Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0022/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Anmeldezahlen an den weiterführenden Aachener Schulen für das Schuljahr 2025/2026 und Antrag auf Genehmigung von Mehrklassen am Anne-Frank-Gymnasium und am Einhard-Gymnasium
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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29.04.2025
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●
Geplant
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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29.04.2025
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Erläuterungen
- Anmeldeverfahren
Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in Aachen wurde in folgenden Zeiträumen
durchgeführt:
Städtische Schulen:
Gesamtschulen 07.02. bis 14.02.2025
Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien 24.02. bis 21.03.2025
Private Ersatzschulen:
Bischöfliches Pius-Gymnasium 10.02. bis 15.02.2025
Gymnasium St. Ursula 08.02. bis 15.02.2025
Viktoriaschule 07.02. bis 12.02.2025
Amos-Comenius-Schule 27.01. bis 31.03.2025
- Anmeldesituation
Gesamtschulen
Das Koordinierungsgespräch der Gesamtschulen in der Stadt Aachen mit dem Fachbereich 45 fand unter Beteiligung der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin der Bezirksregierung Köln am 20.02.2025 statt. Anmeldeüberhänge bestanden an der Gesamtschule Brand und an der 4. Aachener Gesamtschule. Freie Kapazitäten bestanden an der Maria-Montessori-Gesamtschule und der Heinrich-Heine-Gesamtschule.
Zwischenzeitlich sind die freien Plätze an der Maria-Montessori-Gesamtschule belegt.
Die Heinrich-Heine-Gesamtschule hat mit 49 Anmeldungen (Stand: 02.04.2025) weiterhin noch freie Kapazitäten.
Haupt- und Realschulen
An den Haupt- und Realschulen konnten alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.
Gymnasien
Das Koordinierungsgespräch der Gymnasien in der Stadt Aachen mit dem Fachbereich 45 fand unter Beteiligung der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin der Bezirksregierung Köln am 28.03.2025 statt.
Anmeldeüberhänge bestanden am:
- Anne-Frank-Gymnasium
- Einhard Gymnasium
- Kaiser-Karls-Gymnasium
- Gymnasium St. Leonhard
Freie Kapazitäten waren am:
- Couven Gymnasium
- Geschwister-Scholl-Gymnasium
- Rhein-Maas-Gymnasium
zu verzeichnen.
Das Anne-Frank-Gymnasium und das Einhard-Gymnasium beantragen aufgrund der hohen Anmeldezahlen jeweils die Bildung einer Mehrklasse. Bei Bildung der Mehrklassen könnten das Anne-Frank-Gymnasium und das Einhard-Gymnasium alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
Die übrigen Anmeldüberhänge konnten in gemeinsamer Abstimmung, entsprechend den freien Kapazitäten an den anderen städtischen Gymnasien und vereinzelt an die Realschulen, vermittelt werden. Darüber hinaus konnten im geringem Umfang Kinder mit Wohnsitz außerhalb Aachens an dortige Gymnasien vermittelt werden.
Somit könnte bei Bildung der beiden Mehrklassen jeder Schülerin und jedem Schüler, die/der für den Besuch eines Gymnasiums angemeldet wurde, ein Platz zur Verfügung gestellt werden.
- Antrag auf Bildung einer Mehrklasse des Anne-Frank-Gymnasiums und des Einhard-Gymnasiums
Das Anne-Frank-Gymnasium ist dreizügig und beantragt aufgrund der hohen Anmeldezahl von 110 Kindern eine vierte Klasse im Jahrgang fünf einzurichten (s. Anlage 1).
Das Einhard Gymnasium ist vierzügig und beantragt aufgrund der hohen Anmeldezahl von 143 Kindern eine fünfte Klasse im Jahrgang fünf einzurichten (s. Anlage 2).
Im Rahmen der Verteilergespräche wurde deutlich, dass eine Verteilung der Anmeldeüberhänge sowohl unter Berücksichtigung der Zweit- und Drittwünsche der Kinder und unter Berücksichtigung der Kapazitäten der übrigen Schulen nicht möglich ist.
Aus Sicht des Schulträgers sind die Voraussetzungen entsprechend § 81 Abs 4 SchulG NRW für die Bildung einer Mehrklasse an beiden Gymnasium erfüllt und die Genehmigung beider Anträge wird aufgrund der Gesamtanmeldesituation an den Aachener Gymnasien befürwortet.
Seitens der zuständigen Schulaufsichtsbeamtin der Bezirksregierung Köln bestehen keine Einwände gegen die beantragte Mehrklassenbildung an beiden Schulen.
Die Anmelde- und Aufnahmezahlen der weiterführenden Schulen werden in der Sitzung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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345,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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379,4 kB
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