Kenntnisnahme - AVV/0164/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Deutschlandticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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13.03.2025
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Erläuterungen
Finanzierungssituation zum Deutschlandticket
In der Sonderverkehrsministerkonferenz am 23.09.24 wurde einstimmig beschlossen, den Preis des Deutschlandtickets zum 01.01.25 auf 58 Euro zu erhöhen. Die in dem Zuge notwendige Aktualisierung der Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket wurde daraufhin im Koordinierungsrat am 07.10.24 beschlossen.
Die 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Anlage 1) wurde am 20.12.24 sowohl vom Deutschen Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet und ist rückwirkend zum 01.01.24 in Kraft getreten. Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene haushaltskonsolidierende Maßnahme zur späteren Auszahlung von Regionalisierungsmitteln in Höhe von 350 Mio. Euro an die Länder wurde nach dem Beschluss eines Änderungsantrags aus dem Verkehrsausschuss hinfällig.
Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde die Überjährigkeit der Bundesmittel für das Deutschlandticket für den Zeitraum von 2023 bis 2025 hergestellt, was ermöglicht, dass die nicht in Anspruch genommenen Mittel für das Deutschlandticket aus dem Jahr 2023 überjährig im Gesamtzeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2025 für die Finanzierung des Deutschlandtickets verwendet werden dürfen. Mit dem Herstellen der Überjährigkeit von 2023 bis 2025 entfällt jedoch zugleich die sogenannte Nachschussverpflichtung des Bundes für das Jahr 2023. Dies führt zur Deckelung der Finanzierungsbeteiligung des Bundes bei 4,5 Mrd. Euro für den Gesamtzeitraum und weist den Ländern eine größere Verantwortung bei der Finanzierung des Deutschlandtickets zu.
Der Beschluss der 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes stellt keine hinreichende Grundlage zu einer dauerhaften Finanzierung des Deutschlandtickets dar, denn die strukturelle Unterfinanzierung der Branche hat sich seit der Einführung des Deutschlandtickets nochmals verschärft.
Eine Fortführung des Deutschlandtickets über 2025 hinaus erfordert eine erneute Änderung am Regionalisierungsgesetz. Die 11. Änderung am Regionalisierungsgesetz für die Zeit ab 2026 wird laut Aussagen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) derzeit bereits vorbereitet.
Einnahmensituation AVV
Basierend auf den Verkaufszahlen ergibt sich die in der Anlage 2 dargestellte Einnahmesituation im AVV bezogen auf das Deutschlandticket und den AVV-Tarif (Stand: November 2024).
Im Oktober 2024 wurden im AVV insgesamt knapp 158.700 Deutschlandtickets verkauft, was einen neuen Höchstwert darstellt. Inklusive der Daten aus November 2024 wurden seit Start des Deutschlandtickets im Mai 2023 bisher mehr als 2 Millionen Deutschlandtickets im Verbund verkauft.
Bei knapp 40 Prozent der verkauften Deutschlandtickets handelte es sich im November 2024 um Deutschlandsemestertickets, während der Anteil der Deutschlandticket-Schule bei ca. 30 Prozent liegt.
Die Entwicklung des AVV-Tarifs zeigt, dass die Einnahmen im November 2024 bei ca. 2,2 Mio. Euro lagen, was einem Rückgang von ca. 74 Prozent im Vergleich zum April 2023 (vor Einführung Deutschlandticket) entspricht. Unter Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket und den daraus resultierenden Einnahmen in Höhe von ca. 9,1 Mio. Euro konnte in diesem Monat ein Einnahmenzuwachs von ca. 7,7 Prozent verzeichnet werden. Die Steigerung der Gesamteinnahmen inklusive Deutschlandticket können überwiegend den kassentechnischen Mehreinnahmen im Semesterticketsegment zugerechnet werden. In Summe ergibt sich im Vergleich zu den auf Basis der Stückzahlen 2019 ermittelten Solleinnahmen dennoch eine Finanzierungslücke von ca. 2,3 Millionen Euro im November. Aufs Jahr 2024 lässt sich für den AVV-Tarif eine Finanzierungslücke von ca. 25 Millionen Euro beziffern.
