Entscheidungsvorlage - FB 68/0154/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung zu ermitteln, welche Personal- und Sachmittel benötigt werden, um die Baustellen im Stadtgebiet regelmäßig und effektiv zu kontrollieren, um insbesondere die Barrierefreiheit sicherzustellen.

 

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Erläuterungen

Jährlich finden auf dem Stadtgebiet Aachen rund 3.100 Baustellen im öffentlichen Straßenraum statt, welche regelmäßig kontrolliert werden müssen. Die Ausstellung der notwendigen Verkehrsanordnungen wird von vier Baustellenkoordinatoren, einer Sachbearbeitung für Notmaßnahmen und mobile Krangestellungen sowie einer Sachbearbeitung komplexe Lagen (Großbaustellen) vorgenommen. All diese ausgestellten Verkehrsanordnungen müssen zum Beginn der Maßnahme durch den Baustellenkontrolleur begangen und kontrolliert/abgenommen werden. Aktuell gibt es hierzu eine einzige Vollzeitäquivalente. Eine weitere derzeit unbesetzte 0,5 Stelle besteht im Stellenplan. Im anstehenden Stellenplanverfahren ist die Aufstockung zu einer Vollzeitäquivalente beantragt. Sollte es hier zu einer positiven Beschlussfassung kommen würden im Laufe des Jahres 2025 zwei Vollzeitäquivalente die Kontrollen durchführen können.

 

Grundsätzlich ist bei jeder Baumaßnahme neben der Abnahme der Absicherung mit Einrichtung der Baustelle eine zusätzliche Kontrolle während des Bauablaufs notwendig, insbesondere bei größeren und länger andauernden Maßnahmen mit wechselnden Bauabschnitten. Im Rahmen der Kontrollen ist neben der ordnungsgemäßen Aufstellung rechtmäßiger Materialien, die Prüfung der Restgehweg- und Fahrbahnbreiten essenziell. Weiterhin muss eine geschlossene Absicherung mit der korrekten Aufstellung der Bakenfüße abgenommen werden, damit u.a. ein ungewolltes Betreten dieser Flächen durch seheingeschränkte Menschen verhindert wird. Die Barrierefreiheit stellt eine Herausforderung in der Absicherung und Kontrolle dar, da die Platzverhältnisse - gerade im Stadtkern – beengt sind und nicht immer das einfachste Passieren der Absicherung ermöglichen. Dann sind z.B. Anrampungen an Bordsteinen für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen zum Wechsel von Straßenseiten angeordnet und bedürfen einer genauen Betrachtung. Auch müssen die Sicherheitsanforderungen für den fließenden motorisierten Verkehr aber auch den Radverkehr betrachtet werden. Ebenso muss die Erkennbarkeit von Fußgängern und hier insbesondere von Kindern an kritischen Wegekreuzungen genauestens eingeschätzt werden.

 

Bei den Kontrollen ist zu unterscheiden ob es sich um eine Kleinmaßnahme handelt oder aber um eine größere Baumaßnahmen mit Umleitungsbeschilderungen, komplexeren Verkehrsregelungen o.Ä.. Bei größeren Baumaßnahmen werden in der Regel mehrere Stunden benötigt um die umfangreiche Beschilderung wie auch Umleitung(en) zu kontrollieren. Als Beispiel kann hier die Straßenbaumaßnahme auf der Jülicher Straße in 2023 genannt werden. Die Kontrolle der gesamten Baustelleneinrichtung hat rund fünf Stunden in Anspruch genommen. Da hierbei schon im ersten Bauabschnitt Verbesserungsbedarf entstanden ist musste die Maßnahme für diesen Abschnitt erneut angefahren und nachkontrolliert werden. Bei Kleinmaßnahmen (Bspw. Kopfloch für Kabelzugarbeiten) besteht darüber hinaus das Problem, dass oft die Baufirmen nicht angetroffen werden oder die Arbeiten noch nicht begonnen sind, so dass diese genehmigte Maßnahme mehrfach angefahren werden muss.

