Kenntnisnahme - FB 45 n/0018/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Ratsantrag: Schulsozialarbeit weiterentwickeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Verfasst von:
- FB 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
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Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
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Erläuterungen
- Ausgangslage
Mit Ratsantrag vom 29.02.2024 beantragen die Fraktionen SPD und Bündnis 90 - Die Grünen (Nr. 421/18), die Konzeption der Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2012 weiterzuentwickeln.
Weiterhin soll auf dieser Basis ein Modell entwickelt werden, aus dem sich die aktuellen und zukünftigen Bedarfe der einzelnen Schulen und Schulformen transparent ableiten lassen (vgl. Anlage 1, Ratsantrag).
Historische Entwicklung der kommunalen Schulsozialarbeit
Im Jahr 1990 wurden in der Stadt Aachen erstmalig fünf Planstellen für kommunale Schulsozialarbeit eingerichtet, welche den damaligen Gesamt- Haupt- und Förderschulen zugeordnet wurden. In den Folgejahren erfolgte ein Ausbau auf insgesamt neun Planstellen.
Im Jahr 2011 wurde über einen Ratsbeschluss die überplanmäßige und befristete Einstellung von weiteren Fachkräften für Schulsozialarbeit im Umfang von 18 VZÄ für die Dauer der Drittmittelfinanzierung im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Im Jahr 2015 erfolgte die Einrichtung entsprechender Planstellen.
Aufgrund von vermehrten Anträgen seitens der Schulleitungen zur Neueinrichtung von kommunalen Schulsozialarbeitsstellen entwickelte die Fachabteilung Kriterien sowie ein Zuordnungsverfahren zum Einsatz von kommunaler Schulsozialarbeit. Diese Vorgehensweise wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfe- und Schulausschusses am 20.03.2018 beschlossen (FB 45/0464/WP17). Zu den Kriterien gehörten folgende Punkte, die von Beginn an evaluiert wurden, um eine größtmögliche Objektivität und Vergleichbarkeit zu schaffen:
- Bereitschaft und Haltung der Schule
- Kindeswohlgefährdende Aspekte
- Armutsrisiken
- Belastende Faktoren für das Schulleben
- Hilfesysteme an Schulen
Anhand einer Matrix wurden mit den Schulleitungen Gespräche geführt und die analysierten Ergebnisse orientierten sich an den oben genannten Kriterien. Darüber hinaus wurden aktuelle schulspezifische Themen erfasst. Da der Bedarf an Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen die Ressourcen überstieg, wurde als Entscheidungshilfe eine Rangliste der Schulen nach dem Grad der Dringlichkeit erstellt. Hierbei erfuhr das zweite Kriterium „Kindeswohlgefährdende Aspekte“ eine besondere Gewichtung.
Auf der Grundlage der beschlossenen Kriterien und des Verfahrens wurden in den Folgejahren die Anträge der Schulen bearbeitet und das Team der Schulsozialarbeit durch Neueinrichtungen von Planstellen jährlich sukzessive erweitert
Auf der Grundlage der beschlossenen Kriterien und des Verfahrens wurden in den Folgejahren die Anträge der Schulen bearbeitet. Dies erfolgte immer transparent in Form von Vorlagen in den Ausschusssitzungen des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung.
Das Team der Schulsozialarbeit wurde infolgedessen sukzessive durch die vom Personal- und Verwaltungsausschuss und Rat beschlossenen Stelleneinrichtungen erweitert.
Parallel dazu wurden in den Jahren 2017 bzw. 2022 im Rahmen neuer gesellschaftlicher Entwicklungen Stellenkontingente für spezielle Aufgabenfelder, wie Schulsozialarbeit für Integration und Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit, eingerichtet.
Mit Beschluss des Stellenplans 2024 verfügt der Bereich der Schulsozialarbeit insgesamt über 44 Planstellen für Schulsozialarbeiter*innen.
Seit 2023 haben alle 56 städtischen Schulen durch die engagierten Bemühungen der Verantwortlichen nun mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Schulsozialarbeit zur Verfügung. Mehrere Schulstandorte konnten in den vergangenen Jahren in ihrem Stellenumfang erweitert werden.
