Entscheidungsvorlage - FB 01/0654/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt dem Bürgerforum, eines der fünf vom Begleitgremium zum Bürger*innenrat vorgeschlagenen Themen auszuwählen, das 2025 vom Bürger*innenrat behandelt werden soll.

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Erläuterungen

Seit 2023 gibt es mit dem ständigen Aachener Bürger*innenrat ein wichtiges Instrument, mit dem sich Bürger*innen aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbringen können und die partizipative Stadtgesellschaft insgesamt gestärkt wird. Durch die Einrichtung und strukturelle Verankerung als einen ständigen Bürger*innenrat werden nicht nur die Bürger*innen Aachens stärker in die kommunale Politik einbezogen, sondern auch die Aachener Dialogkultur durch ein neues wirksames Beteiligungsinstrument gestärkt. Eine der Besonderheiten des Aachener Bürger*innenrats besteht darin, dass auch die Vorschläge des zu behandelnden Themas aus der aus der Zivilgesellschaft stammen.

 

Alle Aachener*innen wurden ab dem 24.01.2025 über das Beteiligungsportal der Stadt Aachen aufgerufen, Themenvorschläge für den dritten Bürger*innenrat 2025 einzureichen. Trotz der verkürzten Frist erfuhr dieser Aufruf ähnlich große Resonanz wie der Themenaufruf in den letzten Jahren. Bis zum Stichtag am 12.02.2025 wurden von Einzelpersonen aus der Bevölkerung insgesamt 42 Themen eingereicht (siehe Anlage 1). Von diesen Einreichungen erreichten 24 Vorschläge in einem zweiten Auswahlschritt bis zum Stichtag 27.02.2025 das im Ratsbeschluss festgelegte Quorum von 125 Unterstützenden und standen somit zur Auswahl für die weitere Beratung (siehe Anlage 2). Zudem legt der Ratsbeschluss fest, dass auch die Verwaltung Themen einreichen kann (siehe Vorlage: FB 01/0220/WP18). In diesem Jahr brachte der Verwaltungsvorstand insgesamt vier Themen ein, sodass dem Begleitgremium insgesamt 28 Themen zur Auswahl standen.

 

Nachdem die Verwaltung geprüft hatte, ob die Themen den festgelegten Kriterien entsprechen, oblag die Entscheidung, welche Themen zur öffentlichen Beratung im Bürgerforum behandelt werden, dem Begleitgremium zum Bürger*innenrat. Die Verwaltung nahm an der Sitzung in beratender Funktion teil. Das Begleitgremium hat sich dazu entschlossen, die Formulierung der Themen teilweise anzupassen, um den Teilnehmer*innen des Bürger*innenrates 2025 die Arbeit zu erleichtern.

In der Sitzung des Begleitgremiums am 05.03.2025 wurden aus insgesamt 28 Themen fünf Themen ausgewählt:

 

  1. Mehr direkte Bürger*innenpartizipation für die individuelle Entwicklung der einzelnen Bezirke und Quartiere: Wie könnte das ermöglicht werden?
  2. Ausgewogene Mobilität in Aachen: Wie gelingt es, bei verkehrspolitischen Entscheidungen alle Bedarfe der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer*innen zu betrachten? Welche konkreten Maßnahmen sind zielführend, um ein ausgewogenes Miteinander herzustellen?
  3. "Klimaneutrales Aachen 2030": Wie kann die Stadt die Bürger*innen bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen mitnehmen und einbinden?
  4. Mit welchen Maßnahmen kann Aachen eine sauberere und daher aufenthaltsfreundlichere Stadt werden?
  5. Wie kann Aachen umweltfreundlicher werden?

 

Die Themen wurden zunächst anhand der Tabelle im Anhang (siehe Anlage 3) geclustert und nach der Anzahl der Stimmen sortiert. Anschließend wurden Ausschlusskriterien angewendet, um Themen zu filtern, die entweder zu eng oder zu breit gefasst sind oder nicht in ausreichendem Maße vom Bürger*innenrat bearbeitet werden könnten.

 

In den nächsten Schritten werden 3.500 Einladungen versandt, aus denen die 56 Mitglieder des Bürger*innenrats 2025 per Losverfahren ausgewählt werden. Nach einer Auftaktveranstaltung am 14. Juni werden sich diese Mitglieder an den Samstagen 21.06., 28.06. und 05.07. treffen, um das finale Thema zu bearbeiten und das Bürger*innengutachten zu erstellen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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