Deutschlandticket Schule
Aktueller Sachstand im AVV
Wie bereits im Rahmen der vergangenen Sitzung berichtet, besteht das Angebot des landesweiten Modellansatzes des MUNV NRW („Deutschlandticket Schule“) gemäß Erlass auch im derzeit laufenden Schuljahr 2024/2025 weiter fort.
Der Großteil der Schulträger im AVV war in dem Schülerticket-Modell verblieben, welches auch im vorangegangenen Schuljahr 2023/2024 den Schülerinnen und Schülern an den jeweiligen Schulen angeboten worden war. Lediglich an einzelnen Schulen fand ein Modellwechsel – meist vom regionalen Schülerticketprodukt in ein reguläres Deutschlandticket für Anspruchsberechtigte - statt.
Nahezu die Hälfte der Schulträger im AVV (ca. 47 %) bietet somit auch weiterhin das Deutschlandticket Schule unter dem landesweiten Modellansatz des MUNV NRW an.
Ausblick Schuljahr 2025/2026
Der bestehende Erlass zum landesweiten Modellansatz läuft mit Ende des Schuljahres 2024/2025 am 31.07.2025 aus. Nach ersten inoffiziellen Informationen des MUNV NRW scheint eine Verlängerung des Erlasses bis zum 31.12.2025 denkbar.
Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen für den Schülerticketmarkt ab dem 01.01.2026 – insbesondere aufgrund der unklaren Situation des Deutschlandtickets sowie des landesweiten Schülerticketmodellansatzes – noch offen. In Anbetracht der zwingend zu beachtenden (organisatorischen und vertrieblichen) Vorlauffristen zum Schuljahreswechsel 2025/2026 bedarf es einer zeitnahen und verbindlichen Aussage des Landes zu den künftigen Rahmenbedingungen im Schülerticketmarkt in NRW.
Da die Einnahmen aus Schulträgertickets eine elementare Säule der Einnahmensituation darstellen und zugleich die vertriebliche Abwicklung im Bereich der Schülerverkehre mit hohen administrativen Aufwänden verbunden ist, bedarf es einer engen und intensiven Abstimmung zwischen der Verbundgesellschaft, den AVV-Partnerunternehmen und den Schulträgern vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklungen. Es besteht Einvernehmen zwischen den AVV-Partnerunternehmen, dass in eine proaktive Kommunikation mit den Schulträgern eingestiegen wird, sobald ein verbindliches Vorgehen hinsichtlich tariflicher Ansätze auf NRW-Ebene ersichtlich ist.
Deutschland-Jobticket
Die Anzahl der Unternehmen, die das Deutschland-Jobticket anbieten, nimmt insgesamt weiter zu. Seit der Einführung des Deutschland-Jobtickets im Mai 2023 haben mittlerweile 238 Unternehmen einen Vertrag über das Deutschland-Jobticket abgeschlossen. 14 dieser Unternehmen haben diesen Vertrag zusätzlich zu ihrem bereits bestehenden AVV-Jobticket-Vertrag abgeschlossen, sodass sie ihren Mitarbeitenden beide Jobticket-Varianten anbieten können. Derzeit verbleiben noch 32 Unternehmen ausschließlich im AVV-Jobticket.
Der aktuelle Anteil der Deutschland-Jobtickets am Deutschlandticket im AVV beträgt 4,2 % und liegt damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 13 %. Die Verbundgesellschaft sieht hierin weiteres Potenzial zur Gewinnung zusätzlicher Kunden in diesem Segment. Ein wesentlicher Hemmfaktor für Unternehmen könnte jedoch die derzeitige Unsicherheit hinsichtlich der Zukunft des Deutschlandtickets – insbesondere in Bezug auf dessen Fortführung, Preis- und Ausgestaltung – sein. Diese Unklarheiten führen dazu, dass viele Unternehmen zögern, das Deutschland-Jobticket einzuführen und aktiv ihren Mitarbeitenden anzubieten.
