Kenntnisnahme - FB 02/0438/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Durchführung eines Feierabendmarktes in der Aachener Innenstadt

Seit bereits zehn Jahren besteht der politische Wunsch, einen Feierabendmarkt in der Innenstadt zu etablieren. Nach ersten Prüfungen, veranlasst durch einen Ratsantrag der FDP-Fraktion vom 19.03.2015 (Nr. 73/17) und folgenden Beratungen in dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte im Rahmen des „Neuen Wochenmarktkonzepts“ in 2022, wurde beschlossen die Verwaltung mit den erforderlichen Vorkehrungen für die Etablierung eines Feierabendmarktes zu beauftragen. In 2023 wurde der Feierabendmarkt daraufhin zweimal durch FB23 ausgeschrieben. Es konnte aber kein Veranstalter gefunden werden.

 

Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten im FB 23 wurde der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 29.10.2024 darüber informiert, dass die Zuständigkeit für die Planung und Umsetzung eines Feierabendmarktes im Jahr 2025 an den FB 02 übertragen wird. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Durchführung des Feierabendmarktes auf dem Marktplatz wurde dem Hauptausschuss am 2. April 2025 zur Beratung vorgelegt.

 

Umsetzung eines Feierabendmarktes

Ziel ist es, die regionale Wirtschaft zu stärken, die Innenstadt zu beleben und eine nachhaltige Plattform für lokale Anbieter*innen zu schaffen. Der Feierabendmarkt soll in den Monaten Mai bis Oktober einmal monatlich stattfinden. Er soll als hochwertige, regelmäßig stattfindende Veranstaltung konzipiert sein und eine angenehme, einladende Aufenthaltsqualität auf dem Markt schaffen. Ziel ist es, durch ein stimmiges Zusammenspiel aus Marktgestaltung, Angebot und Atmosphäre einen attraktiven Anlaufpunkt für Besucher*innen aus Aachen und der Region zu etablieren.

 

Die Veranstaltung ist geprägt durch ein einheitlich und ansprechend gestaltetes Erscheinungsbild der Food-Trucks und Verkaufsstände, eine stimmungsvolle, dezente Beleuchtung (z. B. durch Lichterketten oder einzelne Lichtquellen) sowie durch ein musikalisches Rahmenprogramm mit leiser Hintergrundmusik oder akustischer Live-Darbietung.

Das gastronomische Angebot umfasst hochwertige Speisen und Getränke, vorzugsweise auch aus regionaler und nachhaltiger Produktion. Ergänzend sind auch vegetarische, vegane sowie moderne Streetfood-Varianten vorgesehen. In begrenztem Umfang können regionale Non-Food-Produkte ergänzt werden.

 

Sitzgelegenheiten werden in die Marktfläche integriert, ohne Flucht- und Rettungswege zu beeinträchtigen, und tragen zur Aufenthaltsqualität vor Ort bei.

 

Ziel ist es, durch eine durchdachte Gestaltung und ein qualitativ hochwertiges Angebot eine regelmäßige und nachhaltig erfolgreiche Marktveranstaltung zu etablieren, die Besucher*innen aus Aachen und der Region anspricht und den Feierabendmarkt zu einem festen Bestandteil der lokalen Genuss- und Kulturlandschaft macht.

 

Die Rahmenbedingungen gestalten sich wie folgt:

Die Planung und Durchführung des Feierabendmarktes soll durch einen externen Veranstalter in enger Zusammenarbeit mit dem FB02 erfolgen.

 

Der Veranstalter ist für die Akquise der Marktteilnehmer*innen, die Einholung aller behördlichen Genehmigungen sowie die Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich.

Ein Grobkonzept für den Feierabendmarkt wird vom Anbieter erstellt.

 

Finanzierung des Feierabendmarktes

Die Stadt Aachen stellt im Haushaltsjahr 2025 Mittel in Höhe von 40.000 € (wird in Produkt 150201 abgebildet) für die Beauftragung eines externen Veranstalters zur Durchführung des Feierabendmarktes, sowie für Marketingmaßnahmen zur Verfügung. Der Veranstalter trägt innerhalb des beauftragten Budgets die Verantwortung für alle Kosten, einschließlich der notwendigen Genehmigungen, Infrastruktur, technisches Equipment und Künstlergagen sowie weiterer organisatorischer Maßnahmen.

 

Genehmigungen und rechtliche Rahmenbedingungen:

Für die Durchführung des Feierabendmarktes sind eine rechtssichere Nutzung des öffentlichen Raums sowie die Berücksichtigung zentraler Anforderungen im Bereich Sicherheit, Lärmschutz und Hygiene notwendig. Dazu zählen unter anderem Genehmigungen für die Sondernutzung, musikalische Begleitung und die Einhaltung behördlicher Auflagen zum Brandschutz usw.. Die Einholung dieser Genehmigungen sowie die Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen obliegen dem Veranstalter.

 

Die Verwaltung hat zahlreiche Gespräche geführt, um den Feierabendmarkt bereits ab Mai zu ermöglichen.

 

Der aktuelle Sachstand zum Feierabendmarkt wird mündlich vorgetragen.

 

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