Kenntnisnahme - FB 68/0161/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächendeckende Einrichtung von Park- und Haltezonen für Pflege- und Lieferdienste
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- Dez III FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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25.03.2025
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Erläuterungen
Einleitung
Mit seinem Schreiben vom 6.10.2024 stellte das Koordinationsteam Radentscheid Aachen einen Antrag zur „Flächendeckenden Einrichtung von Park- und Haltezonen für Pflege- und Lieferdienste“ gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beim Bürgerforum der Stadt Aachen (s. Anlage 1).
Gemäß Antrag soll ein Stufenkonzept nach Vorgabe mit entsprechenden Merkmalen erarbeitet werden, die hier nochmals kurz zusammengefasst werden:
Abstand zwischen zwei Halt- und Parkzonen: max. 200 m
Zeitliche Beschränkung: 6 - 20 Uhr
Zeitliche Dauer Parken: max. 30 Minuten
Beschilderung: StVO-konform
Umsetzung: sukzessive, von der Innenstadt bis in die Bezirke
Begründet wurde die Antragstellung im Wesentlichen damit, dass es in dicht bebauten Bereichen nicht immer einfach für Pflegedienste sei, Fahrzeuge ortsnah zur pflegenden Person abzustellen. Als Folge entstehen längere Fahrzeiten, die die eigentliche Pflegezeit einschränken können.
Parkflächen, Eingeschränkte Haltverbote und Ladezonen in Aachen
Im Geodatenportal der Stadt Aachen sind sämtliche Parkflächen, Eingeschränkten Haltverbote und Ladezonen für gewerbliche sowie private Lieferverkehre für das Innenstadtgebiet erfasst:
Laut gesamtstädtischem Parkraumkonzept verfügt die Stadt Aachen über 65.000 Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum. Im hoch verdichteten Innenstadtbereich liegen zudem ca. 160 eingeschränkte Haltverbote mit unterschiedlichen Stellflächen-Kapazitäten vor. Hinzu kommen ca. 25 besonders ausgewiesene eingeschränkte Haltverbote mit Zusatzbeschilderung „Ladezone“ für die privaten und gewerblichen Lieferverkehre. Für die eingeschränkten Haltverbote und Ladezonen liegen zudem Erreichbarkeitsanalysen vor. So werden beispielsweise Abstände zwischen zwei eingeschränkten Haltverboten entfernungsmäßig wie folgt gekennzeichnet:
Linie „grün“ entspricht ≤ 50 m Abstand, Linie „gelb“ entspricht ≤ 100 m Abstand und Linie „orange“ entspricht ≤ 200 m Abstand. Für den Innenstadtbereich kann konstatiert werden, dass vielfach der gewünschte Abstand von 200 m zwischen zwei Halt- und Parkzonen sogar deutlich unterschritten wird.
Die Daten stehen auch im OpenData-Portal der Stadt Aachen für den Download und die weitere Nutzung für eine Tourenplanung durch die Pflegedienste zur Verfügung: Liefer- und Ladezonen im Aachener Stadtgebiet - Datensatz - Open Data Portal
Nutzbarkeit vorhandener Flächen durch Pflege- und Lieferdienste
Sämtliche Parkflächen, eingeschränkten Haltverbote und Ladezonen können von den Pflege- und Lieferdiensten bei Beachtung der rechtlichen Vorgaben genutzt werden. Insbesondere ist das Parken von Pflegedienstfahrzeugen mit Parkausweisen im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290.1 StVO), auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und auf Bewohnerparkplätzen für die maximale Dauer von 120 Minuten pro Parkvorgang erlaubt. Dieser Zeitraum reicht in der Regel für die Pflege der Patient*innen aus. Die Parkausweise für Pflegedienste können über das Serviceportal der Stadt Aachen bezogen werden.
Bewertung der Ist-Situation
Innerstädtisch sind wie oben angegeben zahlreiche Parkflächen / Abstellflächen für Handwerker, Pflegedienste mit Ausweisen und Lieferverkehre vorhanden. Die Fehlbelegungen dieser Flächen erfolgen in der Mehrzahl der Fälle durch widerrechtliches Parken bzw. nicht i. S. des Gesetzgebers stattfindendes Be- und Entladen.
Dort wo Engpässe bestehen oder Bedarf geäußert wird, erfolgt eine umgehende Prüfung der Ist-Situation und die Klärung straßenbehördlicher und verkehrsplanerischer Fragen durch den FB 68 Mobilität und Verkehr. Im Anschluss erhält der Bedarfsträger eine entsprechende Stellungnahme der Fachverwaltung.
Diese systematische, einzelfallbezogene Vorgehensweise wird für das gesamte Stadtgebiet inklusive der Bezirke angewandt.
Strategisches Vorgehen bei der Einrichtung von Park- und Haltezonen für Pflege- und Lieferdienste
Der stetige Ausbau von Park- und Haltezonen für Pflege- und Lieferdienste ist wichtiger Bestandteil des Konzeptes Wirtschaftsverkehr. Insofern werden die Forderungen des Radentscheids Aachen nach flächendeckendem und systematischem Ausbau bereits berücksichtigt und umgesetzt. In allen Straßenplanungen wird das Thema geprüft und dort wo möglich und sinnvoll werden entsprechende Park- und Haltezonen eingeplant.
Schlussbetrachtung
Der öffentliche Raum unterliegt vielfältigsten Nutzungsansprüchen. Daher sind Konflikte um die Nutzung wie beispielsweise der Wegfall von Parkflächen zugunsten von Wirtschaftsverkehrsflächen immer gegeben. Dieser Umstand muss mit in die Einzelfallbetrachtungen einbezogen und abgewogen werden.
Die weitere Einrichtung von Park- und Haltemöglichkeiten für Pflege- und Lieferdienste muss straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden. Die Fachverwaltung hat nur begrenzte Kapazitäten, um mit zusätzlichem erhöhten Anordnungsdruck und Beschilderungsplänen in eng gefassten Zeitfenstern terminlich zurechtzukommen. Eine angemessene flächendeckende Verfügbarkeit von Park- und Haltemöglichkeiten alle 200 Meter für Pflege- und Lieferdienste in allen Bewohnerparkzonen und Bezirken wird daher nur sukzessive im Zeitverlauf erfolgen können. Bislang wurde keine Anfrage nach Park- und Haltemöglichkeiten für Pflege- und Lieferdienste aus den Bezirken an die Fachabteilung herangetragen.
In der Innenstadt sowie in Burtscheid kann bereits von einer hohen Verfügbarkeit entsprechender Flächen ausgegangen werden (s.o.). Der weitere Ausbau von Park- und Haltemöglichkeiten für Pflege- und Lieferdienste erfolgt dort prioritär auch vor dem Hintergrund der demografischen und Paketvolumen-Prognosen für die kommenden Jahre sowie entsprechender Problemlagen.
Pflege- und Lieferdienste werden bereits heute als wichtige Stakeholder in der Mobilitätswende durch entsprechende Beteiligungsformate wie den Runden Tisch Wirtschaftsverkehr Aachen berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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161,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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670,2 kB
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