Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0019/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarf an Ganztagsplätzen für Kinder an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2025-2026 in der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/530
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
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|
|
29.04.2025
| |||
●
Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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|
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29.04.2025
|
Beschlussvorschlag
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2025-2026 auszubauen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2025-2026 auszubauen.
Erläuterungen
- Ausgangslage
In Aachen gibt es im laufenden Schuljahr 2024-2025 insgesamt 6.535 Ganztagsplätze an 37 städtischen Grundschul-Standorten und zwei Förderschulen Primar. Bei einer Schüler*innenzahl von 7.841 entspricht dies einer Versorgungsquote von 83,34 % für den Offenen Ganztag.
Betrachtet man die Offenen Ganztagsplätze an Grundschulen und Förderschulen Primar zuzüglich der Ganztagsangebote von Schulen, die sich nicht in kommunaler Trägerschaft befinden und dem Angebot „Schule von acht bis eins“, so ergibt sich folgendes Bild:
Die Domsingschule, die DreiEins-Grundschule und die Vincerola-Montessori-Grundschule bieten weitere 262 Ganztagsplätze. 327 Plätze stehen für Schüler*innen an den städtischen Aachener Grundschulen über das Angebot „Schule von acht bis eins“ bereit.
Somit werden in Aachen im Anschluss an den Vormittag, bei einer Schüler*innenzahl von 8.103 und 7.124 Betreuungsplätzen, 87,92 % der Kinder bis mindestens 13 Uhr betreut und gebildet. Im Vergleich zum Vorjahr (87,63 %) zeigt sich, dass Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen weiterhin den Regelfall darstellen.
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, der sukzessive ab 2026 in der ersten und in den folgenden Jahren in allen weiteren Jahrgangsstufen greifen soll, ist die Betreuung der Schüler*innen, im Primarbereich, weiterhin zukunftsfähig aufgestellt und konnte sogar noch ausgebaut werden.
Im Juli 2024 wurde durch die Landesregierung NRW der zukünftige OGS-Erlass veröffentlicht, der aller Vorrausicht nach ab dem 01.08.2026 verbindlich umzusetzen ist und aktuell mit Status des Kabinettsbeschlusses geführt wird. Ein Artikel- und/oder Ausführungsgesetz wurde in der Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration nicht umgesetzt. Dadurch bleiben elementare Fragestellungen, wie die Definition von Qualitätsstandards unbeantwortet.
Zum 01.08.2024 wurde die Finanzierungsgrundlage des Landes ebenfalls fortgeschrieben, ohne, dass hier finanzielle Anpassungen erfolgt sind. (siehe „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinderv. 12.02.2003 (ABl. NRW. S. 43)
Für die Offene Ganztagsbetreuung in Aachen besteht somit die Herausforderung, die qualitativ hochwertige Ganztagsbildung gemäß der neuen Erlasslage fortzuschreiben und bestehende, kommunale Standards zu schärfen, ohne dass hier Orientierung in Form eines Ausführungsgesetzes vorliegt oder finanzielle Anpassungen des Landes in Aussicht gestellt wurden. Der Prozess der Fortschreibung hat bereits begonnen und wird in enger Kooperation mit den Trägern der Jugendhilfe, den Schulen, der Schulaufsicht und der Verwaltung fortgeführt.
- OGS Warteliste
Durch den stetigen Ausbau von Ganztagsplätzen gelingt es weitgehend, dem Bedarf an verlässlicher Betreuung, Bildung und Erziehung gerecht zu werden. Es gibt an vier Grundschulen Wartelisten (> 10 Kinder).
- An der GGS Schönforst stehen aktuell 15 Kinder auf der OGS Warteliste.
- An der OGS Marktschule Brand stehen aktuell 15 Kinder auf der OGS Warteliste. Hier kann im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung der Warteliste um 12 Kinder festgehalten werden.
- An der OGS der Montessori-Grundschule Mataréstraße stehen 44 Kinder auf der Warteliste. Baumaßnahmen zu Erweiterung der OGS und Mensa befinden sich konkreter Planung bzw. Umsetzung.
- An der GGS Düppelstraße stehen 27 Kinder auf der Warteliste. Hier kann im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 11 Kindern festgehalten werden, der durch steigende Anmeldezahlen begründet werden kann. Die Erweiterung der Kapazitäten ist konkret in Vorbereitung und soll möglichst noch für das kommende Schuljahr 2025/2026 durch eine neue Raumaufteilung umgesetzt werden.
