Entscheidungsvorlage - FB 68/0165/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
RS4 Radschnellweg Euregio: Veröffentlichung der Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linie
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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30.04.2025
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio sowie das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich bis Kohlscheid zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die vorgenannten Punkte zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Dokumentation zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Radschnellweg Euregio zur Kenntnis und beschließt das Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linien innerhalb des Stadtgebiets Aachen mit Ausnahme des Abschnitts Richterich.
Erläuterungen
Anlass
Der Radschnellweg Euregio (RS4) mit der Radvorrangroute Horbacher Straße ist ein Radverkehrsprojekt, das gemeinsam von den Städten Herzogenrath und Aachen, der StädteRegion Aachen sowie Straßen.NRW entwickelt und umgesetzt werden soll. Die Strecke des RS4 ist etwa 14 Kilometer lang und verbindet die Stadt Aachen (Oberzentrum) mit den Mittelzentren Herzogenrath auf deutscher und Kerkrade auf niederländischer Seite. Zusätzlich gibt es einen Abzweig über die Radvorrangroute Horbacher Straße, der die niederländische Stadt Heerlen (Oberzentrum) anbindet. Mit den politischen Beschlüssen der Machbarkeitsstudie im Juni 2017 durch die politischen Gremien der Stadt Aachen wurde die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen des Radschnellwegs Euregio auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie und der darin ausgearbeiteten Linienführung beauftragt (vgl. Vorlage aus Juni 2017: Radschnellweg Euregio – Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und Festlegung der weiteren Vorgehensweise – FB 61/0712/WP17 https://ratsinfo.aachen.de/public/vo020?VOLFDNR=16809&refresh=false).
Nachdem zwischenzeitlich alle notwendigen Unterlagen (technischer Bericht, Umweltverträglichkeitsstudie, Umweltbericht) fertiggestellt worden sind, konnte nun das offizielle Linienfindungsverfahren durch den Landesbetrieb Straßen NRW begonnen werden.
Linienfindung
Vergleichbar mit dem Neubau einer Landesstraße (da Radschnellwege nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes den Landesstraßen gleichgestellt sind) wird für den RS4 zunächst ein Linienfindungsverfahren gemäß den Vorgaben des Leitfadens für Radschnellverbindungen durchführt. Dieses Verfahren erfolgt für die gesamte Strecke des RS4 von Aachen-Zentrum bis Herzogenrath unter der Federführung des Landesbetriebes Straßen NRW – unabhängig von den eigentlich festgelegten Baulasten (Ortsdurchfahrten liegen auf Aachener Stadtgebiet in der Baulast der Stadt Aachen; Freie Streckenabschnitte liegen auf Aachener Stadtgebiet in der Baulast des Landesbetriebs Straßen NRW).
Den Abschluss des Verfahrens bildet die Festlegung der weiter zu planenden Linie durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV NRW). Das Verfahren umfasst im Wesentlichen zwei Bausteine: die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB). Alle Eingaben, die während der verschiedenen Beteiligungsformate oder per Mail, Post oder Telefon eingegangen sind, wurden sorgfältig dokumentiert und anschließend abgewogen. Die Dokumentation der FÖB (12/2023 bis 02/2024) (Anlage 1) wurde durch die Projektgruppe erstellt und am 14.01.2025 auf den Seiten des Landesbetriebes Straßen.NRW, sowie den Seiten der Stadt Herzogenrath und der Stadt Aachen veröffentlicht und ist unter folgenden Link zu finden: https://www.strassen.nrw.de/de/rs4-radschnellweg-euregio-medien-downloads.html
Aus den beteiligten Kommunen sind politische Beschlüsse notwendig, um das Einvernehmen der Kommunen mit der Linienfindung herzustellen. Dies ist notwendig, damit im Anschluss die Linie durch das MUNV NRW festgestellt werden kann. Für das Aachener Stadtgebiet bedeutet dies ein Einvernehmen für zwei der drei Abschnitte der geplanten Radschnellverbindung.
Abschnitt I: Grabenring, ab Templergraben bis Richterich, Kreuzung Roermonder Straße (südl. Ast L 231)/ Horbacher Straße (L 231)/ Berensberger Straße (K 37)
Abschnitt II: Richterich, Kreuzung Roermonder Straße (südl. Ast L 231)/ Horbacher Straße (L 231)/ Berensberger Straße (K 37) bis Kohlscheid, Wirtschaftsweg an der Forensberger Straße westlich der Eisenbahnstrecke
Abschnitt III liegt im Stadtgebiet Herzogenrath.