 

Im Schnitt muss, wie zuvor dargestellt, eine Baumaßnahme mindestens zweimal kontrolliert werden. Auswertungen aus den Jahren 2020 bis 2023 zeigen, dass nur rund 9 % der notwendigen Kontrollen durchgeführt werden konnten. Ein Grund dafür war die Vakanz der Stelle für circa ein halbes Jahr. Im Jahr 2024 wurden zudem Auswertungen durchgeführt um zu sehen, ob die Effizienz der Kontrollen gegeben ist. Eine Auswertung im 2. Quartal 2024 hat ergeben, dass ca. 30 % der genehmigten Baumaßnahmen zwei Arbeitstage nach Genehmigung noch nicht begonnen wurden. Daraus hat resultiert, dass entschieden wurde, Kontrollen erst vier Arbeitstage nach Genehmigungsbeginn durchzuführen um die Effizienz mit der derzeitigen angespannten Mitarbeiterdichte zu steigern. Ende des 4. Quartal 2024 wurde dann eine weitere Auswertung erstellt. Diese hat ergeben, dass weiterhin ca. 30 % der Baumaßnahmen nicht zum Beginn des Genehmigungszeitraums gestartet haben. Demnach wird viel Kapazität gebunden ohne ein Ergebnis zu erzielen.

 

Die Erfahrung zeigt, dass die ausführenden Firmen sicherheitshalber Anträge stellen um eine Maßnahme starten zu können, falls sie an einer anderen Stelle frühzeitig fertig werden oder spontan Kapazitäten frei bekommen. Der Pflicht der Meldung von Verzögerungen wird hierbei selten von den Baufirmen und Bauherren nachgekommen. Weitere Gründe für die nicht ersichtlichen Baumaßnahmen können einerseits Tagesbaustellen sein, welche meist nur wenige Stunden vor Ort sind und andererseits mobile Krangestellungen. Diese sind meist wetterabhängig wodurch der Tag zu Beginn nicht genau definiert werden kann. Sofern die Baufirma angetroffen wird umfasst eine standardmäßige Kontrolle mindestens rund eine Viertelstunde. Sofern Mängel festgestellt werden und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden muss dauert eine Kontrolle solcher Maßnahmen mindestens eine halbe Stunde. Dabei wird die Nachbereitung im Büro nicht berücksichtigt.

 

Am Ende eines jeden Arbeitstages wird durch den Kontrolleur zu jeder kontrollierten Maßnahme ein Protokoll geschrieben und gegebenenfalls weitere Schritte eingeleitet. Die Protokolle werden den ausführenden Firmen anschließend zur Verfügung gestellt. Derzeit ist die Protokollierung sowie die Sicherung der notwendigen Fotodokumentation nur in der VDI Umgebung möglich. Wenn es eine mobile Version der Fachanwendung VMS sowie entsprechende mobile Endgeräte gäbe, könnte die Vor- und Nachbereitung zu großen Teilen entfallen, da alles während der Kontrolle im System bearbeitet werden könnte und keine Mehrfachbearbeitung notwendig wäre. Sofern Mängel festgestellt wurden, erfolgt im Anschluss eine weitere Kontrolle zur Überprüfung, ob die Mängel behoben wurden. Bei Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens muss das Protokoll der Kontrolle erneut geschrieben werden, da es derzeit keine Schnittstelle zur Software WIN-OWIG gibt mit der der Fachbereich Sicherheit und Ordnung im Anschluss die Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet. Wünschenswert ist es, dass ein Protokoll vor Ort über ein Endgerät geschrieben werden muss und dieses automatisch an alle notwendigen Stellen weitergegeben werden kann.

