Entscheidungsvorlage - FB 45/0665/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 und der Aufnahme in die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2025/2026 die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (7,8 %) für die neu geschaffenen Plätze in der Kita Preusweg 158 entsprechend der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten Plätze ab dem KiTa-Jahr 2025/2026 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 21.800 €/KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung).

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Durch den Träger 1. Wald- & Naturkindergarten Aachen "Die Haselmäuse" gUG wird am Standort Preusweg 158 eine zweigruppige Waldkita betrieben. Für diese beiden Gruppen wird bereits der Trägeranteil durch die Stadt Aachen übernommen.

 

Für das KiTa-Jahr 2025/2026 plant der Träger die Erweiterung der Einrichtung um eine weitere Gruppe für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren (Gruppenform I) und beantragt mit Schreiben vom 18.11.2024 auch für diese Gruppe die Trägeranteilübernahme (Anlage).

 

Der Trägeranteil in Höhe von 7,8 % an den Kindpauschalen für die zusätzlich bereitgestellten Plätze beträgt ab dem Kita-Jahr 2025/2026 ca. 21.800 €/Kita-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung).

 

  1. Finanzierung

Bei Übernahme des Trägeranteils für die dritte Gruppe durch die Stadt Aachen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2025 eine finanzielle Belastung in Höhe von ca. 9.100 €, die Belastung für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 beläuft sich auf rund 68.200 €. Entsprechende Haushaltmittel stehen nach Verabschiedung des Haushalts 2025 durch den Rat der Stadt Aachen bei 4-060101-901-9, SK 53180000 zur Verfügung.

 

  1. Empfehlung

In der Bedarfsplanung 2025/2026 ist die Kita Preusweg mit insgesamt 18 U3- und 48 ü3-Plätzen – somit inklusive der beantragten Erweiterung um eine Gruppe – berücksichtigt. Aufgrund der Bewertung dieser Plätze als gesamtstädtisches Angebot wird die Aufnahme der 3. Gruppe aus planerischer Sicht befürwortet.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, ab 01.08.2025 den Trägeranteil in Höhe von 7,8 % (derzeit ca. 21.800 €/ Kita-Jahr) an den Kindpauschalen zu übernehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060101-901-9, SK 53180000 (Stand VN 2025 ff.)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.633.500

70.633.500

243.162.000

243.162.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-70.633.500

-70.633.500

-243.162.000

-243.162.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Mittel wurden im Rahmen der KEPL 2025/26 für die Mittelfristplanung 2025 ff. berücksichtigt.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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