Entscheidungsvorlage - FB 68/0170/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „M“ zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Anpassung der Parkordnung in der Eynattener und der Kamper Straße mit einem Austausch des Verbundpflasters in den Gehwegen auf der Kamper Straße zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „M“ zur Kenntnis und beschließt die Anpassung der Parkordnung in der Eynattener und der Kamper Straße mit einem Austausch des Verbundpflasters in den Gehwegen auf der Kamper Straße.

 

 

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Erläuterungen

1. Anlass

Am 31.01.2022 wurde die Bewohnerparkzone „M“ (Habsburgerallee) südlich des Aachener Stadtzentrums eingerichtet.

Um differenzierte Erkenntnis hinsichtlich der Parkraumauslastung nach der Einführung des Bewohnerparkens zu erhalten, hat die Verwaltung das externe Ingenieurbüro verkehrskonzept beauftragt, eine Nacherhebung in dem Bereich Zone „M“ durchzuführen. Auf Grundlage der erhobenen Daten wurde anschließend geprüft, ob das Gehwegparken im Bereich der Schillerstraße zwischen Goethestraße und Maria-Theresia-Allee, im Bereich Kamper Straße zwischen Eynattener Straße und Habsburgerallee sowie entlang der Eynattener Straße zwischen Wiesenstraße und Kamper Straße entfallen kann, um dem Grundsatzbeschluss zur Befreiung der Gehwege von Liefern und Laden sowie Parken vom 09.08.1990 zu entsprechen.

 

2. Ergebnisse des Gutachtens

2.1 Das Untersuchungsgebiet

Die Bewohnerparkzone „M“ (Habsburgerallee) liegt südlich der Innenstadt, außerhalb des Alleenrings. Sie hat eine Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung von rund 960 m und in Ost-West-Richtung von rund 800 m.

Die Zone „M“ wird im Osten durch die Eisenbahnlinie Aachen-Lüttich, im Norden durch die Eisenbahnlinie Aachen-Düsseldorf, im Süden durch die Weißhausstraße und im Westen durch die Hohenstaufenallee, die Schillerstraße und im weiteren Verlauf durch die Maria-Theresia-Allee begrenzt (vgl. Anlage 1).

Sie grenzt im Osten an die Bewohnerparkzone „BU3“, im Norden an die Bewohnerparkzone „W“ und im Westen an die Bewohnerparkzone „U“.

Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:

  • Arndtstraße
  • Eynattener Straße (zw. Bahnlinie und Kamperstraße)
  • Goethestraße (zw. Hohenstaufenallee und Schillerstraße)
  • Habsburgerallee mit der Anliegerfahrbahn
  • Hohenstaufenallee (zw. Schillerstraße und Bahnlinie)
  • Kamper Straße
  • Mariabrunnstraße (zw. Bahnlinie und Hohenstaufenallee)
  • Maria-Theresia-Allee (zw. Habsburgerallee und Im Brockenfeld)
  • Schillerstraße
  • Weißhausstraße (Anliegerfahrbahn)
  • Wiesenstraße

In den o.g. Straßen wurden mit der Einrichtung der Zone „M“ alle Parkstände im öffentlichen Raum mit einer Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahmen von Behindertenparkplätzen und Parkplätzen zum Liefern und Laden. Die Zone „M“ liegt in der Tarifzone II. Die Bedienzeiten der Parkscheinautomaten sind Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9 bis 14 Uhr festgesetzt. Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis parken kostenfrei. Es gibt kein Tagesticket und keine Höchstparkdauer.

2.2. Parkraumerhebung zur Evaluierung nach Einführung der Zone

Die Erhebung wurde am 15.08.2023 außerhalb der Schul- und Semesterferien durchgeführt. Zu drei Zeitschnitten (6 Uhr, 11 Uhr und 22 Uhr) wurden alle öffentlichen Parkstände im Untersuchungsgebiet erfasst. Private Stellplätze wurden nicht erhoben (vgl. Anlage 2).

