Anhörung - FB 61/1075/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Das Jugendforum nimmt als Gremium des Bürgerforums den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

 

Anlass

 

Vom 6. bis 8.2024 versammelten sich mehr als 100 engagierte Schüler*innen aus Aachen in der Nadelfabrik um im Rahmen des Workshops „Pimp My Future“, und gemeinsam mit Fachleuten an innovativen und praxisnahen Ideen für eine nachhaltige Zukunft zu arbeiten. Ziel des Workshops war es, konkrete Lösungsvorschläge für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln und diese in Form von Anträgen an die zuständigen Fachverwaltungen und die Kommunalpolitik zu adressieren.

Im Abschlussplenum wurden vier Anträge ausgewählt, die in die politische Diskussion eingebracht werden sollten, um möglicherweise dort einen Arbeitsauftrag an die Stadtverwaltung zu geben.  Einer dieser Anträge heißt „Trinkbrunnen in der Innenstadt“ (s. Anlage). Mit diesem befasst sich diese Vorlage.

 

Am 30. April 2025 wird ein eigens einberufenes Jugendforum als Sondersitzung des Bürgerforums stattfinden, um sich mit den ausgewählten Anträgen zu beschäftigen.

In der Sitzung wird die Fachverwaltung auch anschaulich darüber berichten, welche Trinkwasserbrunnen sie bereits realisiert hat und was darüber hinaus geplant ist.

 

Antrag 3: Trinkbrunnen (in der Innenstadt)

Ein wesentlicher Antrag, den die Schüler*innen des Einhard-Gymnasiums Aachen formulierten, betrifft die Versorgung der Menschen in Aachen mit kostenfreiem Trinkwasser an öffentlich zugänglichen Trinkbrunnen. Konkret weisen sie im Antrag auf mögliche gesundheitliche Beschwerden hin, die insbesondere an heißen Tagen in der Stadt auftreten können und die durch bereit gestelltes Trinkwasser vermieden werden könnten. Auch die Möglichkeit an unterschiedlichen, viel genutzten Orten in der Innenstadt und an Schulen kostenfreies gesundes Trinkwasser bekommen zu können, wird im Antrag gefordert (s. Anlage 1).

 

Bisherige Überlegungen und Maßnahmen

Aachener Kommunalpolitiker*innen und die Aachener Stadtverwaltung arbeiten seit einiger Zeit daran, Trinkwasserspender an verschiedenen Stellen im öffentlichen Raum zu errichten. Insbesondere durch den Klimawandel werden die Sommer immer heißer und die Temperaturen in den Städten damit immer höher. Der freie Zugang zu gesundem Trinkwasser ist dabei für alle Bewohner*innen und Besucher*innen der Stadt Aachen von großer Bedeutung.

Seit dem Sommer 2023 ist die Bereitstellung von Trinkwasser im öffentlichen Raum als kommunale Daseinsvorsorge und Klimafolgeanpassungsmaßnahme sogar in der europäischen Trinkwasser-verordnung verankert (EU-Richtlinie 2020/2184; Trinkwasserverordnung vom 06. Juni 2023).

 

Die Stadt Aachen hat bereits 2022 ein gesamtstädtisches Konzept zur Errichtung von Trinkwasserspendern im öffentlichen Raum vorgelegt (Vorlage FB 61/10343/WP18) (s. Anlage 2).

 

Das Konzept geht auf verschiedene Aspekte ein, die im Rahmen der Errichtung von Trinkwasserstelen geklärt werden müssen. Das sind zum Beispiel

  • städtebauliche und funktionale Fragestellungen an den Aufstellungsort im Allgemeinen (auf welchen Plätzen oder an welchen Orten sollen überhaupt Trinkwasserbrunnen aufgestellt werden?)
  • gestalterische Aspekte in Bezug auf den konkreten Aufstellungsort (Sichtbarkeit, Erreichbarkeit…)
  • technische und hygienische Anforderungen an das Modell eines Trinkwasserspenders
  • Anforderungen an die notwendige Infrastruktur (wie einfach kann man den Anschluss des Trinkwasserspenders an das städtische Wassernetz herstellen?)

 

Acht neue Trinkwasserstelen sind im Konzept vorgesehen: zwei in Aachen-Innenstadt und jeweils eine Trinkwasserstele für die Aachener Bezirke Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Richterich.

 

Im Rahmen der Konzepterarbeitung mussten bestimmte Fragestellungen vorab geklärt werden, zum Beispiel wie ein künftiges Modell für Trinkwasserspender in Aachen aussehen kann, welche Aufgaben zum künftigen Betrieb eines Trinkwasserspenders gehören und welche Kosten daraus für den städtischen Haushalt entstehen. Diese Fragen hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit der STAWAG / Regionetz, dem städtischen Wasserversorger besprochen.

 

Eine sehr wichtige Sache ist, dass geklärt werden muss, wer überhaupt für den Betrieb der Trinkwasserspender verantwortlich ist. Der- oder diejenige muss nämlich sicherstellen, dass das Wasser, das aus dem Brunnen kommt, auch Trinkwasser ist. Und die Anforderungen an sauberes Trinkwasser sind in Deutschland besonders hoch. Daher macht jeder Trinkwasserbrunnen auch viel Arbeit.