Prüfung der Linienführung für zwei Teilbereiche im Aachener Stadtgebiet
Grundsätzlich bestätigt die nun vorgeschlagene Linie in weiten Teilen das Ergebnis der Machbarkeitsstudie von 2017. Lediglich in einem Teilbereich ergeben sich aufgrund der Ergebnisse aus der Beteiligung für das Aachener Stadtgebiet noch grundsätzlichere zu klärende Fragestellungen für die Linienfindung.
Dieser Bereich wurde auch in den TÖB-Stellungnahmen u.a. auch durch die Stellungnahme der Stadt Aachen thematisiert:
- Prüfung der Führung des RS4 im Abschnitt Richterich bis Kohlscheid
Im Bereich zwischen Richterich und Kohlscheid (Ortsausgang AC-Richterich (Küppershof) und dem Ortseingang Herzogenrath-Kohlscheid am Knotenpunkt Kircheichstraße/Zellerstraße; überwiegend auf Herzogenrather Stadtgebiet) wird – aus Umweltgründen und wie von der Stadt Aachen und anderen TÖBs angeregt – die bisherige Vorzugsvariante „durchs Feld“ noch einmal detailliert geprüft. Dabei wird untersucht, ob eine Variante entlang der Roermonder Straße mit weniger Umweltauswirkungen möglich ist. Daher hat sich die Notwendigkeit ergeben, eine erneute und detailliertere Variantenbewertung und einen erneuten Variantenvergleich für diesen Unterabschnitt durchzuführen. Nähere Ausführungen sind im beiliegenden Bericht in Kapitel 21 (Anlage 1) zu finden. Die Festlegung der Linie für diesen Abschnitt erfolgt daher nach Abschluss des erneuten (Teil-)Variantenvergleichs. Hierzu wird nach Abschluss der Prüfungen das Ergebnis zur politischen Beratung und Zustimmung vorgelegt.
Detailhinweise, die zur Ausgestaltung der später ausgewählten Linie gegeben wurden, werden im Zuge des Vorentwurfs auf die Möglichkeiten zur Umsetzung geprüft.
Darüber hinaus ergibt sich für eine Stelle innerhalb des festgelegten Linienkorridors noch eine Detailfragestellung:
- Prüfung der Führung im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch
Bereits in der Machbarkeitsstudie zum RS4 im Jahr 2017 – damals noch in Zusammenarbeit mit der StädteRegion Aachen und der Stadt Herzogenrath, jedoch ohne den Landesbetrieb Straßen NRW – wurde festgestellt, dass zwei Varianten im Bereich der Kleingartenanlage möglich sind:
- entlang des westlichen Rands der Anlage, jedoch innerhalb der Anlage
- westlich und außerhalb der Anlage im Bereich der heutigen Böschung
Da eine Führung durch die Anlage von Seiten der Kleingärtner*innen und der Stadt Aachen nicht erwünscht war, wurde als Ergebnis der damaligen Machbarkeitsstudie die Führung außerhalb der Anlage politisch bestätigt (vgl. Vorlage aus Juni 2017 zur Machbarkeitsstudie).
Mit der gesetzlichen Gleichstellung von Radschnellwegen und Landesstraßen in NRW fiel die Zuständigkeit für die Außerortsbereiche bei Radschnellwegen auf den Landesbetrieb Straßen.NRW. Zur Baurechtserlangung sind damit die gleichen Verfahren wie bei Landesstraßen anzuwenden. Dies erforderte umfangreiche Anpassungen der Planungsdarstellung sowie der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), da sich die Umweltgesetzgebung inzwischen verändert hatte. Ende 2021 zeigte die abgeschlossene UVS, dass die Variante innerhalb der Kleingartenanlage weniger negative Umweltauswirkungen aufweist als die Variante außerhalb. Dieses Ergebnis wurde den politischen Gremien in Aachen Anfang 2022 mit einer Vorlage mitgeteilt (vgl. Vorlage aus Januar 2022: RS4 - Radschnellweg Euregio Sachstandsbericht zu den Ergebnissen der UVS - FB 61/0303/WP18 - ALLRIS - Vorlage). Nennenswerte Reaktionen gab es dazu nicht.
Mit Fertigstellung der Unterlagen für die FÖB sowie der TÖB Ende 2023 wurde die Variante durch die Kleingartenanlage durch den Landesbetrieb Straßen.NRW als Vorzugsvariante festgelegt. Sie wies geringere Umweltauswirkungen und Kosten bei gleicher verkehrlicher Eignung aus. Die Stadtverwaltung hat in der TÖB-Beteiligung auf die Vorzugsvariante gemäß der politischen Beschlusslage in Aachen außerhalb der Anlage verwiesen.
