Entscheidungsvorlage - FB 54/0001/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,

 

  1. beschließt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 die Übernahme des Trägeranteils am Einrichtungsbudget für die Kita Klemensstraße entsprechend der im Rahmen der Bedarfsplanung gemeldeten Plätze ab dem 01.01.2025, damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von ca. 27.800,00 €/Haushaltsjahr (zzgl. jährlicher Indexierung),

 

  1. beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrages mit dem Träger Gartenkinder Hangeweiher gUG.
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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

Durch die Gartenkinder Hangeweiher gUG wird am Standort Klemensstraße 27 eine eingruppige Kita betrieben.

Mit Schreiben vom 20.02.2025 beantragt der Träger für diese Gruppe die Trägeranteilübernahme (Anlage).

 

Der Trägeranteil in Höhe von 7,8 % am Einrichtungsbudget für die bereitgestellten Plätze beträgt für den Zeitraum 01.01.2025 bis einschließlich 31.07.2025 16.888,04 € und für das dann anschließende Kitajahr 2025/2026 ca. 26.200,00 €/Kita-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung).

 

  1. Finanzierung

Bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Aachen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2025 eine finanzielle Belastung in Höhe von ca. 27.800,00 €, die Belastung für die Haushaltsjahre 2026 bis 2028 beläuft sich auf rund 81.900,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen nach Verabschiedung des Haushalts 2025 durch den Rat der Stadt Aachen in Höhe von 24.800,00 € bei 4-060101-901-9, SK 53180000 zur Verfügung. Deckung für den Mehrbedarf in Höhe von 3.000,00 €/Jahr erfolgt aus 4-060101-941-2, SK 53180000. Eine Verlagerung muss im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff. erfolgen. Für 2025 erfolgt die Deckung produktintern. 

 

  1. Empfehlung

In der Bedarfsplanung 2025/2026 ist die Kita Klemensstraße mit insgesamt 12 U3-Plätzen berücksichtigt, zum jetzigen Zeitpunkt werden noch 15 Kinder betreut. Die Kita befindet sich im Sozialraum 4 (Süd/West). Die politisch beschlossenen Versorgungsquoten für den U3-Bereich sind dort noch nicht erreicht (Bedarfsplanung 2025/2026: 47,25%), weswegen aus planerischer Sicht ein hohes Interesse am Erhalt der Betreuungsplätze besteht. Ohne die U3-Plätze der Einrichtung würde die U3-Versorgungsquote weiter absinken.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, ab 01.01.2025 den Trägeranteil in Höhe von 7,8 % (derzeit ca. 27.800,00 €/ Haushaltsjahr) am Einrichtungsbudget der o.g. Kita vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2025 zu übernehmen und einen entsprechenden Sondervertrag mit dem Träger zu schließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060101-901-9, SK 53180000 (Stand VN 2025 ff.) 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.633.500

70.636.500

243.162.000

243.169.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-70.633.500

-70.636.500

-243.162.000

-243.169.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-3.000

-7.500

 

 

Deckung ist gegeben aus 4-060101-941-2, SK 53180000

Deckung ist gegeben aus 4-060101-941-2, SK 53180000

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Deckung in 2025 ist unterjährig im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach § 9 Ziff. 2 S 1 HH-Satzung innerhalb des Produktes aus 4-060101-941-2, 53180000 („Folgekosten KiTa-Programm“) gewährleistet.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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