 

Konkret umfasst die Betreiberverantwortung folgende jährliche Aufgaben

  • Regelmäßige Säuberung / Spülung der Trinkwasserspender (72-Stunden-Sichtkontrollen)
  • regelmäßige mikrobiologische und chemische Beprobung und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung
  • jahreszeitlich festgelegtes An- und Ausschalten der Trinkwasserspender / Saisonumrüstung
  • Wartung, Instandhaltung sowie Reparaturen
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.

 

Die Verwaltung hat daher frühzeitig alle Kosten ermittelt – nicht nur die Anschaffungskosten der Trinkwasserspender selbst, sondern auch die laufenden Kosten für den Betrieb:

Im Jahr 2022 waren dies

  •           einmalige Kosten (Beschaffung einer neuen Trinkwasserstele, Einbau- und Anschlusskosten)              ca. 13.500 Euro
  •           Jährliche Betriebskosten / Trinkwasserstele / Saison (Ostern-Oktober)  

ca. 11.500 Euro

 

 

Modellauswahl

Ein gleiches Modell für alle Standorte in Aachen Gesamtstadt wird empfohlen, um Kosten für Anschaffung, Wartung und Reparaturen zu optimieren. Das gewählte Modell soll unter anderem eine gute Nutzung des Wasserstrahls im Sinne der Barrierefreiheit sicherstellen und auch die Möglichkeit zur Befüllung von persönlichen Trinkwasserflaschen bestehen. Es wird auch empfohlen ein Modell zu wählen, welches eine automatische Laufzeit für den Wasserstrahl vorsieht. Die Bedienung über ein Fußpedal wie im Antrag gefordert, wird eher nicht empfohlen, kann aber in der Abstimmung über das geeignete Modell noch einmal geprüft werden.

 

 

Aktueller Stand der politischen Beratung

Die Politik hat dem Konzept zu den Trinkwasserbrunnen bisher zugestimmt. Allerdings hat sie auch deutlich gemacht, dass die Kosten sehr hoch sind und ins Verhältnis zu anderen wichtigen Ausgaben der Stadt Aachen gesetzt werden müssen. Über die Einplanung von Haushaltsmitteln entscheidet der Rat der Stadt Aachen. 

Sobald der entsprechende Betrag im Haushalt bereitgestellt wird, kann die Verwaltung das Konzept der Trinkbrunnen vollständig umsetzen. Die Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen zu Errichtung und Betrieb von Trinkwasserspendern befindet sich aktuell erneut in der politischen Beratung (Vorlage FB61 / 1066 / WP18 Beratung im Planungsausschuss am 08. Mai 2025).

 

 

Bereits bestehende Trinkwasserspender / Zwischenzeitlich umgesetzte Maßnahmen

Zwei historische Trinkbrunnen wurden im Sommer 2022 durch das Gebäudemanagement (E 26) der Stadt Aachen wieder als Trinkwasserbrunnen qualifiziert: der Möschebrunnen am Kleinen Münsterplatz und der Hotmannspief-Brunnen Ecke Alexanderstraße / Sandkaulstraße. Eine weitere Trinkwasserstele befindet sich am Eingang des Elisengartens in der Ursulinerstraße. Die vierte steht am „Martinsplatz“ in der Liebigstraße / Ecke

Vier Trinkwasserstelen stehen also den Menschen in Aachen in der Zeit von ca. Ostern bis Oktober zur Verfügung.

 

 

Sonstiges

Das Thema Trinkwasser im öffentlichen Raum beschäftigt auch das „Institut für die Europäische Stadt e.V.“. Im Sommer 2024 hat die Initiative einen Ideenwettbewerb für Modelle eines Trinkbrunnens ausgelobt. Künstler*innen und Studierende haben in einer ersten Phase Modelle für Trinkbrunnen entwickelt. Eine Auswahl von sechs prämierten Entwürfen sind aktuell in einer Ausstellung zu sehen. Sie werden mit Blick auf technische Umsetzbarkeit des Entwurfs vertieft bearbeitet. Perspektive ist die mögliche Umsetzung und Errichtung eines ausgewählten „Siegermodells“ im öffentlichen Raum.

Die Stadtverwaltung begrüßt ausdrücklich das Engagement der Initiative, welches zur Wahrnehmung des Themas Trinkwasser in der Stadtgesellschaft beiträgt.

 

Trinkwasser in Schulen

Im Rahmen einer Fördermaßnahme der STAWAG wurden in einigen Mensen der weiterführenden Schulen Trinkwasseranlagen mit Wasseraufbereitung (Kühlen und Sprudeln) hergerichtet. Grundsätzlich liegt die Betriebsausstattung der Schulen in der Betreiberverantwortung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule FB 45.

Die Stadt Aachen betreibt die netzgebundenen Trinkwasserspender im öffentlichen Raum (s.o.) sowie aktuell vier Trinkwasserspender in städtischen Verwaltungsgebäuden und - ganz neu - einen Trinkwasserspender in der Zentralbibliothek. Aus all diesen Trinkwasserspendern kommt sauberes, nicht aufbereitetes Trinkwasser (Netzwasser) für alle.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Kommentar

Herstellung und (Ein-)Bau der Trinkbrunnen erzeugen CO2-Emissionen. Sie stehen einer erwünschten CO2-Einsparung durch Reduzierung von Trinkflaschen / -gefäßen entgegen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...