Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0022/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und genehmigt im Schuljahr 2025/2026 einmalig

  1. die Bildung einer Mehrklasse am Anne-Frank-Gymnasium
  2. die Bildung einer Mehrklasse am Einhard Gymnasium.
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Erläuterungen

  1. Anmeldeverfahren

 

Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in Aachen wurde in folgenden Zeiträumen

durchgeführt:

 

Städtische Schulen:

Gesamtschulen         07.02. bis 14.02.2025

Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien     24.02. bis 21.03.2025

 

Private Ersatzschulen:

Bischöfliches Pius-Gymnasium       10.02. bis 15.02.2025

Gymnasium St. Ursula        08.02. bis 15.02.2025

Viktoriaschule         07.02. bis 12.02.2025

Amos-Comenius-Schule        27.01. bis 31.03.2025

 

 

  1. Anmeldesituation

 

Gesamtschulen

Das Koordinierungsgespräch der Gesamtschulen in der Stadt Aachen mit dem Fachbereich 45 fand unter Beteiligung der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin der Bezirksregierung Köln am 20.02.2025 statt. Anmeldeüberhänge bestanden an der Gesamtschule Brand und an der 4. Aachener Gesamtschule. Freie Kapazitäten bestanden an der Maria-Montessori-Gesamtschule und der Heinrich-Heine-Gesamtschule.

Zwischenzeitlich sind die freien Plätze an der Maria-Montessori-Gesamtschule belegt.

Die Heinrich-Heine-Gesamtschule hat mit 49 Anmeldungen (Stand: 02.04.2025) weiterhin noch freie Kapazitäten.

 

Haupt- und Realschulen

An den Haupt- und Realschulen konnten alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

 

Gymnasien

Das Koordinierungsgespräch der Gymnasien in der Stadt Aachen mit dem Fachbereich 45 fand unter Beteiligung der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin der Bezirksregierung Köln am 28.03.2025 statt.

 

Anmeldeüberhänge bestanden am:

  • Anne-Frank-Gymnasium
  • Einhard Gymnasium
  • Kaiser-Karls-Gymnasium
  • Gymnasium St. Leonhard

 

Freie Kapazitäten waren am:

  • Couven Gymnasium
  • Geschwister-Scholl-Gymnasium
  • Rhein-Maas-Gymnasium

zu verzeichnen.

 

Das Anne-Frank-Gymnasium und das Einhard-Gymnasium beantragen aufgrund der hohen Anmeldezahlen jeweils die Bildung einer Mehrklasse. Bei Bildung der Mehrklassen könnten das Anne-Frank-Gymnasium und das Einhard-Gymnasium alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen.

Die übrigen Anmeldüberhänge konnten in gemeinsamer Abstimmung, entsprechend den freien Kapazitäten an den anderen städtischen Gymnasien und vereinzelt an die Realschulen, vermittelt werden. Darüber hinaus konnten im geringem Umfang Kinder mit Wohnsitz außerhalb Aachens an dortige Gymnasien vermittelt werden.

Somit könnte bei Bildung der beiden Mehrklassen jeder Schülerin und jedem Schüler, die/der für den Besuch eines Gymnasiums angemeldet wurde, ein Platz zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

  1. Antrag auf Bildung einer Mehrklasse des Anne-Frank-Gymnasiums und des Einhard-Gymnasiums

 

Das Anne-Frank-Gymnasium ist dreizügig und beantragt aufgrund der hohen Anmeldezahl von 110 Kindern eine vierte Klasse im Jahrgang fünf einzurichten (s. Anlage 1).

Das Einhard Gymnasium ist vierzügig und beantragt aufgrund der hohen Anmeldezahl von 143 Kindern eine fünfte Klasse im Jahrgang fünf einzurichten (s. Anlage 2).

Im Rahmen der Verteilergespräche wurde deutlich, dass eine Verteilung der Anmeldeüberhänge sowohl unter Berücksichtigung der Zweit- und Drittwünsche der Kinder und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der übrigen Schulen nicht möglich ist.

Aus Sicht des Schulträgers sind die Voraussetzungen entsprechend § 81 Abs 4 SchulG NRW für die Bildung einer Mehrklasse an beiden Gymnasium erfüllt und die Genehmigung beider Anträge wird aufgrund der Gesamtanmeldesituation an den Aachener Gymnasien befürwortet.

Seitens der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin der Bezirksregierung Köln bestehen keine Einwände gegen die beantragte Mehrklassenbildung an beiden Schulen.

 

Die Anmelde- und Aufnahmezahlen der weiterführenden Schulen werden in der Sitzung vorgelegt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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