- Neue Rahmenkonzeption für die Schulsozialarbeit
Die Rahmenkonzeption der Schulsozialarbeit wurde von der Fachverwaltung der Schulsozialarbeit überarbeitet und weiterentwickelt.
Dabei wurden neben der gesellschaftlichen und soziodemographischen Entwicklung auch innere und äußere Veränderungen im Bereich der Schulentwicklung mit bedacht. Es haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Anforderungen an das pädagogische Personal an Schule verändert und Schulsozialarbeit hat sich den neuen Bedarfen gestellt.
Es entstanden neue Aufgabenfelder wie z.B. Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit und die Themen Demokratie und Partizipation sowie Schutzkonzeptentwicklung erweiterten den Fokus.
Auch der inhaltliche und methodische Teil wurde an die Veränderungen der Lebenswelten von Schüler*innen angepasst und entsprechend ergänzt, z.B. im Rahmen der Einzelfallhilfe oder der sozialen Gruppenarbeit.
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen sind folgende Aspekte neu aufgenommen worden:
- Schulsozialarbeit für Integration
Begleitung, Beratung und Unterstützung neu zugewanderter Schüler*innen und deren Familien
- Schulsozialarbeit mit Umfeldarbeit
Fokussierung auf den Stadtteil und Sozialraum mit besonderem Blick auf Netzwerkarbeit
- Demokratie und Partizipation
Förderung von Selbstbestimmung und Entwicklung der Entscheidungs- und Kritikfähigkeit junger Menschen
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen
Überarbeitung des strukturierten Verfahrens zur Einarbeitungsphase
- Schutzkonzept der Schulsozialarbeit
Professionalisierung und Sensibilisierung der Thematik Gewalt, Diskriminierung und Missbrauch
- Bedarfsanalyse Schulsozialarbeit
Entwicklung eines neuen analytischen Verfahrens zur Stellenbemessung
Die Rahmenkonzeption ist der Vorlage in Anlage 2 beigefügt.
- Schulsozialarbeit im Landesdienst
An einigen Schulen gibt es neben der kommunalen Schulsozialarbeit noch Schulsozialarbeiter*innen, die über den Landesdienst bzw. über das Startchancenprogramm des Landes eingestellt sind (vgl. Anlage 3, Liste der Schulen).
Nach dem aktuellen Kenntnisstand der Verwaltung werden derzeit zehn Schulsozialarbeiter*innen im Landesdienst an städtischen weiterführenden Schulen beschäftigt.
Für die Stelleneinrichtung von Schulsozialarbeit im Landesdienst kann jede Schule je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen umwandeln. Gemäß den Bestimmungen des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 muss ein „bestehendes Angebot im Bereich der Schulsozialarbeit aufrechterhalten und mit dem zusätzlichen Angebot vernetzt werden“ (vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.01.2008). Eine Anrechnung auf kommunale Schulsozialarbeit ist dementsprechend nicht möglich.
Darüber hinaus wurden bisher im Rahmen des Startchancenprogramms von Seiten der Schulleitungen zum Schuljahresbeginn 2024/25 insgesamt drei Stellen für Schulsozialarbeit an städtischen Grund- und weiterführenden Schulen geschaffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob und welchen Umfang weitere Stellen, insbesondere durch die in der 2. Runde dazugekommenen Schulen, geschaffen werden.
Auf Grundlage des Startchancenprogramm des Landes erhalten Grundschulen der Indexstufen 6-9 und weiterführende Schulen der Indexstufen 7-9 durch das Startchancenprogramm bis zum Jahr 2034 zusätzliche Förderung und Unterstützung. Ein Teil der Förderung ist die Unterstützung multiprofessioneller Teams durch Fachkräfte unterschiedlicher Professionen, hier auch Schulsozialarbeitende.