 

Aufgrund des weitläufigen Stadtgebiets sind die Strecken welche zwischen den einzelnen Baumaßnahmen zurückgelegt werden müssen oft mit einer längeren Fahrtzeit behaftet. Deshalb wird bereits bei der Routenplanung versucht Baumaßnahmen in einem Bezirk zusammenzufassen, um unnötige Fahrzeiten zu reduzieren. Hierdurch kann nicht jede Maßnahme immer direkt angefahren werden.

Neben den Routinekontrollen kommen Einsätze durch Beschwerden hinzu. Täglich gehen mehrere Beschwerden zu verschiedenen Baumaßnahmen über die vielfältigen Kanäle (Email. Telefon, Callcenter, Mängelmelder, Hinweise der Kollegenschaft, etc.) ein. Teilweise können diese jedoch nicht ohne Betrachtung der Situation vor Ort beantwortet werden. In diesen Fällen übernimmt der Kontrolleur die Beobachtung vor Ort um sich ein Bild zu machen und anschließend richtig handeln zu können. Ebenso sind in einigen Konstellationen weitere Absprachen mit den Koordinatoren notwendig um ggf. negative Auswirkungen auf ausstehende geplante Maßnahmen zu vermeiden.

Die Kontrolle von Maßnahmen, die nach Beschwerdemeldung nicht dem zuständigen Fachbereich zugeordnet werden können, stellt eine weitere Herausforderung dar. Da von einzelnen Fachbereichen Maßnahmen nicht im VMS verortetet werden, müssen viele Meldungen zunächst mit einer Kontrolle nachbegangen werden um dann festzustellen, dass andere Fachbereiche zuständig sind. Hier werden Mittel und Kapazitäten gebunden, die reduzierbar wären.

Da es derzeit nur einen Baustellenkontrolleur für alle Maßnahmen gibt muss weiterhin berücksichtigt werden, dass Urlaubs- und Ausfallzeiten dazu führen, dass in dieser Zeit keine vollumfängliche Kontrolle möglich ist. In dieser Zeit finden keine routinemäßigen Kontrollen statt. Bei massiven Beschwerden liegt die Verantwortung bei dem zuständigen Baustellenkoordinator den Mangel vor Ort zu überprüfen und nachbessern zu lassen.

Der Kontrolleinsatz ist auch von der Fahrzeugverfügbarkeit des städtischen Fahrzeugpools, bzw. der ergänzend nutzbaren cambio-Fahrzeuge, abhängig; insbesondere bei Baustellen, die nur schwer im Umweltverbund erreichbar sind. Ein eigenes Dienstfahrzeug steht dem FB 68 dafür nicht zur Verfügung.

Seit Februar 2025 ist außerdem die Zuständigkeit für den der Aufgabenbereich Sondernutzung für Hochbaumaßnahmen und Baustelleneinrichtungsflächen vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung zum Fachbereich Mobilität und Verkehr in die Abteilung Straßenverkehr und Sondernutzung gewechselt. Diese Baumaßnahmen müssen demnach zukünftig zusätzlich vom Baustellenkontrolleur kontrolliert werden.

 

Der Baustellenkontrolleur disponiert seine Baustellenüberwachung und unterstützt zusätzlich die Kolleg*innen der Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis u. A. durch Aufnahmen zu eingerichteten temporären Haltverboten oder Sondernutzungsflächen im Bereich der Außengastronomie. Auch hier besteht die Notwendigkeit dauerhaft zu kontrollieren. Wenn sich im Rahmen der geplanten Kontrollen Stellen ergeben, die der Kontrolleur für mangelhaft erachtet, handelt er im Rahmen des Eingriffsermessen vor Ort und stellt den Mitarbeiter*innen der Abteilung die notwendigen Informationen zur Verfügung.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass es kurz-, mittel- und langfristige Ansätze gibt, um die Kontrollen effektiver zu gestalten. Für die dargestellten Verbesserungsansätze werden seitens der Verwaltung die Grundlagen ermittelt, mit denen sowohl hinsichtlich der personellen als auch technischen Voraussetzungen Abhilfe geschaffen werden kann. 

    

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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