Entscheidungsvorlage - FB 68/0157/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den Standort in Preuswald (Reimser Straße) und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, die Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens für die zugeordneten Carsharing-Stellplätze und der Einrichtung der beschlossenen Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Haaren beschließt beide Standorte in Verlautenheide (Endstraße und Großheidstraße) und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, die Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens für die zugeordneten Carsharing-Stellplätze und der Einrichtung der beschlossenen Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu beauftragen.

Die Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim beschließt beide Standorte in Walheim (Hochhausring und Prämienstraße 57) und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, die Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens für die zugeordneten Carsharing-Stellplätze und der Einrichtung der beschlossenen Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025, mit der Ausschreibung der zehn zugeordneten Carsharing-Stellplätze an 5 Stationen im öffentlichen Straßenraum.

 

 

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Erläuterungen

Carsharing ist ein wichtiger Bestandteil des Aachener Mobilitätsangebots und insbesondere im innerstädtischen Teil Aachens seit vielen Jahren etabliert. Dabei eröffnet das Carsharing-Angebot den Bürger*innen der Stadt neue Möglichkeiten bei der Wahl ihrer Verkehrsmittel. Auf diese Weise reduziert Carsharing die Abhängigkeit vom eigenen Auto und verbessert die Mobilität von Menschen, die keinen Zugang zu einem eigenen Auto haben. Neben den Vorteilen für den Einzelnen entlastet Carsharing auch den städtischen Verkehr insgesamt, insbesondere durch den geringeren Flächenbedarf für den ruhenden Verkehr.

 

Der aktuelle Carsharing-Betreiber stellt derzeit 232 Carsharing-Fahrzeuge an 66 Stationen zur Verfügung. Das heißt, rein rechnerisch kommen aktuell 979 erwachsene Einwohner*innen auf ein Carsharing-Fahrzeug. Gemäß den im Januar 2025 beschlossenen Sharing-Leitlinien der Stadt Aachen soll der Ausbau des Carsharing-Angebots mit dem Ziel einer Zielversorgung von einem Carsharing-Fahrzeug für 500 erwachsene Einwohner*innen bis zum Jahr 2030 erfolgen. Dazu wurde eine Bedarfsermittlung für das Stadtgebiet vorgenommen. Abseits der Durchschnittswerte ist die Verteilung der Stationen im Stadtgebiet sehr ungleichmäßig, denn 88 % der Carsharing-Fahrzeuge sind im Stadtbezirk Aachen-Mitte stationiert. Die Hälfte der Stationen aus dem Bezirk Aachen-Mitte befindet sich zudem innerhalb des Alleenrings. Im Gegensatz dazu stehen den Einwohner*innen der städtischen Außenbezirke deutlich weniger Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung. In den statistischen Bezirken Haaren, Walheim und Hangeweiher haben zum Beispiel weniger als 20 % der dortigen erwachsenen Bevölkerung in einem Umkreis von 300 Metern Zugang zu einer Carsharing-Station (siehe Anlage 1). Das Carsharing-Angebot ist im Verhältnis zur Einwohnerzahl relativ gering. Die Entfernung zwischen zwei bestehenden Carsharing-Stationen beträgt in den betroffenen Gebieten in der Regel über einen Kilometer.

 

Förderantrag zum Carsharing-Ausbau in Aachen

Mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungsquote in den Außenbezirken wurden im Jahr 2024 förderfähige Carsharing-Standorte in den derzeit weniger versorgten Außenbezirken identifiziert und ein Förderantrag im Rahmen der Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement Carsharing-Dienste (FöRi-MM Nr. 9.1) gestellt.

 

Laut der Förderrichtlinie können Carsharing-Dienste gefördert werden, sofern

  •           es sich um ein stationsbasiertes Carsharing handelt.
  •           Fahrzeuge im öffentlichen Raum zur Nutzung gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
  •           sich innerhalb eines Mindestabstands von einem Kilometer kein weiterer Anbieter befindet.
  •           an den Stationen verschiedene Fahrzeuggrößen verfügbar sind.
  •           die Buchung der Fahrzeuge barrierefrei über ein Online-Buchungssystem und mindestens über eine alternative Art möglich ist.
  •           eine Reservierung mit einer Vorlaufzeit von mindestens sieben Tagen möglich ist.
  •           der Transport von Kindern und Kleinkindern (inkl. Vorhaltung von Kindersitzen/Rückhaltevorrichtungen) möglich ist.

 

Gefördert wird die Fehlbedarfsfinanzierung für zwei Fahrzeuge pro Station in den ersten drei Betriebsjahren, um einen Anreiz für eine Etablierung eines Angebots und dessen längerfristigen Betrieb zu setzen. Der Höchstbetrag der Zuwendung je Kalenderjahr und Fahrzeug darf 5.000 Euro nicht überschreiten. Der geförderte Betrieb ist beabsichtigt über den Zeitraum von Januar 2026 bis Dezember 2028, beginnend mit der voraussichtlichen Einrichtung der Stationen Anfang 2026.

Im Januar 2025 bestätigte die Bezirksregierung Köln eine potenzielle Förderung für bis zu fünf Carsharing-Stationen mit je zwei Fahrzeugen. Mit der Förderung sollen die Standorte Verlautenheide Endstraße, Verlautenheide Großhausstraße, Preuswald, Walheim Hochhausring und Walheim Prämienstraße eingerichtet werden. Ein Bewilligungsbescheid wird erwartet.

