Kenntnisnahme - FB 45/0668/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 18.11.2024 wurde durch die FDP-Fraktion ein Antrag zur Befestigung des Eingangsbereichs der städtischen KiTa Passstraße 123 (Farwickpark) sowie die ausreichende Beleuchtung durch z.B. Straßenlaternen gestellt, zu welchem in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses ausgeführt werden soll (s. Anlage 1).

 

Zwecks inhaltlicher Bearbeitung wurde der Antrag auch an E 18, FB 36 sowie die Regionetz weitergeleitet. Von dort wurden Begehungen durchgeführt.

 

2. Befestigung der Zuwegung

Seitens E 18 und FB 36 wurde mitgeteilt, dass in Bezug auf den Zustand der Wegeflächen der Anlieferverkehr zur KiTa eine wesentliche Rolle spiele. Das regelmäßige Befahren und Wenden, auch mit schwereren Fahrzeugen, hinterlasse vor allem bei feuchter Witterung Spurrillen im Belag. Diese würden durch die weitere Befahrung vertieft, sodass sich bei Regen Pfützen bilden.

Die Grünpflege und -unterhaltung des Aachener Stadtbetriebs ist in diesem Bereich bereits regelmäßig tätig, um die Flächen in einem gut benutzbaren Zustand zu halten. Die Wege werden, in der Regel und bei entsprechender Witterung, monatlich mit einem Wegepflegegerät abgefahren. Bedarfsweise wird die Deckschicht der Wege durch Aufbringen von Kalksteinsplitt instandgehalten.

Eine weitere Versiegelung der Flächen sei aus ökologischen und denkmalpflegerischen Gründen jedoch keine Option. Die fachliche Grundlage hierfür bildet das 'Parkpflegewerk Stadtpark', ein umfassendes gartendenkmalpflegerisches Gutachten, das durch den Planungsausschuss, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz im November 2018 beschlossen wurde (Vorlagen-Nr.: FB36/0308/WP17).

 

3. Beleuchtung der Zuwegung

Seitens der Regionetz wurde mitgeteilt, dass es eine beleuchtete Zuwegung direkt von der Passstraße aus gibt. Lediglich der parallel zur Passstraße laufende Weg durch die Parkanlage, bzw. der Weg zu Margratenstraße ist derzeitig unbeleuchtet. Eine beleuchtete Zuwegung ist dementsprechend vorhanden (s. Anlage 2).

 

Ergänzend wurde seitens E 18 und FB 36 mitgeteilt, dass eine Straßenbeleuchtung, insbesondere in Park- und Grünanlagen, neben den positiven Auswirkungen für die Benutzbarkeit auch negative Effekte auf die Tier- und Pflanzenwelt habe. So würden beispielsweise Vögel in ihren Rückzugs- und Ruheräumen gestört, Insekten sterben durch das dauerhafte Umfliegen der Lichtquellen.

Aus diesen Gründen würde Beleuchtung in solchen Grünräumen nur dort eingesetzt, wo es aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich sei, zum Beispiel an wichtigen Hauptwegeverbindungen. Die Beleuchtung eines weiteren Zuweges zur KiTa Passstraße 123 ist deshalb nicht vorgesehen.

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Anlagen

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