Ein Großteil der Unternehmen, die einen Deutschland-Jobticket-Vertrag abgeschlossen haben, ca. 77 %, sind weiterhin Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Weitere 19 % der Unternehmen beschäftigen zwischen 100 und 1000 Personen, während immerhin ca. 4 % der Unternehmen mehr als 1000 Beschäftigte aufweisen.
Deutschlandticket Sozial
Im Hinblick auf die insgesamt steigende Anzahl an verkauften Deutschlandticket Sozial setzt sich der Trend der vergangenen Monate im AVV auch mit Blick auf den November 2024 weiter fort. So stieg die Anzahl der ausgestellten Deutschlandticket Sozial erneut von insgesamt 4.830 Stück im Juni 2024 auf einen neuen Höchstwert im AVV von 6.040 Stück im November.
Somit hat sich die Anzahl der ausgestellten Deutschlandticket Sozial seit Einführung des Tickets im Januar 2024 inzwischen versechsfacht.
Trotz der vorgenannten Entwicklungen liegt der Anteil verkaufter Tickets im Bereich der regionalen Mobil-Ticket-Angebote im AVV mit ca. 65 % auch weiterhin oberhalb des Anteils verkaufter Deutschlandticket Sozial.
Inwiefern sich der stetig wachsende Trend der vergangenen Monate beim Deutschlandticket Sozial weiter fortsetzen wird, bleibt in Anbetracht der zwischenzeitlichen Preisfortschreibung des Deutschlandticket Sozial (48,00 € / Monat) zum 01.01.2025 abzuwarten, da hierdurch der preisliche Abstand zu den regionalen Mobil-Ticket Angeboten mitunter signifikant ausfällt (Differenz: ca. 16 - 28 € / Monat).
Einnahmenaufteilung
Zur Einnahmenaufteilung wurde inzwischen auf fachlicher Ebene des Koordinierungsrats ein Entwurf für den Vertrag über die Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket in der Stufe 2 fertig gestellt und in einer Sondersitzung des Koordinierungsrats am 20.12.24 beschlossen. Demnach fließen in die nach Postleitzahlgebieten der Kunden zu verteilende Masse grundsätzlich alle Einnahmen aus Deutschlandticket-Verkäufen.
Abgezogen wird ein Vertriebsanreiz, den die Ausgabestellen pro verkauftem Ticket einbehalten. Dieser sieht vor, dass die ausgebenden Stellen je „D-Ticket Job“ 1,94 € / Monat, je „D-Ticket Semester“ 1,34 € / Monat und je sonstigem D-Ticket 2,72 € / Monat einbehalten dürfen.
Laut dem Beschluss des Koordinierungsrates von Ende 2024 ist der Beginn der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung zum Deutschlandticket u. a. noch von einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK) abhängig. In einer Sondersitzung der VMK haben die Länderverkehrsminister am 10.02.2025 einstimmig die Einführung der Stufe 2 der Einnahmenaufteilung für das D-Ticket beschlossen. Der Start für die postleitzahlbasierte Stufe 2 der Einnahmenaufteilung ist für den 01.05.2025 geplant.
Die Verbundgesellschaft übernimmt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle in der Umsetzung der 2. Stufe. Sie begleitet die intensiven Abstimmungsprozesse auf Landesebene, vertritt die Interessen der Partnerunternehmen im AVV und stellt sicher, dass deren Belange in die landesweiten Vereinbarungen einfließen. Darüber hinaus koordiniert sie die Umsetzung der beschlossenen Regelungen auf regionaler Ebene und unterstützt die AVV-Partnerunternehmen bei der praktischen Umsetzung der zu leistenden Pflichten.
Über die weiteren Entwicklungen wird im Rahmen der Sitzung berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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