Das Startchancenprogramm des Landes NRW sieht im Rahmenerlass „Startchancenprogramm des Bundes und der Länder für die Jahre 2024 bis 2034 – Säule III“ vor, dass „den „Startchancen-Schulen … vorrangig die Möglichkeit eingeräumt werden [soll], bedarfsgerecht zusätzliche Fachkräfte für Schulsozialarbeit oder auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen zur Verstärkung multiprofessioneller Teams für das Kollegium zu gewinnen.“
Somit ist Seitens des FB 45 nur eine Bemessung der kommunalen Stellenkontingente an den jeweiligen Schulen möglich. Die kommunale Jugendhilfe hat keinen Einfluss, ob seitens der Schulen weitere pädagogische Stellen über das Land oder weitere Programme (bespielhaft Startchancen-Programm NRW) beantragt werden.
- Weitere pädagogische Fachkräfte an Schulen
Nach dem aktuellen Wissensstand der Verwaltung umfasst die Tätigkeit in multiprofessionellen Teams (MPT) verschiedene Bereiche, in denen Fachkräfte im Landesdienst an Grund-, Förder- und weiterführenden Schulen tätig sind:
- Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen
- Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schüler*innen
- Handwerksmeister*innen im Gemeinsamen Lernen
Eine Übersicht der MPT-Fachkräfte an Aachener Schulen ist in Anlage 4 beigefügt.
Die Aufgaben der MPT-Fachkräfte umfassen unter anderem die Unterstützung im Unterricht, die Ermittlung von Lernständen und Lernentwicklungen sowie die Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen unter anderem mit dem Ziel die Lernerfolge der Schüler*innen zu gewährleisten.
In mehreren Grundschulen bringen zusätzliche sozialpädagogischen Fachkräfte (SoFa-Kräfte) ihre sozialpädagogische Kompetenz in die Schuleingangsphase und in den Schulentwicklungsprozess mit ein, in dem sie beispielsweise im Unterricht begleiten und Förderdiagnostiken durchführen. Die Stellen der SoFa-Kräfte dürfen laut Erlass aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht für anderes sonstiges Fachpersonal verwendet werden.
Außerdem wird durch die Städteregion Aachen an sieben städtischen Schulen Personal aus dem Modellprojekt der Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz (KOBSI) eingesetzt, die Kinder mit Förderbedarf sowohl im Unterricht als auch im offenen Ganztag unterstützen. Sie arbeiten additiv an Schulen und müssen keine pädagogische Grundausbildung haben (vgl. Anlage 4, Liste der Schulen MPT, KOBSI).
Des Weiteren wurden an den Aachener Schulen rund 110 Kinder durch Einzelfallhilfen in Form von Schulbegleitungen gem. § 35a SGB VIII unterstützt.
Zusätzlich zu den pädagogischen Fachkräften ist zu erwähnen, dass die Stadt Aachen insgesamt 7 VZÄ im Bereich des Schulpsychologischen Dienstes vorhält. Für den Bereich Systemberatung Extremismusprävention (SystEx) ist zudem 1 VZÄ eingerichtet (Vorlage vom 08.10.2024, FB 45/0627/WP18).
- Entwicklung einer Bemessungsgrundlage
Mit den unter Punkt 1 beschriebenen Kriterien wurden auf Empfehlung des KJA und des ASW in den vergangenen Jahren Stellenkontingente für Schulsozialarbeit an allen städtischen Schulen implementiert. Den Schulen wurde jeweils eine entsprechende Zusage über den festgestellten Stellenanteil schriftlich mitgeteilt.
Für den zukünftigen Ausbau von Schulsozialarbeit wurde das Verfahren aus dem Jahr 2018 überarbeitet. Dazu wurde eine Bemessungsgrundlage mit klar messbaren Zahlenwerten zur Objektivierung entwickelt, die durch die städtische bzw. Landesverwaltung erhoben werden.
Diese Bemessungsgrundlage bildet Bedarfe an Schulsozialarbeit anhand festgelegter und vergleichbarer Kriterien transparent ab.
