Entscheidungsvorlage - FB 56/0600/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten, Förderprogramm "MitgeDACHt“- :Verlängerung der Richtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- DEZ VI, FB56/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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01.04.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Richtlinie des Förderprogramms zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten rückwirkend zum 01.01.2025 zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Richtlinie zum Förderprogramm des Förderprogramms zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten rückwirkend zum 01.01.2025.
Erläuterungen
In der Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 29.10.2024 wurde beschlossen das Förderprogramm „MitgeDACHt“ als Sofortprogramm zur Generierung zusätzlicher Wohneinheiten über den 31.12.2024 hinaus zu verlängern. Eine entsprechende Übertragung der Restmittel 75.786,81 € in das Jahr 2025 wurde daraufhin veranlasst. Die Bewilligung der Übertragung erfolgte durch FB 20 am 07.03.2025.
Damit eine Bewirtschaftung der Mittel erfolgen kann, ist es erforderlich die Förderrichtlinie zu dem Förderprogramm neu zu beschließen, da deren Gültigkeit durch die Nennung der jahresbezogenen Fördersummen (Punkt 5.3) auf das jeweilige Förderjahr limitiert ist. Die Fördersummen sind auf die einzelnen Haushaltsjahre begrenzt, da es sich lediglich um Restmittel handelt und es folglich keine gesicherten Vorplanungen für die folgenden Haushaltsjahre gibt.
Aktuell liegen noch 10 offene Anträge zur Förderung vor. Da einige der Anträge zu Jahresbeginn eingingen, würde ein rückwirkender Beschluss deren Bearbeitung und Abwicklung durch die Richtlinie sichern.
Die Richtlinie (siehe Anlage) wurde nun wieder für 2025 angepasst (Punkt 5.3) und bedarf entsprechend der politischen Beschlussfassung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Es sind noch Mittel in Höhe von 75.786,81 € aus der zugesagten Förderung der Vorjahre vorhanden im PSP-Element: 4-100405-931-2 „Förderprogramm Dachausbau“. Diese wurden mittels Ermächtigungsübertragung nach 2025 übertragen. Die Bestätigung der Mittelübertragung erfolgte von FB 20 am 07.03.2025.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,4 kB
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