Entscheidungsvorlage - FB 23/0333/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss genehmigt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Umlegungsausschuss die Zuteilung der vier Baugrundstücke in Kornelimünster West, Wassily-Kandinsky-Straße, Max-Ernst-Straße, zu den in der Vorlage genannten Bedingungen.

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Erläuterungen

 

Durch vorangegangene Zuteilungen verfügt die Stadt Aachen über keinen Einwurfswert und keinen Sollanspruch mehr in dem Umlegungsverfahren Kornelimünster West. Weitere Zuteilungen erfolgen daher zum Verkehrswert.

Der Umlegungsausschuss der Stadt Aachen wird der Stadt Aachen in einer Sitzung am 13.03.2025 diese vier Grundstücke


Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1843, Wassily-Kandinsky-Straße, Fläche: 326 m².
Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1844, Wassily-Kandinsky-Straße, Fläche: 315 m².
Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1958, Max-Ernst-Straße, Fläche: 301 m²

Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Nr. 1959, Max-Ernst-Straße, Fläche: 295 m²


vorbehaltlich der Zustimmung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses erschließungsflächenbeitragsfrei, erschließungsbaubeitragspflichtig und ausgleichsbetragspflichtig zuteilen. Der Zuteilungswert für die insgesamt 1237m² großen Grundstücke beträgt 513.355,00 Euro.
 

Der Anteil für die dauernde Pflege der im Bebauungsplan Nr. 812 der Stadt Aachen festgesetzten ökologischen Ausgleichsflächen, beträgt für die Zuteilungsgrundstücke dieser Zuteilung einmalig 1.855,50 Euro.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 812 sind auf jedem der vier Grundstücke Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal zwei Wohnungen zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt generell als ein Gebäude. Aufgrund der Parzellierung ist eine Doppelhaushälfte angedacht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP: 4-011301-914-6 (Umlegungsverfahren), SK 58110000 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

50.000,00 €

563.355,00 €

50.000,00 €

50.000,00 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Summe der Zuteilungswerte in Höhe von 513.355,00 Euro ist bis zum 31.12.2025 durch FB 23 (Aufwand) im Zuge der internen Leistungsverrechnung bei FB 62 (Ertrag) zu verbuchen.

 

Im Zuge der internen Leistungsverrechnung ergibt sich für den FB 23 auf dem PSP-Element 4-011301-914-6 (Umlegungsverfahren), SK 58110000 ein Mehraufwand i.H.v. 513.355,00 €. Dieser Mehraufwand wird durch die Erhöhung des Ertrages, PSP-Element 1-090401-900-8 (Bodenordnung, Bewertung, Ortsbaurecht), SK 48110000, bei FB 62 gedeckt.

 

 

Der Anteil für die dauernde Pflege der im Bebauungsplan Nr. 812 der Stadt Aachen festgesetzten ökologischen Ausgleichsflächen, welche unmittelbar an das Telekomgrundstück (Gemarkung Kornelimünster, Flur 1, Flurstück 1412) angrenzen, beträgt für die Zuteilungsgrundstücke dieser Zuteilung einmalig 1.855,50 Euro, das sind 1,50 Euro/m².

 

Der Betrag für die dauernde Pflege der Ausgleichsflächen in Höhe von 1.855,50 Euro ist zugunsten der beim Fachbereich 36 eingereichten Haushaltsstelle (PSP 4-140101-920-9 / SK 52410000) ebenfalls bis zum 31.12.2025 fällig. Die Mittel hierfür werden seitens FB 23 über das PSP-Element 4-011301-902-5 (Nebenkosten für Kaufgeschäfte), SK 52910000 bereitgestellt. Durch die Bereitstellung dieses Betrages ist die Verpflichtung auf Kostenersatz für die dauernde Pflege dieser ökologischen Ausgleichsflächen für die Zuteilungsgrundstücke dieser Zuteilung abgelöst.

 

Sollten einzelne Grundstücke vorher durch die Stadt veräußert oder im Erbbaurecht vergeben werden, sind der jeweilige Zuteilungswert und der anteilige Pflegebetrag bereits mit der Zahlung des Kaufpreises bzw. der ersten Rate des Erbbauzinses fällig.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

  x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

  x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

  x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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