Im Vorfeld der Erarbeitung einer künftigen Bemessungs- und Bewertungsgrundlage erfolgte durch den Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) eine bundesweit ausgerichtete interkommunale Abfrage zur Anwendung von Kriterien zur Stellenbemessung bzw. zur Verteilung der Stellen im Bereich Schulsozialarbeit. Dabei wurden folgende Aspekte abgefragt:
- Anzahl der städtischen Schulen in der jeweiligen Kommune
- Anzahl der kommunalen Stellen für Schulsozialarbeiter*innen
- Anzahl der Stellen über das Bundesland
- Besteht ein analytisches Verfahren zur Stellenbemessung
- Kriterien des analytischen Verfahrens
- Sonstiges Bedarfsfeststellungsverfahren / -kriterien
Insgesamt haben 17 Kommunen eine Rückmeldung gegeben, wovon 12 Kommunen Schulsozialarbeit im städtischen Stellenplan verortet haben.
Im Rahmen der Auswertung der Abfrage kann festgehalten werden, dass die Stadt Aachen mit insgesamt 44 VZÄ für Schulsozialarbeit im Verhältnis zur Anzahl der kommunalen Schulen (56) im Vergleich zu den Angaben der angefragten Kommunen auf sehr hohem Niveau ausgestattet ist. Im nordrhein-westfälischen Vergleich steht Aachen direkt an zweiter Stelle hinter der Stadt Münster. Auch im bundesweiten Vergleich ist Aachen unter den TOP 5 der rückmeldenden Kommunen.
Im Ergebnis arbeiten derzeit 5 Kommunen mit einem analytischen Verfahren, 12 Kommunen arbeiten mit Bedarfsmeldungen der Schulen und politischem Willen.
Die am häufigsten genannten Kriterien für die Bemessung von Stellen sind:
- Anzahl der Schüler*innen
- Schulsozialindex
- Anzahl der Schüler*innen mit Förderbedarf
- Anzahl der Schüler*innen ohne Schulabschluss
- Soziale Problemlagen der Schülerschaft
Die Ergebnisse der Abfrage bildeten die Grundlage für die Erstellung einer eigenen passgenauen und transparenten Bemessungsgrundlage für die Stadt Aachen.
Als Grundsockelbetrag an Schulsozialarbeit wird für alle städtischen Schulen ein Wert von 0,5 VZÄ gesetzt. Darüber hinaus bestehende Mehrbedarfe an Schulsozialarbeit lassen sich anhand von zwei bzw. drei überprüfbaren und objektiven Kriterien ableiten:
- Anzahl der Schüler*innen (Werte aus dem Schulbericht A 2024, Quelle: IT.NRW)
- Schulsozialindex des Landes NRW (www.methoden.ruhr-uni-bochum.de/sozialindex)
- Anzahl der Schüler*innen ohne Abschluss (Werte aus dem Schulbericht B 2022, Quelle: IT.NRW)
Da sich ein effizienter Index auch durch Datensparsamkeit auszeichnet, wurde auf den Einbezug weiterer Daten verzichtet.
Bei der Berechnung des Mehrbedarfs wird zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen unterschieden. Hierfür sind folgende Formeln hinterlegt:
Formel für Grundschulen: Sz + 3xSsi = Gesamtwert
Formel für weiterführende Schulen: 3xSz + SwSoA + 3xSsi = Gesamtwert
Sz = Standardwert Schülerzahl
Ssi = Skalenwert Schulsozialindex
SwSoA = Standardwert SuS ohne Abschluss
Der Schulsozialindex wird im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Ruhr-Universität Bochum unter Berücksichtigung der SGB II-Quote, dem Anteil der Schüler*innen mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache, dem Anteil der Schüler*innen mit eigenem Zuzug aus dem Ausland und dem Anteil der Schüler*innen mit Förderschwerpunkt errechnet. Wie die Bildungsstudien der letzten Jahre zeigen, ist der Einfluss des sozioökonomischen Hintergrunds auf den Bildungserfolg nach wie vor sehr hoch mit Tendenz steigend.
Um diesen besonderen sozialen Herausforderungen der Schulen gerecht zu werden, wird dieser Faktor in der Bemessungstabelle dreifach bewertet.
Um der höheren Schülerzahl und der Heterogenität der Schülerschaft durch die große Altersdifferenz Rechnung zu tragen, wird der Standardwert Schülerzahl an weiterführenden Schulen dreifach bewertet. Die Werte der Schülerschaft ohne Abschluss werden einfach gewertet.