Das öffentliche Parkstandsangebot innerhalb des Bewohnerparkbereichs „M“ umfasst maximal 668 Parkstände, einschließlich vier Behindertenstellplätze. Am Erhebungstag waren in der Habsburgerallee 22 Parkstände und in der Maria-Theresia-Allee 2 Parkstände ganztägig wegen einer Baustelle gesperrt. In der Schillerstraße waren 5 Parkstände aufgrund einer Baustellenbeschilderung nicht nutzbar, weitere durch ungenau geparkte Fahrzeuge (vgl. Anlage 3).

2.3. Datenauswertung

2.3.1 Anzahl Bewohnerparkausweise und Anzahl Kfz

Zum Stichtag 31.10.2023 waren im Bewohnerparkbereich insgesamt 1.359 Fahrzeuge zugelassen. Die Anzahl der für „M“ ausgegebenen Bewohnerparkausweise für das Jahr 2022 betrug 886. Demnach wurden 222 Bewohnerparkausweise mehr ausgestellt als öffentliche Parkplätze im Gebiet zur Verfügung stehen.

2.3.2 Allgemeine Auslastung je Zeitbereich

Insgesamt wurden im Bereich „M“ im Mittel über alle drei Zeitbereiche 477 Kfz (Bewohner*innen-, im Gebiet gemeldete und Fremde-Kfz) auf den öffentlichen Parkständen erhoben (vgl. Anlage 4). Unter Berücksichtigung der Falschparkenden waren es im Mittel 507 Kfz. Am Morgen (6 Uhr) betrug die Anzahl der abgestellten Kfz in der Bewohnerparkzone „M“ 516 Kfz. Die niedrigste Belegung war mit 386 Kfz um 11 Uhr und die höchste Belegung mit 530 Kfz um 22 Uhr zu verzeichnen. Infolge blockierter Parkstände aufgrund von Baustellen, ungenau geparkten Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen wie z.B. Mülltonnen erhöhte sich die Belegung und erreichte einen Auslastungsgrad zwischen 67 % (11 Uhr) und 87% (22 Uhr) der öffentlichen Parkplätze ohne Falschparker. Im Mittel lag der Auslastungsgrad bei rund 79 % (vgl. Anlage 8, Tabelle 1).

Unter Einbeziehung der Falschparkenden ist der mittlere Auslastungsgrad der Parkstände mit 84 % hoch. Zum Zeitpunkt der höchsten Auslastung (87 %) um 22 Uhr sind im Gebiet noch 89 Parkstände frei, sodass unter Berücksichtigung der 29 Falschparkenden der Anteil freier Parkstände bei nur knapp 9 % lag (vgl. Anlage 8, Tabelle 2).

In Summe wurden in der Bewohnerparkzone „M“‘ 253 Dauerparkende erfasst, davon 5 % (13) außerhalb des legalen Parkstandangebots. Von allen Dauerparkenden hatten im Jahr 2023 ca. 93 % einen Bewohnerparkausweis.

2.3.3 Belegung der Parkstände durch Kfz mit Bewohnerparkausweis

Die Auswertung der einzelnen Zeitbereiche im Bereich „M“ zeigt, dass im Mittel 81 % aller im öffentlichen Parkraum angetroffenen Kfz einen Bewohnerparkausweis besitzen. Um 9 Uhr ist der Anteil der Kfz mit Bewohnerparkausweisen mit 84 % am höchsten, um 11 Uhr mit 78 % am niedrigsten.

2.3.4 Belegung der Parkstände durch sonstige Kfz

Der Anteil der Fremdparkenden ist um 11 Uhr mit 20% am höchsten und sinkt im Tagesverlauf auf 15% um 22 Uhr. Am Morgen um 9 Uhr beträgt der Anteil der fremden Kfz rund 13 %. Maximal 21 Fahrzeuge (22 Uhr) waren im Gebiet gemeldet, verfügten aber über keinen Bewohnerparkausweis.

2.4 Entwicklung zwischen 2018/2019 und 2023

Die Gegenüberstellung der Gesamtauswertung mit den Voruntersuchungen von 2018 bzw. 2019 zeigt, dass zu allen Zeitschnitten die Gesamtbelegung deutlich zurückgegangen und der Bewohneranteil der angetroffenen Kfz gestiegen ist.

