Entscheidungsvorlage - FB 61/1068/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung)
hier: - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 61/410
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat beschließt weiterhin die zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Seffenter Weg, Septfontainesweg, Willkommsweg, Rabentalweg, Pariser Ring, Forckenbeckstraße, Otto-BIumenthal-Straße und Steinbachstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
III. Änderung Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -
hier: Korrektur Geltungsbereich
Anlage der Ratsvorlage (FB 61/1068/WP18) ist der Rechtsplan, der den Geltungsbereich der III. Änderung darstellt. Dieser zeigt den ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 915. Im nördlichen Bereich wird ein kleiner Teil des Geltungsbereiches seit 2021 durch den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West- überlagert. Dies war damals erforderlich, um den Anschluss an die Verkehrsflächen sicherzustellen.
Die Überlagerung wurde irrtümlich nicht berücksichtigt. Dieser Teilbereich ist aus dem Geltungsbereich der III. Änderung herauszunehmen.
Der korrigierte Bebauungsplan ist dieser Tischvorlage beigefügt. Der Originalplan mit angepasster Plangebietsgrenze wird in der Sitzung ausgehängt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
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|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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X |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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