Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0016/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
GGS Am Höfling; Ersatz des Pavillons (Therapieflächen, Büro Schulsozialarbeit und Mehrzweckraum) - Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/520
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2025
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●
Geplant
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
| |||
●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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30.04.2025
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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08.05.2025
|
Beschlussvorschlag
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Ersatz des Pavillons (Therapieflächen, Büro Schulsozialarbeit und Mehrzweckraum), Am Höfling 14, 52066 Aachen“ entsprechend der Vorlage und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 zu fassen.
- Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Ersatz des Pavillons (Therapieflächen, Büro Schulsozialarbeit und Mehrzweckraum), Am Höfling 14, 52066 Aachen“ entsprechend der Vorlage und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025.
Erläuterungen
- Ausgangslage
In dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 22.09.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, für die GGS Am Höfling die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI einschließlich Kostenberechnung für den Ersatz des abgängigen Pavillons durch einen eingeschossigen Neubau vorzunehmen. Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung (29.08.2024), dem Planungsausschuss (29.08.2024) sowie der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (28.08.2024) wurden in den entsprechenden Sitzungen mit der Vorlage-Nr. FB 45/0617/WP18 bereits die Entwurfsplanung und Kostenberechnung detailliert vorgestellt. Aus haushalterischen Gründen beauftragten die Ausschüsse die Verwaltung zunächst, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI fortzuführen. Die Fassung des Baubeschlusses kann nun, nach Aufnahme der Mittel im Haushaltsplanentwurf 2025 ff., erfolgen. Änderungen zu der Entwurfsplanung der Kostenberechnung haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben.
- Bauliche Maßnahme
Das Gebäudemanagement hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Knapp & Knapp, Aachen, mit der Fortführung der Planung an der GGS Am Höfling beauftragt.
Es ist geplant, in dem neuen eingeschossigen Pavillon ausreichende Flächen für Logopädie und Bewegungstherapie, Büro für Schulsozialarbeit, Mehrzweckraum, Hausanschlussraum für Wärmepumpe, ein barrierefreies WC und einen Nebenraum zu schaffen. Der Zugang zum Pavillon und die Bewegungsflächen sind rollstuhlgerecht. An dem Pavillon soll zudem ein Bereich für Außenspielgeräte angegliedert werden.
Der Bau erfolgt in elementierter Holzbauweise, unter Verwendung ökologischer Materialien und wird sich optisch an das bestehende Schulgebäude anfügen (s. auch Vorlage Nr. FB 45/0617/WP18).
- Kostenberechnung
Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 1.706.500 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf 1.981.000 €.
Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 27.000,00 €. Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule und therapeutischen Praxen abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung bislang nur geschätzt werden. Die Mittel werden gesondert für den Haushalt 2026 haushaltsneutral angemeldet.
Im Haushalt 2025 stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft, die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahme zur Verfügung.
- Vorschlag der Verwaltung
Nachdem die Verwaltung bereits mit der Durchführung der Leistungsphasen 4-6 beauftragt wurde, empfiehlt diese nun den entsprechenden Baubeschluss – vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 – in der Sitzung des Planungsausschusses am 08.05.2025 zu fassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
x |
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|
5-030101-900-00100-990-7, 78650000 (Bau OGS-Maßnahmen1)*
5-030302-900-00100-990-5, 78650000 (Inklusion2)**
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Investive Auswirkungen |
Teilansatz 2025 |
Fortgeschrieb. Teilansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschrieb. Ansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
945.021,90 1 959.519,38 2 |
945.021,90 1 959.519,38 2 |
0 1 0 2 |
0 1 0 2 |
1.954.000 |
1.954.000 |
|
Ergebnis |
1.904.541,28 |
1.904.541,28 |
0 |
0 |
1.954.000 |
1.954.000 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*In Vorjahren waren für die Maßnahme Mittel in Höhe von 251.960,62 € eingeplant, die abzüglich der entstandenen Ist-Kosten von 49.458,72 € noch in Höhe von 202.501,90 € zu übertragen sind. Für 2025 sind Mittel von 742.520 € eingeplant, sodass sich bei 5-030101-900-00100-990-7, 78650000 für 2025 ein fortgeschriebener Ansatz von 945.021,90 € ergibt.
** Die gesamten Mittel waren in Vorjahren eingeplant und wären in voller Höhe nach 2025 zu übertragen, sodass bei 5-030302-900-00100-990-5, 78650000 Mittel für den Bau in Höhe von 959.519,38 € zur Verfügung stünden.
In den Gesamtkosten in Höhe von 1.954.000 € (inkl. Varianz und Risiko, ohne Betriebsausstattung) sind bereits ausgezahlte 49.458,72 € Planungsmittel enthalten (siehe oben), so dass in 2025 noch 1.904.541,28 € zur Verfügung stünden.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
