Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0020/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, dem Antrag des Medien- und Kulturzentrums Philipp-Neri-Haus auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 2.749,50 Euro zur Anschaffung eines Studiorechners stattzugeben.

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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

 

Seit 1963 bietet das Philipp-Neri-Haus Kindern und Jugendlichen eine breite Angebotspallette, welche immer wieder an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasst wurde.

Vor 20 Jahren wurde damit begonnen, einen Musikbereich aufzubauen. Hierzu gehört ein Tonstudio, das ständig weiterentwickelt wurde. Mit viel Unterstützung seitens des Trägers, KGV Aachen-Nordwest und des Landesjugendamtes Köln bestehen heute vielfältige Möglichkeiten digitale Tonträger mit den Jugendlichen zu erstellen. Beispiele sind ca. 700 aufgenommene Songs, Hörbücher mit Kindern, CD-Erstellung mit der Grundschule Hörn und vieles mehr.

Zentraler Baustein des Aufnahmesystems ist ein Studiorechner, der mittlerweile 8 Jahre alt ist. Aufgrund der in den letzten Jahren ständig gestiegenen Leistungsanforderungen durch Programme und Plugins ist dieser Rechner nicht mehr in der Lage, die Arbeit zuverlässig zu bewältigen. Es kommt immer öfter zu Systemfehlern, wie Abbrüche bei den Aufnahmen, CPU-Überlastungen beim Abmischen und vieles mehr.

Die Musik ruckelt, Aufnahmen brechen ab oder das ganze System stürzt ab. Das bedeutet nicht nur Frust bei den Kindern und Jugendlichen, sondern kann auch stundenlange Arbeit unbrauchbar machen.

 

  1. Antragstellung

 

Das Medien- und Kulturzentrum möchte das Musikangebot für die Kinder und Jugendlichen auch weiterhin aufrechterhalten, da hier der Schwerpunkt in der Arbeit der Einrichtung liegt.

Um dies weiterhin zu ermöglichen, ist die Anschaffung eines neuen Studiorechners unumgänglich.

Der Träger ist bereit, 50 % der Gesamtkosten zu übernehmen. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit besteht nicht. Daher wird eine Förderung gemäß Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 50 % der Gesamtanschaffungskosten beantragt.

 

  1. Förderung durch den Stadtjugendplan

 

Ein Tonstudio arbeitet mit spezieller Software, um Musik oder Hörspiele aufzunehmen, zu bearbeiten und zu mischen. Anders als ein normaler Computer muss ein Studiorechner dabei viele Spuren gleichzeitig verarbeiten – d.h., mehrere Gesangs- und Instrumentenaufnahmen werden übereinandergelegt, mit Effekten wie Hall oder Bassverstärkung versehen und in Echtzeit wiedergegeben. Wenn der Computer nicht stark genug ist, kommt es zu Problemen.

Der Studiorechner braucht eine besonders schnelle Verarbeitungsgeschwindigkeit, viel Speicherplatz und spezielle Komponenten, die für Musikprogramme optimiert sind.

Bedingt durch die hohen Anforderungen ist ein Studiorechner weit teurer als ein normaler Bürocomputer.

 

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag der Neuanschaffung bei 5.499,00 Euro.

Hiervon können 50 % aus Pos. 40 Stadtjugendplan gefördert werden.

Die Fördersumme beträgt 2.749,50 Euro. Der Eigenanteil wird durch den Träger, KGV Aachen-Nordwest, getragen.

 

In 2019 wurde zur Anschaffung einer neuen Lautsprecheranlage für das Pinu‘u, das ebenfalls in Trägerschaft des Gemeindeverbands Aachen-Nordwest steht, ein Förderantrag gestellt, der mit einer Förderung in Höhe von 5.999,52 Euro bewilligt wurde. Für das Tonstudio im Kultur- und Medienzentrum erfolgten keine Anträge.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Das Hauptaugenmerk der Arbeit in der Einrichtung liegt in der Musik- und Hörspielproduktion. Durch eine hochwertige technische Ausstattung der Proberäume und des Tonstudios entsteht unter den Kindern und Jugendlichen eine hohe Zufriedenheit und damit verbunden ein großer Ansporn sich auszuprobieren und gemeinsam Musikprojekte durchzuführen. Eine Vielzahl von Ehrenamtler konnte hierüber gewonnen werden, die eigenverantwortlich an der Planung, Gestaltung und Durchführung jugendkultureller Angebote beteiligt sind. Ein soziales Miteinander wird gefördert, unabhängig von Kultur und Bildung. Es werden heute schon seitens des Trägers Kooperationspartner gesucht, die den Fortbestand dieser Arbeit auch für die Zukunft absichern.

Aufgrund dessen wird die Gewährung der Fördermittel, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, gemäß Position 40 Stadtjugendplan in Höhe von 2.749,50 Euro befürwortet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

5-060201-800-00500-900-1, 7818000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

-10.000

-10.000

-30.000

-30.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/

 

1-060201-900-1, 53180010

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

12.300

12.300

38.700

38.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-12.300

-12.300

-38.700

-38.700

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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