 

Ziel des Vorhabens

Durch die Förderung soll der Ausbau von Carsharing-Diensten in bisher wenig versorgten Gebieten gezielt vorangetrieben werden. So kann eine größere Anzahl von Menschen im Bedarfsfall auf ein Kraftfahrzeug zurückgreifen, wodurch die Unabhängigkeit vom privaten Pkw-Besitz gefördert wird. Empirische Studien belegen zudem, dass sich durch die Verfügbarkeit von Carsharing der Anteil der mit dem Umweltverbund zurückgelegten Wege erhöht. Außerdem soll das Angebot auch in die movA-App integriert werden. Zusammengefasst steigert sich die Verfügbarkeit eines Kfz im Umfeld der geplanten Stationen und die Mobilitätswende wird vorangetrieben.

 

Standorte

Die Stationen sind auf einer bereits versiegelten öffentlich zugänglichen Fläche zu errichten. Der jeweils gewählte Standort sollte idealerweise Platz für zwei Carsharing-Fahrzeuge bieten und sich in der Nähe einer Bushaltestelle befinden.

Bei der Auswahl der Standorte wurden folgende Kriterien berücksichtigt:

  •           vorhandene Parkfläche
  •           im öffentlichen Straßenraum
  •           mindestens ein Kilometer Entfernung zu einer bestehenden Carsharing-Station (Fördervoraussetzung)
  •           gute Sichtbarkeit
  •           gute ÖPNV-Verbindung

Auf Basis der zuvor genannten Kriterien wurden sechs potenzielle Standorte identifiziert (siehe Anlage 1). Eine detaillierte Beschreibung der Standorte ist in der Anlage 2 zu finden.

 

Standort 1:  Verlautenheide – Endstraße

Standort 2:  Verlautenheide – Großheidstraße

Standort 3:  Walheim – Hochhausring (auf dem Parkplatz an der Bushaltestelle Hochhausring)

Standort 4:  Option 1: Walheim – Prämienstraße 57

  Option 2: Walheim – Prämienstraße 86a

Standort 5: Preuswald - Reimser Straße

Kosten und Finanzierung

Die Einrichtung der Carsharing-Stationen obliegt dem Carsharing-Anbieter. Die damit verbundenen Einrichtungs- und Betriebskosten werden somit vom Carsharing-Anbieter getragen. Für die Einrichtung von Carsharing-Stationen ist in der Regel kein investiver Aufwand erforderlich. Allerdings kann es sein, dass sich einzelne Stationen in den ersten Jahren nicht aus den generierten Einnahmen tragen. In diesem Fall ermöglicht die FöRi-MM den Ausgleich des Fehlbedarfs bzw. die Garantie des benötigten Mindestumsatzes in einer Höhe von bis zu 5.000 EUR pro Fahrzeug pro Jahr in den ersten drei Jahren.

Zum Haushalt 2025 wurde unter PSP-Element 4-120201-933-1 "Projekt Carsharing-Ausbau (FöRi MM)" zunächst das ursprünglich beantragte Fördervolumen eingeplant. Die Ansätze wurden dann auf die in Aussicht gestellte Bewilligung angepasst mit Ausgaben in Höhe von 136.200 € bei gleichzeitiger 100%-Förderung in gleicher Höhe.

Die Verteilung der Mittel wurde gemäß dem Finanzierungsplan auf 50.000 € (2026), 50.000 € (2027) und 36.200 € (2028) geplant. Spätestens für das Jahr 2028 wird davon ausgegangen, dass sich der Fehlbedarf reduziert, weswegen eine geringere Fördersumme für dieses Jahr zur Verfügung steht.

 

Fazit und weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung empfiehlt auf Basis der Bedarfsermittlung die Errichtung der fünf förderfähigen Carsharing-Stationen.

Gemäß dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie dem Carsharing-Gesetz ist für neue Stationen im öffentlichen Straßenraum ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren erforderlich. Unter der Voraussetzung der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien wird dem ausgewählten Carsharing-Anbieter gemäß der beschlossenen Sharing-Leitlinie für einen Zeitraum von acht Jahren eine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Die Stadt Aachen vergibt den Betrieb im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an einen Carsharing-Dienstleister auf Basis der Kriterien Preis (niedrigstes prognostiziertes Betriebsdefizit) und Kommunikations- und Marketingkonzept. Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, den weiteren Betrieb der Stationen auch nach Ende des Förderzeitraums zu gewährleisten. Die Verwaltung bereitet für die fünf ausgewählten Standorte ein geeignetes Vergabeverfahren vor.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

PSP-Element 4-120201-933-1 "Projekt Carsharing-Ausbau (FöRi MM)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025*

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-130.0000

-50.000

-221.000

-86.200

0

0

Personal-/

Sachaufwand

130.0000

50.0000

221.000

86.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Haushaltsansatz Entwurf 2025,

Die Ansätze wurden im Rahmen der 2. Veränderungsnachweisung im Haushaltsplan angepasst.


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Der Verkehr trägt in Nordrhein-Westfalen zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) bei. Um den CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent[1] zu reduzieren und die Klimaschutzziele der Stadt Aachen zu erreichen, muss unter anderem der Autoverkehr in Stadt und Land ein Fünftel reduziert und dem Fuß- und Radverkehr mehr Raum gegeben werden. Laut dem Bundesverband Carsharing ermöglicht das Carsharing-Angebot eine erhebliche Verkehrsentlastung. Ein Carsharing-Fahrzeug ersetzt nachweislich bis zu 10 private Pkw [2] . In innenstadtnahen Wohngebieten kann die Ersetzungsquote noch höher liegen.

 


[1]  Stadt Aachen, Lagebericht Mobilität 2021, Verkehrsentwicklungsplanung Aachen

[2]  Bundesverband Carsharing, Fact Sheet Carsharing in Deutschland (https://carsharing.de/sites/default/files/uploads/presse/CS_Statistik24/240227_carsharing_statistik.pdf)

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Anlagen

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