Kenntnisnahme - FB 68/0166/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Die Kommission barrierefreies Bauen hat angeregt ein gesamtstädtisches Konzept zum Parken zu erarbeiten, dass die eigenständige Teilhabe der gehbeeinträchtigten und älteren Menschen an der Gesellschaft ermöglicht. Vor diesem Hintergrund sollen Parkmöglichkeiten für gehbeeinträchtigte bzw. -behinderte und ältere Menschen geprüft und Kriterien erarbeitet werden sowie eine Prüfung hinsichtlich der Freigabe der ausgewiesenen Ladezonen für diesen Personenkreis erfolgen.

 

Begründet wird dieser Bedarf mit der sehr starken demografischen Alterung der Gesellschaft und einer nicht auf die Bedürfnisse dieser hohen Anzahl an älteren Menschen ausgerichteten Mobilität der Stadt Aachen. Die eingeschränkten Personengruppen seien auf ein ortsnahes Parken angewiesen, da sie sonst von der Teilhabe der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung sieht ebenfalls die Bedarfe, die sich aus dem demographischen Wandel der Gesellschaft für den motorisierten Verkehr und insbesondere für das Parken ergeben. Allerdings können aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine eigenen Parkmöglichkeiten für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen - unterhalb der Schwelle der besonders schwer geheingeschränkten Menschen - im öffentlichen Raum abgeleitet werden. Da die rechtliche Grundlage derzeit fehlt, können im öffentlichen Raum keine separaten Parkstände für diese Zielgruppen vorgehalten werden.

 

Um diesen Personengruppen im gesetzlichen Rahmen dennoch ein Angebot zum Halten und kurzfristigen Parken im öffentlichen Raum machen zu können, hat der Mobilitätsauschuss im November 2024 (http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=1003100) einen Grundsatzbeschluss für kurzzeitige Halte- und Parkmöglichkeiten beschlossen. Dieser beinhaltet die grundsätzliche Prüfung der privaten und gewerblichen Bedarfe zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen sowie Liefern und Laden bei allen relevanten Straßenplanungen. Mit der Bereitstellung dieser Flächen zum Halten und kurzfristigen Parken im öffentlichen Raum wird auch besonders geheingeschränkten und älteren Menschen, die fußläufig keine längeren Wege zurücklegen können, mehr Flexibilität im Verkehr ermöglicht. Langfristig entsteht in der Stadt Aachen dadurch ein Netz von vielfältigen Ladezonen.

 

Ergänzend wurde in dem Grundsatzbeschluss eine Angebotsprüfung für das längerfristige Parken, z.B. auf halböffentlichen Stellplätzen bei anstehenden Straßenplanungen beschlossen. Ein gesteigertes Parkraumangebot würde ebenfalls den geheingeschränkten und älteren Menschen entgegenkommen. Aktuell beteiligt sich die Stadtverwaltung Aachen an einem Forschungsprojekt, das u.a. eine Buchungsplattform für die Anmietung von privaten Stellplätzen erstellt und erprobt. Ziel ist es, damit ein weiteres Parkraumangebot für das individuelle, zielorientierte Parken zu schaffen.

 

Zur Information über das vorhandene Parkangebot gibt es bereits den Stadtplan für Menschen mit Behinderung der Stadt Aachen. Dieser richtet sich ebenfalls an ältere und geheingeschränkte Menschen. Er dient der Orientierung und Lage der Parkhäuser zu den Sehenswürdigkeiten und Verwaltungsgebäuden. Der Stadtplan steht auf der Internetseite der Stadt Aachen zur Verfügung (https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/behinderte_pflegebeduerftige/stadtplan_behinderte/stadtplan_menschen-mit-behinderung_2020.pdf). Derzeit wird er überarbeitet und in diesem Jahr auch als Printprodukt erstellt. Daneben sind für kurzzeitige Be- und Entladevorgänge die bestehenden Ladezonen inklusive der fußläufigen Erreichbarkeit im Geoportal der Stadt Aachen verfügbar.

 

Fazit

Die Belange von älteren und gehbeeinträchtigten Menschen beim Parken wurden von der Stadt Aachen erkannt und im Grundsatzbeschluss für kurzzeitige Halte- und Parkbedarfe verankert. Über zusätzliche Angebote auf der Internetseite, wie beispielsweise den Stadtplan für Menschen mit Behinderung oder der Verortung der Ladezonen im Geodatenportal wird die Orientierung hinsichtlich Barrierefreiheit in der Stadt erleichtert.

Eine individuelle Bereitstellung von Parkständen im öffentlichen Raum für ältere und gering gehbeeinträchtigte Menschen ohne Schwerbehindertenparkausweis ist verkehrsrechtlich nicht möglich.

 

 

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Anlagen

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