Entscheidungsvorlage - FB 36/0573/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand: Maßnahmen Spiel-/Bolzplatz Schagenstraße und Entscheidung Skateanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule; FB 52 - Fachbereich Sport; E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2025
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●
Geplant
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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|
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29.04.2025
| |||
●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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●
Geplant
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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●
Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Brand, die Verwaltung mit der Neuplanung und Umsetzung der Skateanlage auf dem Spiel-/Bolzplatz Schagenstraße nach dem vorliegenden Entwurf zu beauftragen.
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Brand, die Verwaltung mit der Neuplanung und Umsetzung der Skateanlage auf dem Spiel-/Bolzplatz Schagenstraße nach dem vorliegenden Entwurf zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Neuplanung und Umsetzung der Skateanlage auf dem Spiel-/Bolz-platz Schagenstraße nach dem vorliegenden Entwurf.
Der Sportausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Im Bezirk Brand besteht der Wunsch der dort lebenden Familien und Jugendlichen, den Spiel-/Bolzplatz Schagenstraße aufzuwerten. Insbesondere sollen die Skateanlage erneuert bzw. saniert werden und weitere Aufwertungsmaßnahmen erfolgen.
Nach umfangreichen Recherchen (Bodengutachten, Lärmgutachten und Einholen einer Stellung-nahme zur Erneuerung der Skateanlage) wurde im April 2024 im KJA, in der Bezirksvertretung Aachen-Brand und im Sportausschuss ein Konzept zum weiteren Vorgehen bei der Aufwertung des Spiel-/Bolzplatzes Schagenstraße vorgelegt. Auf dieser Grundlage beauftragte die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung mit der Neuplanung der Skateanlage und der Durchführung von lärmmindernden Maßnahmen. Die von den Freizeiteinrichtungen Bolzwiese, Basketballplatz und Skateanlage ausgehenden Lärmimmissionen werden in Bezug auf die vorhandenen und künftigen Immissionen nach der Freizeitlärmrichtlinie beurteilt.
Basierend auf den Empfehlungen eines Lärmgutachtens und den KollegInnen des vorbeugenden Lärmimmissionsschutzes im Fachbereich Klima und Umwelt wurde von der Verwaltung eine Ausschreibung zu lärmmindernden Maßnahmen erstellt, welche Anfang 2025 veröffentlicht und submittiert wurde. Die Bolzplatztore werden erneuert und umgestellt, der Basketballplatz erhält einen Kunststoffbelag mit Linierung und die Basketballständer werden durch Produkte mit lärmmindernden Netzen ersetzt. Mit der Umsetzung der Arbeiten ist witterungsabhängig ab Mai/Juni 2025 zu rechnen.
Die temporär aufgestellte Modular-Pumptrack, welche auf der Wiesenfläche des Spiel-/Bolzplatzes Schagenstraße seit Mitte 2024 aufgestellt ist, wird vor Baubeginn auf den Spiel-/Bolzplatz Stettiner Straße versetzt. Bezüglich zukünftiger weiterer temporärer Standorte der Modular-Pumptrack in Aachen wird in den entsprechenden Ausschüssen im Herbst 2025 berichtet.
Gleichzeitig wurde 2024 von der Verwaltung das Planungsbüro Maier Landschaftsarchitektur (Schwerpunkt Skateanlagen) mit der Neuplanung für alle Leistungsphasen der HOAI beauftragt. Das Planungsbüro entwickelte 2 Vorentwurfsvarianten, anhand derer im Herbst 2024 eine Jugend- und Bürger*innenbeteiligung stattfand. Auf Grundlage der Eingaben aus der Beteiligung wurde die favorisierte Vorentwurfsvariante zu dem vorliegenden Entwurf weiterentwickelt und eine Kostenberechnung erstellt. Die vorhandene Entwässerung in Form von Kiesrigolen mit Überlauf und Einleitung in den Brander Graben wurde von einer Fachfirma gespült und überprüft. Nach dem Ergebnis der Überprüfung kann auch zukünftig die Entwässerung der befestigten Flächen (Skateanlage und Basketballplatz) über das vorhandene Entwässerungsystem erfolgen. Lediglich die Einläufe innerhalb der Skateanlage werden bei der Maßnahme erneuert und die vorhandene Einleitungsgenehmigung in den Brander Graben wird neu beantragt. Nach dem Beschluss der Ausschüsse kann das Planungsbüro Maier mit der Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie anschließend mit der Ausschreibung fortfahren. Mit der Umsetzung der Skateranlage kann voraussichtlich ab Herbst 2025 begonnen werden.