Erwartungsgemäß äußerten die Kleingärtner*innen im Rahmen der Beteiligung im Januar 2024 ihr Unverständnis über die Führung innerhalb der Anlage und haben dazu eine entsprechende Petition an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet. Darin bitten sie um eine Führung außerhalb ihrer Anlage oder, im Fall der Führung durch die Anlage, um ein angemessenes Alternativangebot und entsprechenden Ausgleich für die betroffenen Gartenparzellen. Von Seiten des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW wurde inzwischen sichergestellt, dass im Rahmen eines später zur Baurechtserlangung notwendigen Planfeststellungsverfahrens ein funktionaler Ausgleich vorgenommen werden kann. Der Petitionsausschuss des Landtags hat am 25.06.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der Petitionsausschuss hat die Sach- und Rechtslage, die der Petition zugrunde liegt, geprüft. Die zum jetzigen Planungsstand durch den Planungsträger erfolgte Abwägung zwischen den Untervarianten im Bereich der Kleingartenanlage ist nicht zu beanstanden. Zudem bleibt angesichts des frühen Planungsstadiums der weitere Abwägungs- und Planungsprozess abzuwarten. Erst mit der Kenntnis aller Einflussfaktoren auf die finale Untervariantenentscheidung im Bereich der Kleingartenanlage kann eine abschließende Beurteilung erfolgen. Die Petentin wird in diesem Prozess noch hinreichende Möglichkeiten haben, Stellungnahmen in das Verfahren einzubringen. Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss davon ab, der Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr) weitere Maßnahmen zu empfehlen.“
(https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPE18-21.pdf)
Das MUNV NRW hat zu der Thematik erklärt, dass es keine Linienbestimmung gegen den Willen einer Kommune geben werde. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass die vorgeschlagene Vorzugsvariante nach Abwägung der fachlichen Kriterien die beste Variante ist, um Rechtssicherheit in einem möglichen Klageverfahren im Rahmen der Planfeststellung zu gewährleisten. Sollte es zu keiner städtischen Zustimmung zur Vorzugsvariante im Bereich der Kleingartenanlage kommen, die sich allein aus fachlichen Entscheidungsgründen ergeben hat, dann wäre der ganze Radschnellweg Euregio in Frage gestellt, da es im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch bzw. im Abschnitt I von Aachen Innenstadt nach Richterich keine alternativen Streckenführungen gibt, die den Qualitätsanforderungen für Radschnellwege nach den Hinweisen für Radschnellverbindungen (HRSV) entsprechen.
In einem im August 2024 durchgeführten Abstimmungsgespräch mit dem Kleingartenverein Rütsch sowie dem Stadtverband der Kleingärtner*innen in Aachen konnten bisher keine konkreten Ergebnisse zu Ersatzflächen im Bereich der KGA Rütsch erzielt werden.
Fachlich ergeben die seit Frühjahr bzw. August 2024 beauftragten Baugrundgutachten (abgeschlossen) und Artenschutzprüfungen (im Entwurf fertiggestellt) keine neuen Erkenntnisse, die eine Führung außerhalb der Kleingartenlage empfehlen würden.
Somit wird es immer wahrscheinlicher, dass die nach fachlichen Kriterien beste Variante innerhalb der KGA Rütsch liegen wird. Für das weitere Vorgehen werden der Landesbetrieb und die Stadtverwaltung im Austausch mit dem Kleingartenverein eine einvernehmliche Lösung suchen.
Von Seiten des zuständigen Landesbetriebs Straßen.NRW wurde dazu sichergestellt, dass im Rahmen eines später zur Baurechtserlangung notwendigen Planfeststellungsverfahrens auch ein funktionaler Ausgleich vorgenommen werden kann.
Fazit
Mit dem politischen Beschluss wird das Einvernehmen der Stadt Aachen mit der Linienfindung und der als Ergebnis der Voruntersuchung gewählten Linienführung auf dem Stadtgebiet Aachen hergestellt – ausgenommen ist der o.g. Abschnitt zwischen AC-Richterich und HZ-Kohlscheid (Kircheichstraße/Zellerstraße). Die Entscheidung zu diesem Bereich wird zu einem späteren Zeitpunkt separat nachgeholt.
Für den Bereich der Kleingartenanlage Rütsch wird festgelegt, dass die Linie wie geplant von der Rütscher Straße zum alten Bahndamm nach Laurensberg verläuft. Die abschließende Entscheidung, der genauen Lage, wird nach weiterer Abstimmung mit dem Kleingartenverein Rütsch dann bei Vorliegen aller notwendigen Informationen anhand der fachlichen Kriterien zusammen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW getroffen.
Die Stadt Herzogenrath hat bereits im Februar die erforderlichen Beschlüsse gefasst und das Einvernehmen für die Abschnitte auf ihrem Stadtgebiet hergestellt. Im nächsten Schritt wird die Linie durch das MUNV NRW festgestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
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0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,6 MB
|