Die maximale Belegung ist von 100 % auf knapp 85 % gesunken. 2018/19 waren von 726 öffentlichen Parkständen maximal 726 (22 Uhr) belegt, 2023 (22 Uhr) 530 von 664 bzw. 635 Parkständen (ohne Baustellen).

Im Mittel wurden über alle Zeitbereiche ca. 34 % weniger Kfz im öffentlichen Raum angetroffen als im Jahr 2019 (vgl. Anlage 8, Tabelle 3).

Die Anzahl der Bewohner*innenfahrzeuge hat in allen Straßen/-abschnitten zugenommen und die Fremd-Anteile haben sich deutlich reduziert. Ebenso ist bei den Dauerparkenden der Anteil fremdparkender Fahrzeuge deutlich gesunken. In den Untersuchungen 2018/19 waren im Durchschnitt 57 % der Dauerparkenden Fremdparkende. Im Jahr 2023 lag dieser Anteil bei ca. 7 %. Entsprechend konnten rund 93 % aller Fahrzeuge, die zu allen 3 Zeitschnitten angetroffen wurden, den Bewohnenden zugeordnet werden.

Im Mittel aller Zeitbereiche wurden 2023 ca. 31 % mehr Kfz von Bewohnenden angetroffen als 2018/19 (vgl. Anlage 8, Tabelle 4).

 

3. Zusammenfassung der Erhebungsergebnisse in der Zone „M“

Die Ergebnisse der Nacherhebung im Bewohnerparkbereich „M“ (Habsburger Allee) im August 2023 zeigen, dass die Parkraumauslastung und die Anteile an Fremdfahrzeugen gegenüber den Voruntersuchungen von 2018 und 2019 deutlich zurückgegangen sind.

Die Gesamtbelegung aller öffentlichen Parkstände ist um 11 Uhr mit 58 % am geringsten, in den beiden anderen Zeitschnitten liegt sie bei knapp unter 80 % des legal verfügbaren Parkraumangebots.

Infolge ungenau abgestellter Fahrzeuge und anderweitig blockierter Parkstände erhöht sich diese Belegung in allen Zeitschnitten um bis zu 9 % und erreicht dementsprechend einen Auslastungsgrad von 85-88 %. Die Auslastung 2023 liegt damit deutlich unter dem 2018 bzw. 2019 ermittelten Auslastungsgrad von durchschnittlich 105 %.

Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass der Anteil fremdparkender Fahrzeuge in fast allen Straßenabschnitten abgenommen hat (ohne Berücksichtigung von Abweichungen, die sich bspw. durch die Nutzung von Dienstfahrzeugen ohne Zulassung auf Personen innerhalb der Zone ergeben können). Im Gesamtgebiet liegt ihr Anteil über alle Zeitschnitte bei durchschnittlich 12 %. Einen Sonderfall stellt die Mariabrunnstraße mit 100 % Fremdparkenden dar.

Der Falschparkenden-Anteil ist um 6 Uhr mit 37 regelwidrig abgestellten Fahrzeugen mit 7 % leicht höher als in den übrigen Zeitabschnitten mit 6 % bzw. 5 %. Es handelte sich überwiegend um fremde Fahrzeuge. Gegenüber 2018/19 (3,6 %) hat sich der Anteil falschparkender Fahrzeuge fast verdoppelt.

Auf Abschnitten der Habsburgerallee und der Kamper Straße wird zu jedem Zeitschnitt ein Auslastungsgrad von über 85 % erreicht. Dies sind zudem die einzigen Abschnitte, an denen die Auslastung auch um 11 Uhr bei mindestens 85 % liegt.