Erläuterungen zum Entwurf:
Der Entwurf wurde auf Grundlage der priorisierten Eingaben der Jugendlichen und Bürger entwickelt. Er vereint die Bürger*innenwünsche mit den Vorgaben, die sich u. a. aus dem Lärmschutzgutachten ergeben. Auf der Fläche der vorhandenen Skateanlage und einer Erweiterungsfläche von ca. 90 qm wird ein vielseitiges und inklusive nutzbares Angebot mit mittlerem Schwierigkeitsgrad geschaffen. Die neue Skateanlage wird im Orts- bzw. Spritzbetonverfahren hergestellt und mit umlaufenden Kanten („Stahl-Coping“) versehen. Neben flachen Bereichen wird eine asymmetrische „Bowl“ mit unterschiedlichen Angeboten („Corners“ und „Hips“) entstehen. Sie bietet den Nutzergruppen (z. B. Skater, Roller Blades, Scooter und Bikes) verschiedene Fahrwege mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Beispielsweise ist der „Roll-In“ besonders anfängerfreundlich und die an der nördlichen Seite befindliche Erweiterung in der Höhe („Extention“) eine Herausforderung für Fortgeschrittene. Ein mittig in der „Bowl“ platzierter kleiner Hügel („Wobble“) hilft den Schwung für die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten. Die Schaffung eines gepflasterten Aufenthaltsbereiches neben dem vorhandenen Unterstand mit einer Bank und weiteren Sitzmöglichkeiten im Hang steigern die Qualität der Anlage. Neue Fahrradständer und Abfalleimer runden das Angebot ab.
Für die Umsetzung des Entwurfes sowie der Planungskosten der Skateanlage sind Kosten in Höhe von rund 378.000,00 Euro zu erwarten. Die Umsetzung der lärmmindernden Maßnahmen wird mit rund 68.500,00 Euro beauftragt. Im Haushalt 2024 standen 150.000,00 € als Ermächtigungsübertragung aus 2023 zur Verfügung. Des Weiteren wurden in 2024 insgesamt Mittel in Höhe von 307.001,05 € vom Spielplatzbooster-Konto (5-130101-900-04300-900-1, 78350000, 78530000) hierhin verlagert, so dass abzüglich bereits erfolgter Anordnungen (Bodengutachten, Stellungnahme, Abschlagszahlung für Planung) zum Ende des Jahres 2024 noch Mittel in Höhe von 449.041,65 € verfügbar waren, welche von 2024 nach 2025 übertragen wurden und nun für die weitere Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen.
Ab 2026 fallen jährlich Zusatzkosten in Höhe von rund 6700,00 Euro in Bezug auf die lärmmindernden Maßnahmen und rund 150,00 Euro aufgrund des Neubaus der Skateanlage für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an.
Die Pflegekosten sind im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung bei der Abstimmung des Betriebskostenzuschusses im Grünbereich des zuständigen Aachener Stadtbetriebs haushaltsneutral einzubeziehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
x |
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|
finanzielle Auswirkungen
5-130101-100-01800-300-1 Spielplatz Schagenstraße (78350000) (78530000) (78310000)
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
449.000 Euro |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
-449.000 Euro |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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* der fortgeschriebene Ansatz 2025 besteht ausschließlich aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt ohne Fördermittel.
4-130101-103-1 Spielplatz Schagenstraße (52560000) Aufwand für Festwerte |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
32.565 Euro |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
-32.565 Euro |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
|
|||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine X |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
5,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
85,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
127,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
65 kB
|
