Entscheidungsvorlage - FB 45/0663/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2025 für die bauliche Maßnahme Hugo-Junkers-Realschule (Eintrachtstraße 3) außerplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 98.000 € - gedeckt aus dem PSP-Element 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“ - bei einem neu einzurichtenden PSP-Element bei Produkt 030103 zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2025 für die bauliche Maßnahme Hugo-Junkers-Realschule (Eintrachtstraße 3) außerplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 98.000 € - gedeckt aus dem PSP-Element 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“ - bei einem neu einzurichtenden PSP-Element bei Produkt 030103 zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2025 für die bauliche Maßnahme Hugo-Junkers-Realschule (Eintrachtstraße 3) außerplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 98.000 € - gedeckt aus dem PSP-Element 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“ - bei einem neu einzurichtenden PSP-Element bei Produkt 030103 zur Verfügung zu stellen.
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Erläuterungen

Ausgangslage

Die Hugo-Junkers-Realschule verzeichnete für die Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 steigende Anmeldezahlen, so dass in diesen Schuljahren jeweils vier – statt bisher drei - Klassen in der Jahrgangsstufe 5 gebildet wurden. Da die Schule neben den erforderlichen Verwaltungs-, Fach- und Differenzierungsräumen zusätzlich drei Sprachförderklassen unterrichtet, sind sämtliche Räume des Schulgebäudes belegt.

 

Aufgrund der zusätzlichen Anfragen zum Schul(form)wechsel insbesondere zur Jahrgangsstufe 7 sowie der Zahl der Schüler*innen, die eine Jahrgangsstufe wiederholen, entstehen weitere Raumbedarfe, die nicht abgedeckt werden können. Daher informierte die Schulleitung den Schulträger frühzeitig vor Beginn des laufenden Schuljahres, dass unabhängig der Anmeldezahlen im Schuljahr 2024/2025 nicht erneut vier Züge in der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet werden könnten.

 

Im Januar 2025 teilte die Schulleitung ferner mit, dass sich die Raumsituation durch zusätzliches Personal im Rahmen des Startchancen-Programms weiter verschärfe. Es seien eine weitere Stelle Schulsozialarbeit sowie die Stelle einer Schulverwaltungsassistenz ausgeschrieben, mit deren Besetzung zeitnah zu rechnen sei. Aufgrund der Auslastung der vorhandenen Räumlichkeiten sei derzeit jedoch nicht geklärt, wo entsprechend erforderliche Arbeitsplätze eingerichtet werden könnten.

 

Vorgehen der Verwaltung

Die Verwaltung hat in 2024 mit der Prüfung begonnen, welche Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlichen Raums für die Hugo-Junkers-Realschule bestehen, da seitens der Verwaltung die Raumengpässe bestätigt werden können. Durch den Auszug des Weiterbildungskollegs der StädteRegion Aachen aus dem Schulgebäude Eintrachtstraße 3 und die räumliche Nähe zur Hugo-Junkers-Realschule bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, der Hugo-Junkers-Realschule zusätzliche Räume in diesem Gebäude für die Beschulung und Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Konkret handelt es sich um das gesamte 2. OG des Gebäudes Eintrachtstraße. Die übrigen Räume werden bereits durch die VHS genutzt.

 

Eine Umnutzung des Gebäudes im Bereich des 2. OG für die Hugo-Junkers-Realschule ist bauordnungsrechtlich möglich. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen der Schulbaurichtlinie NRW (SchulBauR NRW) ist der Einbau von technischen Anlagen, wie Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierungsanlage inkl. Brandschutzkonzept, jedoch zwingend erforderlich. Die erforderlichen Mittel zur Realisierung der Maßnahme belaufen sich nach einer aktuell vorliegenden Kostenschätzung des Gebäudemanagements auf ca. 98.000 € brutto (inkl. Kostenvarianz, Nebenkosten und Eigenleistung E 26).

 

Wie vorstehend beschrieben, besteht ein hoher Handlungsdruck zur Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten, spätestens zum kommenden Schuljahr 2025/2026. Damit die Chance besteht, die Maßnahme in baulicher Hinsicht bis zum Schuljahresbeginn realisieren zu können, ist eine unmittelbare Beauftragung der vorbeschriebenen Maßnahmen zwingend erforderlich, so dass ein Zeitverzug nicht vertretbar ist.

 

Finanzierung/Empfehlung der Verwaltung

Damit eine rechtzeitige Beauftragung erfolgen kann, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in 2025 bei einem neu einzurichtenden PSP-Element bei Produkt 030103 in Höhe von 98.000 € erforderlich. Die Deckung kann bei der Position 5-030104-900-00100-991-3, SK 78650000 in 2025 in gleicher Höhe erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-030103-999-99999-999-9, 78650000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

98.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

-98.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-98.000

0

 

 

Deckung erfolgt aus 5-030104-900-00100-991-3, 78650000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Deckung erfolgt aus 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“, Sachkonto 78650000.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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