Kenntnisnahme - FB 68/0168/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

1. Anlass

Mit dem Antrag vom 14.02.2025 beauftragt die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/ Walheim die Verwaltung mit der Veranlassung, dass im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen zwischen den Häusern Nr. 176 und Nr. 180 an der Straße Napoleonsberg in der Ortslage Kornelimünster die zukünftige Bürgersteigbreite entsprechend der bei den Nachbarhäusern angepasst wird.

 

2. Ausgangssituation

Bei den derzeitigen Baumaßnahmen zwischen dem Haus Nr. 176 und Haus Nr. 180 am Napoleonsberg handelt es sich um die Umsetzung eines mit Bauantrag genehmigten, privaten Hochbauvorhabens. Dem Bauherren wurde von Seiten der Unteren Denkmalbehörde der Abbau der denkmalgeschützten Schwergewichtsmauer an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum genehmigt, um die notwendigen Erd-, Abbruch- und Verlegearbeiten von Versorgungsleitungen auf dem dahinter liegenden Grundstück durchzuführen und ihm im weiteren Bauablauf eine Zufahrt auf das Grundstück zu ermöglichen, die keinen Eingriff in den laufenden Verkehr notwendig machen darf. Der genehmigte Bauantrag sieht vor, dass die auf dem privaten Grundstück vorhandene, denkmalgeschützte Mauer, zum Ende der Hochbaumaßnahmen unter Beachtung der Auflagen der Unteren Denkmalbehörde wiedererrichtet wird.

Die in diesem Bereich vorhandene Nebenanlage weist aktuell eine Breite von ca. 0,60 m auf. Damit ist dieser Bereich nicht als Gehweg zu nutzen und stellt einen Schrammbord dar. Die Breite des Schrammbords lässt sich aufgrund der Eigentumsverhältnisse jedoch nicht zum privaten Grundstück hin zum Gehweg erweitern. Daran würde auch ein Wegfall der denkmalgeschützten Mauer nichts ändern. Darüber hinaus ist die Mauer in die Planung des Hochbaus integriert und damit Bestandteil der bereits erteilten Baugenehmigung und des somit durchlaufenen Genehmigungsverfahrens.

Außerdem wurde mit der Fassung des Bau- und Ausführungsbeschluss zu der Vorlage FB 68/0117/WP18 (Napoleonsberg – Instandsetzung der Inde-Stützwand 2. Bauabschnitt und Straßenerneuerung von der Zufahrt Korneliusmarkt bis Haus Nr. 194 sowie Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle) bereits einer städtisch geplanten Veränderung der Straßengeometrie des Napoleonsberg zugestimmt, die in der beschlossenen Entwurfsplanung zur Variante 2 eine deutliche Verbreiterung der Nebenanlage zwischen Haus Nr. 176 und Nr. 180 auf bis zu ca. 2,50 m vorsieht. In der letztlich zur Ausführung kommenden Planung wird sich dieser Wert auf ca. 2,00 m zugunsten des Begegnungsfalls von Bussen oder Schwerlastverkehr in der Kurve reduzieren. Damit wird zukünftig an dieser Engstelle der zur Verfügung stehende Querschnitt bestmöglich ausgenutzt.

 

3. Bauablauf und weiteres Vorgehen

Mit der Umsetzung des Ausführungsbeschluss der Vorlage FB 68/0117/WP18 wird im September 2025 begonnen. Die Maßnahme endet mit der Straßenerneuerung des Napoleonsberg in 2027 bei der auch die Verbreiterung des Gehwegs zwischen Haus Nr. 176 und Haus Nr. 180 realisiert wird. Im Verlauf der Baumaßnahmen wird es verkehrliche Einschränkungen für alle Verkehre geben, die durch ein Verkehrslenkungskonzept geregelt werden. Bis dahin kann es keine Verbesserung der heutigen Platzverhäötnisse in diesem Bereich geben.

 

 

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