Sämtliche anderen Grund- und Förderschulen weisen lediglich eine geringfügige bzw. gar keine Warteliste auf.
- Angebot der „Schule von acht bis eins“
Durch die Einrichtung der Offenen Ganztagsbetreuung an den beiden Schulstandorten KGS Karl-Kuck und KGS Kornelimünster, zum Schuljahresbeginn 2024, gibt es keine Standorte mehr in der Stadt Aachen, die ausschließlich die Betreuungsform „acht bis eins“ anbieten.
- Grundschulen mit den Angeboten „Schule von acht bis eins“ und „Grundschule im Ganztag“
An 10 Grundschul-Standorten existiert das Angebot „Schule von acht bis eins“ parallel zur Offenen Ganztagsschule (siehe Anlage 1.1)
An den Standorten mit „Schule von acht bis eins“, die gleichzeitig Grundschule im Ganztag sind, nehmen die Eltern das Angebot der „Schule von acht bis eins“ gezielt in Anspruch. Die Betreuungszeit endet um spätestens 14.00 Uhr.
Betrachtet man alle städtischen Grundschulen, so werden an insgesamt 10 Schulstandorten 327 Kinder durch das Konzept „Schule von acht bis eins“ im Anschluss an den Vormittagsunterricht betreut. Das sind 281 Kinder weniger als im Vorjahr, was maßgeblich durch die Einführung des OGS-Angebots an den beiden Standorten KGS Karl-Kuck und KGS Kornelimünster begründet ist.
Bezieht man zusätzlich die OGS-Plätze ein, werden an diesen 10 Schulen 2.303 Schüler*innen gebildet und betreut, was bei einer Schüler*innenanzahl von 2.623 eine Betreuungsquote von 87,80% ergibt.
- Ergebnis der Bedarfsermittlung für Ganztagsplätze in Grundschulen und Förderschulen Primar für das Schuljahr 2025-2026
Die OGS-Bedarfsermittlung für das nächste Schuljahr findet jährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres statt. Die Schulleitungen melden auf Basis ihrer Anmeldezahlen, unter Einbezug der räumlichen Gegebenheiten und in Abstimmung mit dem OGS-Träger, wie viele Plätze bzw. Gruppen die OGS für das folgende Schuljahr voraussichtlich benötigt.
Es werden folgende Formen Offener Ganztagsplätze unterschieden:
- Ganztagsplätze an Förderschulen Primar
- Gruppen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf (spUb)
- Regelganztagsplätze
- Brennpunkt-Ganztagsplätze
- Förderschulen Primar
Für die Peter-Härtling-Schule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ und die Schule am Rödgerbach mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ besteht folgender Bedarf an Ganztagsplätzen im Schuljahr 2025-2026:
- Die Schule am Rödgerbach bildet im Schuljahr 2025-2026 36 Ganztagsplätze und 3 Gruppen
- Die Peter-Härtling-Schule bildet im Schuljahr 2025-2026 69 Ganztagsplätze und 4,5 Gruppen, von denen 15 Plätze im Rahmen einer heilpädagogischen Tagesgruppe angeboten werden
(siehe Anlage 2.0)
Für das Schuljahr 2025-2026 besteht für 105 Kinder an Förderschulen Primar ein Bedarf an Ganztagsplätzen. Das entspricht, im Vergleich zum Vorjahr, einem Zuwachs von 0,5 Gruppen.
Bei einer Gesamtschüler*innen Zahl von 239 entspricht dies einer zukünftigen Betreuungsquote von 43,93 %.
- Regelgrundschulen
- Steigender Bedarf
21 Grundschulen haben einen steigenden Bedarf an Ganztagsplätzen.
(siehe Anlage 2.1)
- Die GGS Am Haarbach richtet zusätzlich 1,0 Gruppen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen und Betreuungsbedarfe ein.
- Die KGS Höfchensweg richtet zusätzlich 2,0 Gruppen aufgrund steigender Betreuungsbedarfe ein.
- Die KGS Karl-Kuck-Schule richtet zusätzlich 1,5 Gruppen aufgrund steigender Betreuungsbedarfe ein.
- Die KGS Kornelimünster richtet zusätzlich 1,0 Gruppen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen und Betreuungsbedarfe ein
- Die GGS Malmedyer Straße richtet zusätzlich 1,0 Gruppen aufgrund steigender Betreuungsbedarfe ein.