 

4. Anpassung der Parkordnung

Die Ergebnisse zeigen einen Rückgang der Auslastung und einen Anstieg des Anteils von Bewohner*innenfahrzeugen. Daher ist eine Anpassung der Parkordnung im Sinne des Grundsatzbeschlusses zum Gehwegparken denkbar. Zurzeit wird auf Teilen der Eynattener Straße, der Kamper Straße und der Schillerstraße aufgeschultert auf dem Gehweg geparkt. Daher wurden diese für eine detaillierte Parkraumauslastung in Abschnitte je Straßenseite unterteilt.

Auf der Schillerstraße gibt es ca. 34 Parkplätze aufgeschultert auf dem Gehweg. Die Restgehwegbreite neben dem angeordneten und markierten Gehwegparken ist mit 2,50 m ausreichend breit. Daher empfiehlt die Verwaltung, das aufgeschulterte Parken in der Schillerstraße entsprechend dem Bestand fortzuführen.

In der Eynattener Straße sind ca. 19 Parkstände auf der süd-westlichen Straßenseite aufgeschultert auf dem Gehweg angeordnet (vgl. Anlage 5). Die Auslastung auf diesen Parkplätzen war am Tag der Erhebung vor allem um 22 Uhr sehr hoch, in den beiden anderen Zeitabschnitten war diese eher moderat. Insgesamt lag die Auslastung auf den 38 vorhandenen Parkplätzen inkl. Falschparkender bei ca. 81 %. Die Fahrbahn ist hier insgesamt breiter, sodass hier am Fahrbahnrand geparkt werden könnte. Daher empfiehlt die Verwaltung, das aufgeschulterte Gehwegparken auf der süd-westlichen Straßenseite in Fahrbahnrandparken zu ändern (vgl. Anlage 6).

In der Kamper Straße bleibt auf der süd-östlichen Seite mit Ausnahme einer ca. 1,00 m breiten Engstelle eine Restgehwegbreite von ca. 1,20 m und auf nord-westlicher Seite mit Ausnahme einer ca. 1,20 m breiten Engstelle eine Restgehwegbreite von mind. 1,50 m. Die Fahrbahn ist nicht breit genug für beidseitiges Fahrbahnrandparken (vgl. Anlage 5). Die Auslastung der ca. 39 aufgeschultert genutzten Parkplätze in der Kamper Straße war in allen Zeitabschnitten hoch, aber um 22 Uhr am höchsten. Dennoch empfiehlt die Verwaltung, die ca. 16 aufgeschulterten Parkplätze auf der süd-östlichen Straßenseite entfallen zu lassen und die Parkplätze auf der nord-westlichen Seite durch Fahrbahnrandparken zu ersetzen (vgl. Anlage 6). Somit können ca. 23 Parkplätze erhalten bleiben.

Die Gehwege auf der Kamper Straße weisen unterschiedliche Oberflächen auf; auf einem Teil der Gehwege sind Gehwegplatten verlegt und auf dem anderen Teil Doppel-T-Verbundpflaster. Ein so ausgebauter Seitenraum suggeriert einen in § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO befestigten und von den Verkehrsteilnehmenden als Parkraum zu benutzenden Seitenstreifen (vgl. Anlage 7).

Aus diesem Grund wurden seitens der Verwaltung zwei Varianten zur Umsetzung der Parkordnung geprüft. Variante 1 sieht einen Austausch des Doppel-T-Verbundpflasters und einen Einbau von Gehwegplatten auf beiden Seiten der Kamper Straße in Verbindung mit einem absoluten Haltverbot (VZ 283) auf der süd-östlichen Seite vor. Durch diese Separation zwischen Gehweg und Fahrbahn werden klare Verhältnisse geschaffen. So muss auf der nord-westlichen Straßenseite auf der Fahrbahn am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Mit VZ 283 kann das Halten auf der Fahrbahn auf der süd-östlichen Seite verboten werden.

