Kenntnisnahme - FB 68/0153/WP18
Grunddaten
- Betreff:
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„Richtlinien für Fahrradabstellanlagen und -ladestationen festlegen“, Ratsantrag der SPD Fraktion vom 18.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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13.03.2025
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Erläuterungen
Anlass
Mit der Annahme des Radentscheids im Jahr 2019 wurde auch das Ziel 5 „Fahrradstellplätze umfassend ausbauen“ angenommen. Um dieses Ziel zu erreichen wurden in den vergangenen Jahren bereits viele Fahrradbügel aufgestellt. Im letzten Jahr wurden zudem die ersten überdachten und gesicherten Abstellanlagen (Bike – Stations) im Stadtgebiet in Betrieb genommen. Diese sind vor allem für E-Bike und Pedelec Nutzende von großer Bedeutung.
Sachstand
Fahrradbügel werden im Aachener Stadtgebiet bereits seit einigen Jahren aufgestellt. Gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Aachen werden die Fahrradbügel im Bereich der Innenstadt sowie in Teilen des Frankenberger Viertels und Burtscheids pulverbeschichtet (in dunkelgrau DB 703 - Eisenglimmer). Gleiches gilt für die Bike - Stations. Auch hier wurde das Gestaltungshandbuch beachtet und eine entsprechende graue Farbe verwendet. Das Design wurde im Vorfeld mit der Abteilung für Stadtgestaltung abgestimmt.
In der Gesamtkonzeption rund um das Thema Schaffung von neuen Fahrradabstellanlagen geht die Stadt Aachen künftig folgendermaßen vor: In der gesamten Stadt werden weiterhin Fahrradbügel aufgestellt. In dicht bebauten Quartieren sollen in den kommenden Jahren vor allem kleinere, gesicherte Anlagen für bis zu vier Fahrräder aufgestellt werden. Hierzu wird in diesem Jahr ein Pilotversuch durchgeführt. An drei ausgewählten Standorten werden drei unterschiedliche Modelle hinsichtlich ihrer Gestaltung und Funktion getestet. Die Ausschreibung der drei Testanlagen wird veröffentlicht, sobald die Rechtskraft des Haushaltes gegeben ist. Die Anlagen werden somit voraussichtlich im Sommer dieses Jahres aufgestellt. Nach der Testphase und der Auswertung kann ein stadtweites Rollout gestartet werden.
Bei Straßenplanungen soll zudem geprüft werden, ob ein Bedarf für eine weitere Bike – Station vorhanden ist und ob die Rahmenbedingungen für diese Anlagen gegeben sind. Die Standorte werden dann entsprechend geprüft und den politischen Gremien vorgelegt.
Weiterhin wird die Möglichkeit für Standorte für Sammelschließanlagen an wichtigen Verknüpfungspunkten geprüft und die Planungen der Radstation am Hauptbahnhof wieder aufgenommen, sobald die Arbeiten beim Neubauvorhaben Bluegate weiter geführt wurden.
Gesonderte Ladeinfrastruktur für E-Bikes oder Pedelecs wurde bislang im Aachener Stadtgebiet nicht geplant und aufgestellt. Dies liegt vor allem daran, dass es derzeit noch kein einheitliches System zum Laden der Fahrräder gibt. Die Nutzenden müssen immer das passende Ladegerät mitführen. Es ist nicht möglich, von städtischer Seite verschiedenste Ladegeräte anzubieten. Für herausnehmbare Akkus wäre ein sogenannter Ladeschrank denkbar. Hierbei wählt der Nutzende ein abschließbares Fach aus, in dem er seinen Akku laden kann. Aber auch hier ist die Mitnahme eines individuell passenden Ladegerätes notwendig. Zudem kann solch ein Ladeschrank auf Grund der Größe nicht an jedem Standort aufgestellt werden. Notwendig ist auch ein passender Stromanschluss in der jeweiligen Anlage.
Vorschlag Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, in Sachen Fahrradabstellanlagen weiterhin dem Gestaltungshandbuch zu folgen. Eine farbliche Änderung der künftigen Bike – Stations wird hinsichtlich eines helleren graus geprüft. Weitere Elemente der Stadtgestaltung (z.B. Mülleimer, Beschilderung, etc.) sind weiterhin in einem dunklen grau gestaltet.
Eine stadtweite Ausbreitung von Ladeinfrastruktur für Fahrräder ist derzeit nicht in Planung, da es bislang kein einheitliches System gibt, welches alle Radfahrenden diskriminierungsfrei nutzen könnten. Grundsätzlich kann geprüft werden, eine bestehende Bike – Station (z.B. eine in den APAG Parkhäusern) versuchsweise mit Ladeinfrastruktur in Form von Ladeschränken nachzurüsten. Dies kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass es bereits eine vorhandene Stromversorgung gibt. Hinzu kommen Abstimmungen mit der APAG, die als Eigentümer der Fläche und als Betreiber der Bike – Stations ebenfalls dem Vorhaben zustimmen müssten. Ein Pilotversuch für Lademöglichkeiten könnte eingeplant werden, die Verwaltung schlägt aber aufgrund der oben genannten Rahmenbedingungen und einer Vielzahl anderer Projekte vor, solch einen Pilotversuch nicht mit hoher Priorität zu verfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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177,4 kB
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