- Die KGS Passstraße richtet zusätzlich 1,0 Gruppen aufgrund steigender Schüler*innenzahlen und Betreuungsbedarfe ein.
Die übrigen der 21 Grundschulen benötigen jeweils eine halbe, zusätzliche OGS Gruppe.
Insgesamt ergibt sich somit ein Bedarf von 12,0 weiteren OGS-Gruppen ohne spUb und 3,0 OGS-Gruppen ohne spUB (Brennpunkt) für das kommende Schuljahr 2025/2026.
Der Prozess der Erweiterung der Betreuungskapazitäten wird weiterhin durch konzeptionelle Anpassungen der Strukturen und Ausstattung begleitet. Flankierende Baumaßnahmen, gemäß der politisch beschlossenen Priorisierung im Rahmen der Flächenraumorientierung, befinden sich weiterhin in Umsetzung oder Vorbereitung.
-
Gleichbleibender Bedarf
An 16 Grundschulen hat sich der Bedarf nicht oder lediglich geringfügig verändert.
(siehe Anlage 2.2)
- Sinkender Bedarf
An keinem Grundschul- bzw. Förderschulstandort Primar sind rückläufige Betreuungszahlen festzustellen.
- Gesamtbedarf an Ganztagsplätzen in den Regelgrundschulen
Für das Schuljahr 2025/2026 sind in Summe 6.854 Ganztagsplätze an Regelgrundschulen erforderlich.
(siehe Anlage 2.3)
Bezugnehmend auf die 6.451 Kinder, die im laufenden Schuljahr (Stichtag 15.10.2024) die OGS an einer Regelgrundschule besuchen, handelt es sich um einen geplanten Zuwachs von 403 Ganztagsplätzen.
-
Ganztagsplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen
Bereits seit dem OGS-Stichtag vor fünf Jahren (15.10.2018), existieren an den Aachener Regelgrundschulen 348 Plätze für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Im Schuljahr 2024/2025 wurde diese Zahl nach oben korrigiert, da entsprechende Werte für die beiden neuen OGS Standorte Kornelimünster und Karl-Kuck festgelegt werden musste, was in direkter Rücksprache mit der Schulaufsicht erfolgte. Dazu kamen steigenden Bedarfe aus der Förderschule Peter-Härtling, die eine weitere Anpassung der Gl-Kinder zur Folge hatte, so dass aktuell 458 Plätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf vorgehalten werden. Durch einen weiteren Mehrbedarf an der Förderschule Peter-Härtling wird diese Zahl zum 01.08.2025 um weitere 6 Plätze auf 464 Plätze steigen.
- Resümee
Verbunden mit dem kontinuierlich wachsenden Bedarf an Ganztagsplätzen, ist auch für das Schuljahr 2025-2026 ein Ausbau an OGS-Plätzen erforderlich, der durch die Einführung des Rechtsanspruches 2026 (beginnend für die ersten Klassen) an Bedeutung gewinnt.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf für das Schuljahr 2025/2026 auszubauen. Im Haushaltplan 2025 ff sind hierfür bei folgenden Positionen ausreichende Mittel nachfolgend dargestellt:
PSP-Element |
Sachkonto |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
4-030101-807-8 - OGS |
53180000 |
15.976.300 |
16.978.000 |
17.399.400 |
17.831.300 |
4-030106-907-2 - OGS |
53180000 |
526.600 |
539.700 |
553.200 |
567.000 |
Summe |
16.502.900 |
17.517.700 |
17.952.600 |
18.398.300 |
Dem gegenüber stehen folgende Zuweisungen vom Land:
PSP-Element |
Sachkonto |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
4-030101-807-8 - OGS |
41410000 |
-8.256.700 |
-8.736.900 |
-8.992.600 |
-9.256.000 |
4-030106-907-2 - OGS |
41410000 |
-271.000 |
-278.700 |
-286.500 |
-294.600 |
Summe |
-8.527.700 |
-9.015.600 |
-9.279.100 |
-9.550.600 |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
x |
|
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
1) 15.976.300 2) 526.600 |
15.976.300 526.600 |
52.208.700 1.659.900 |
52.208.700 1.659.900 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
-16.502.900 |
-16.502.900 |
-53.868.600 |
-53.868.600 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
1) 4-030101-807-8, SK 53180000 (Stand VN 2025 ff.)
2) 4-030106-907-2, SK 53180000 (Stand VN 2025 ff.)
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
x |
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
x |
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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222,4 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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58,2 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
65,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
99,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
90 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
72 kB
|