Variante 2 sieht den Erhalt des vorhandenen Pflasters vor. Um das aufgeschulterte Parken auf dem Gehweg zu verhindern, können auf der nord-westlichen Seite Poller oder Fahrradbügel eingebaut werden. Auf der süd-östlichen Seite wird das Parken durch ein absolutes Haltverbot (VZ 283) mit einem Zusatzzeichen „auch auf dem Seitenstreifen“ unterbunden. Diese Beschilderung schafft allerdings rechtlich keine klaren Verhältnisse, da die Oberflächen ein anderes Erscheinungsbild suggerieren. Sollten Fahrzeuge auf dem Gehweg oder zwischen den Pollern bzw. Fahrradbügeln abgestellt werden, ist im Einzelfall eventuell keine rechtssichere Ahndung vor Ort möglich. Daher wird Variante 2 von der Verwaltung als Kompromisslösung betrachtet, die zwar günstiger und weniger aufwändig ist als Variante 1, aber keine rechtssichere Anordnung und im Fall des Parkens zwischen den Pollern bzw. Fahrradbügeln auch kein Ahnden möglich macht. Sie könnte denkbar für eine Übergangsfrist sein, bis der Austausch des Bodenbelages erfolgt, um in diesem Zeitraum die geplante Neuordnung des Parkens einzuführen. Allerdings erhöhen sich bei einer Umsetzung von Variante 1 nach Variante 2 die Gesamtkosten durch das Installieren und den späteren Rückbau der montierten Poller bzw. Bügel.

 

5. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Zur Anpassung der Parkplätze in der Eynattener Straße und der Kamper Straße wurden für die notwendige Beschilderung und den Austausch des Bodenbelages in den Gehwegen auf der Kamper Straße Kosten in Höhe von ca.50.000 Euro kalkuliert. (Variante 1). Die Kosten für die Variante 2 belaufen sich mit Pollern auf ca. 13.000 Euro und mit Fahrradbügeln auf ca. 17.000 Euro. Ausreichende Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, im Haushalt im PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“ zur Verfügung.

 

6. Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Die Ergebnisse zeigen einen Rückgang der Auslastung und einen Anstieg des Anteils von Bewohner*innen-Kfz. So lag in der Voruntersuchung (2019) der mittlere Auslastungsgrad (mit Falschparkenden) bei mindestens 97 % (Maria-Theresia-Allee). Im Jahr 2023 lag das Minimum inkl. Falschparkender bei 54 % (Hohenstaufenallee). Ausgenommen wurde die Mariabrunnstraße (41 %), da diese damals nicht Teil des Erhebungsgebietes war. Die minimale mittlere Auslastung hat sich folglich fast halbiert.

Die maximale mittlere Auslastung lag 2019 bei 118 % in der Goethestraße. Im Jahr 2023 lag die maximale mittlere Auslastung in der Arndtstraße bei 94 % und in der Habsburgerallee bei 93 %. Ausgenommen wurde die Weißhausstraße, da diese über eine sehr geringe Kapazität verfügt (5 Parkstände). Das verringerte Angebot in der Arndtstraße und im östlichen Teil der Habsburger Allee erhöht den Parkdruck und führt zu Verdrängungseffekten in den umliegenden Straßen.

Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Einführung des Bewohnerparken im Bereich „M“ der Anteil von fremden Fahrzeugen deutlich gesunken ist und sich die Parkchancen der Bewohner*innen erhöht haben. Somit erfüllt die Bewohnerparkzone ihren geplanten Zweck und verbessert die Parksituation für die Bewohner*innen

Aufgrund der Entlastung bei der Parksituation und zur Reduktion des aufgeschulterten Parkens empfiehlt die Verwaltung eine Änderung der Parkordnung in der Kamper Straße und der Eynattener Straße gemäß dem Plan in Anlage 6 und der Umsetzung der Parkordnung durch den Austausch des Verbundpflasters in den Gehwegen auf der Kamper Straße (Variante 1).

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 Einrichtung Bewohnerparken

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

379.249,07*

379.249,07

600.000

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0

Ergebnis

379.249,07

379.249,07

600.000

600.000

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120202-921-9 Einrichtung Bewohnerparken

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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150.000

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Ergebnis

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129.423,87

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

*Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 200.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 179.249,07 €

**Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 50.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 79.423,87 €


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und deren Evaluation in den vergangenen Jahren konnte nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

Es entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.

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Anlagen

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