Entscheidungsvorlage - FB 68/0160/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt, eine Umgestaltung des Haselsteigs zurückzustellen. Der Antrag gilt damit als behandelt. 

 

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Erläuterungen

1.       Anlass

Es liegt ein Antrag zur Tagesordnung der GRÜNEN-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 21.03.2024 vor (siehe Anlage 1). Er wurde am 17.04.2024 einstimmig angenommen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Umwidmung der Wohnstraße Haselsteig in einen verkehrsberuhigten Bereich zu prüfen. Außerdem solle eine Entsiegelung des Straßenraums geprüft werden.

 

2.       Bestandsbeschreibung

Der Haselsteig ist eine ca. 180 m lange Straße, der als Sackgasse vom Hasselholzer Weg abzweigt. Es existiert eine Wegeverbindung zur Lütticher Straße, die nur für Fuß- und Radverkehr nutzbar ist. Der Haselsteig ist Teil einer Tempo-30-Zone. Er ist von Wohnnutzung geprägt, wobei überwiegend nur eine Straßenseite angebaut ist. Der Straßenraum ist im Trennprinzip ausgebaut, das heißt, es existiert ein Gehweg, der durch einen Bord von der Fahrbahn abgegrenzt ist. Der Gehweg ist nur auf der angebauten Seite vorhanden; auf der unbebauten Seite gibt es einen Schrammbord. Am westlichen Ende weitet sich die Fahrbahn zu einer Wendefläche auf.

 

3.       verkehrsberuhigter Bereich

In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen alle Verkehrsteilnehmenden den Raum gleichberechtigt nutzen. Somit dürfen z. B. Fußgänger*innen den Straßenraum in seiner gesamten Breite nutzen; Kinderspiel ist überall erlaubt. Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO dürfen verkehrsberuhigte Bereiche nur von „sehr geringem Verkehr frequentiert werden“. Für den Haselsteig liegt keine Verkehrszählung vor. Aufgrund der Sackgassen-Eigenschaft und der überschaubaren Länge der Straße ist jedoch davon auszugehen, dass diese Anforderung an die Verkehrsstärke erfüllt wäre.

Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO müssen verkehrsberuhigte Bereiche darüber hinaus in der Regel niveaugleich ausgebaut sein. Dies ist, wie oben beschrieben, derzeit nicht gegeben. Ein niveaugleicher Ausbau würde einen Vollausbau des Straßenraums bedeuten. Nach einer ersten überschlägigen Berechnung lägen die Kosten für einen konventionellen Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich bei ca. 700.000 €. Hierbei sind noch keine zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Entsiegelung berücksichtigt.

Die Regionetz plant in absehbarer Zeit keine Maßnahme im Haselsteig. Eine wirkungsvolle Synergie wäre allerdings auch nur mit einer Maßnahme gegeben, die erheblich in den Straßenraum eingreift.

 

4.       Entsiegelung

Eine weitgehende Entsiegelung des Straßenraums Haselsteig wäre voraussichtlich grundsätzlich machbar. Da es sich bislang allerdings um keine Regelbauweise handelt, müssten im Vorfeld zahlreiche offene Fragen beantwortet werden, etwa in Bezug auf

         den Straßenaufbau und die Materialauswahl

         die Wasserführung (nur ein Teil des Wassers könnte tatsächlich versickern, der andere Teil müsste konventionell in die Kanalisation eingeleitet werden)

         die Straßenunterhaltung (Verkehrssicherungspflicht, Straßenreinigung, Freihalten von Bewuchs)

         die Investitions- und Folgekosten.

Im Hinblick auf die Starkregengefahrenkarte ist der Haselsteig unauffällig.

 

5.       Bewertung und Fazit

Für eine Umgestaltung des Haselsteigs gemäß dem vorliegenden Antrag wären erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen notwendig. Im Abgleich mit den bevorstehenden Arbeitsaufträgen an die Verwaltung (siehe aktuelle Haushaltsplanung inkl. §13-Liste) und der objektiv unauffälligen Problemlage (sowohl hinsichtlich der Verkehrssicherheit als auch des Hochwasserschutzes) empfiehlt die Verwaltung, derzeit keine Umgestaltung des Haselsteigs in Angriff zu nehmen.

       

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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