In der Bemessungsgrundlage Schulsozialarbeit wird gemäß den hinterlegten Formeln ein Sollwert ermittelt, der dem Istwert gegenübergestellt wird. Hieraus ermittelt sich der Bedarf für die jeweilige Schule. Sich daraus ergebende Stellenanpassungen erfolgen in 0,25er Stellenanteilen.
Die Tabelle der Bemessungsgrundlage ist in Anlage 5 beigefügt.
- Resümee und Stellungnahme der Verwaltung
Die Verankerung von Schulsozialarbeit an allen kommunalen Schulen mit mindestens 0,5 VZÄ ist angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen und trotz der kommunalen finanziellen Gesamtbelastung ein deutlicher Gewinn für Schüler*innen, Eltern und Schulen und ist aus fachlicher Sicht des FB 45 zwingend zu halten.
Die vorliegende Bemessungstabelle bildet eine mögliche Berechnung des zukünftigen Personalbedarfs von Schulsozialarbeit in der jeweiligen Schule der Stadt Aachen ab (vgl. Anlage 5, Bemessungstabelle Schulsozialarbeit).
Auf Basis der bisher in Aachen angewandten Kriterien ergibt sich grundsätzlich ein Gesamtbedarf für Schulsozialarbeit in Höhe von 40,25 VZÄ.
Aufgrund von vereinzelt von den Schulen geltend gemachter Besonderheiten sowie bedingt durch die in den vergangenen Jahren bereits erfolgten Stellenzuordnungen sind aktuell 42,75 VZÄ an den Schulen besetzt.
Die Differenz zu dem grundsätzlich zur Verfügung stehenden Stellenkontingent von 44 VZÄ ist begründet durch Stundenreduzierungen von Mitarbeitenden sowie übliche Fluktuation.
Die Anwendung der neuen Bemessungsmethodik würde zunächst zu einem Gesamtbedarf von 46,25 VZÄ über alle Grund- und weiterführenden Schulen hinweg führen.
Aus fachlicher Sicht ist jedoch zu betonen, dass in diesem Fall nicht nur rechnerische Ergebnisse in der Personalplanung betrachtet werden sollten. Die Nutzung der Überhangstunden einer Schule zum Ausgleich der Unterdeckung einer anderen Schule ist nicht zwangsläufig pädagogisch sinnvoll. Die Frage, ob eine präventive und nachhaltige Arbeit geleistet werden kann, wenn Schulsozialarbeit nur stundenweise vor Ort ist, sollte sorgfältig geprüft werden. Eine kontinuierliche Anwesenheit und Unterstützung sind oft entscheidend für den Erfolg solcher Programme. Eine Schule würde im Ergebnis keinen Mehrwert von einem zusätzlichen geringen Stundenkontingent erfahren, wenn dieses zusätzliche Stundenkontingent nicht von der dortigen Schulsozialarbeit ausgefüllt werden kann.
Schulsozialarbeit lebt von Vertrauen und stabilen Beziehungen, die durch eine hohe Präsenz, Verlässlichkeit und Kontinuität geschaffen wird.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und daraus folgender Erhaltung der bisherigen Stellenkontingente an Schulen mit rechnerischer Überdeckung ergibt sich unter Anwendung der neuen Bemessungssystematik ein Gesamtbedarf von 47,5 VZÄ (Mehrbedarf 3,5 VZÄ).
Derzeit muss für die Bereitstellung pro VZÄ Schulsozialarbeit mit Kosten von 85.600 € gerechnet werden (Quelle: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt® B 09/2024 – Kosten eines Arbeitsplatzes (2024/2025)).
Zur Vervollständigung weist die Verwaltung darauf hin, dass die Landesförderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein- Westfalen im Schuljahr 2025/26 fortgeführt wird. Derzeit beläuft sich die Fördersumme für das Schuljahr 2024/2025 auf 707.848,27 €. Diese Summe entspricht einer Refinanzierung von ca. 19 % des Gesamtvolumens, wenn wir die oben genannten Personalkosten pro VZÄ berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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305,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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149,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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152,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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420,5 kB
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