsherr Dr. Sebastian Breuer (Grüne)

3. Ratsherr Marc Beus (Linke)

4. Ratsherr Jakob von Thenen (CDU)

5. Ratsherr Norbert Plum (SPD)

Ferner wurden von der Stadt Aachen in den Aufsichtsrat entsandt:

6. Beigeordneter Thomas Hissel


Aufsichtsrat der STAWAG:

auf Vorschlag der Stadt Aachen gewählte Mitglieder :

1. Ratsherr Harald Baal (CDU)

2. Ratsfrau Elke Eschweiler (CDU)

3. Ratsfrau Daniela Parting (SPD)

4. Ratsherr Michael Servos (SPD)

5. Ratsfrau Julia Brinner (Grüne)

6. Ratsherr Jöran Stettner (Grüne)

7. Ratsherr Hans Leo Deumens (Linke)

8. Herr Dr. Thomas Griese (Grüne)

Ferner wurden von der E.V.A. GmbH in den Aufsichtsrat entsandt:

9. Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen

10. Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling

Aufsichtsrat der E.V.A. GmbH:

auf Vorschlag der Stadt Aachen von der Gesellschafterversammlung gewählte Mitglieder :

1. Ratsherr von Thenen (CDU)

2. Ratsherr Peter Tillmanns (CDU)

3. Sachkundiger Bürger Dr. Michael Ritzau (Grüne)

4. Ratsfrau Julia Brinner (Grüne)

5. Ratsfrau Daniela Parting (SPD)

6. Ratsherr Boris Linden (SPD)

7. Ratsherr Jörg Bogoczek (Zukunft)

Ferner wurden von der Stadt Aachen in den Aufsichtsrat entsandt:

8. Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen

9. Ratsherr Kaj Neumann (Grüne)

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Auswirkungen

 

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