Entscheidungsvorlage - FB 56/0567/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Integrationsrat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2025, das Projekt Nr. 1 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.850,00 Euro zu fördern.

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Erläuterungen

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen in 2025 im PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2025, 145.000,00 Euro zur Verfügung.

 

Projektantrag Nr. 1 für das Jahr 2025 - Ergänzung

 

Antragstellender:   Barrierefrei Aachen e.V. International

Titel des Vorhabens:  „Musik Verbindet – Briefe aus Deutschland“

Laufzeit:   06.01. - 29.11.2025

Beantragte Förderung:   5.000,00 €

Von der Verwaltung als förderfähig eingeschätzt: 2.850,00 €

 

Kurze Beschreibung des Vorhabens:

Es wird auf die Vorlage zur und Ausführungen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung vom 22.01.2025 inklusive der für die Sitzung als „Anlage 2 - Projektantrag Nr. 1“ eingereichten Antragsunterlagen verwiesen.

 

Der Antrag wurde erstmalig im Rahmen der Sitzung des Integrationsrates am 22.01.2025 besprochen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 19.12.2024 den Antragstellenden gefragt, ob der Antrag in seiner aktuellen Form so weiterverfolgt werden solle. Die Förderhöhe im Antrag wurde von der Verwaltung geprüft und liegt mit voraussichtlich 2.850,00 € deutlich unter den vom Verein beantragten 5.000,00 €.

Eine Antwort des Antragstellenden lag zum Zeitpunkt der letzten Integrationsratssitzung noch nicht vor.

Der Integrationsrat hat daher in der Sitzung vom 22.01.2025 die Vertagung des Tagesordnungspunktes beschlossen.

 

Aktueller Stand:

Inzwischen hat sich der antragstellende Verein, Barrierefrei Aachen e.V. International, bei der Verwaltung gemeldet. Der Antragstellende möchte den Antrag, trotz des Hinweises der Verwaltung zur voraussichtlich niedrigeren Förderhöhe, in der zur vorherigen Sitzung eingereichten Form stellen. Das entsprechende Schreiben liegt als „Anlage 1 - Nachtrag zu Projektantrag Nr. 1“ bei. Der Verein beantwortet darin außerdem zwei Fragen, die in der Sitzung vom 22.01.2025 aufkamen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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