Kenntnisnahme - Dez VI/0012/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Als Reaktion auf zahlreiche Rückmeldungen von Innenstadtvertretungen und Interessengemeinchaften und auf Basis eigener Erkenntnisse hat die Verwaltung im Rahmen eines fachlichen Austauschs mit der Bezirksvertretung Mitte am 13.6.2024 zum Thema “SOS” (Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit) erstmalig die Erarbeitung eines integrierten Konzeptes vorgeschlagen. Im Rahmen dieses Konzeptes sollten die vier u.g. Bereiche ausgearbeitet und u.a. die Etablierung einer Bettelverbotszone und einer eigenen, proaktiven Straßensozialarbeit, sowie zahlreiche weitere Maßnahmen geprüft werden. Nach positiver Rückmeldung der Bezirksvertretung B0 wurde daraufhin im Sommer mit der Erarbeitung begonnen.Zudem wurde mit Datum vom 16.8.2024 durch die CDU-Fraktion die Einrichtung einer Bettelverbotszone beantragt.

Das daraufhin von der Verwaltung in die Ratssitzung am 09. Oktober 2024 eingebrachte „Integrierte Konzept für Attraktivität und Sicherheit“ (kurz: IKAS) wurde vom Rat der Stadt mehrheitlich angenommen (FB 56/0529/WP18). Darüber hinaus wurde mit der „Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 in der Fassung der Änderung vom 17.07.2019“ (FB 32/0061/WP18) eine erste ordnungsbehördliche Maßnahme in Umsetzung gebracht. Der hier dargestellte erste Sachstandsbericht erläutert die in den wenigen Monaten seit Oktober erfolgten weiteren Entwicklungen und stellt die ersten Ergebnisse dar. Da die Umsetzung des IKAS durch eine Lenkungsgruppe unter Federführung der Oberbürgemeisterin gemeinsam mit den Dezernaten II und VI als fortlaufender Prozess angelegt wurde, werden auch künftig Sachstandsberichte im halbjährlichen Rhythmus angelegt, um eine kontinuierliche Evaluierung der Einzelmaßnahmen und des Gesamtprozesses zu ermöglichen.

Ordnungspolitische Maßnahmen

Änderung der Aachener Straßenverordnung

Wie bereits ausgeführt beschloss der Rat am 09. Oktober 2024 mehrheitlich die „Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 in der Fassung der Änderung vom 17.07.2019“ (FB 32/0061/WP18). Inhaltlicher Schwerpunkt der Änderung war die Erweiterung des „§ 6 Verhalten auf Straßen und in Anlagen“.

Nach Beschluss des Rates wurde die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung am 11. Oktober öffentlich bekannt gemacht und durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) in Umsetzung gebracht. Bis Mitte November agierte der OSD des FB 32 ausschließlich auf Basis des Instruments der mündlichen Verwarnung bei Feststellungen von Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich der Neuregelungen der Aachener Straßenverordnung. Seit Mitte November werden auch Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im Zeitraum zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 wurden insgesamt 146 Platzverweise im Kontext aggressives / aktives Betteln (§ 6 Abs. 2) erteilt. Weitere 13 Platzverweise wurden im Zusammenhang mit der Feststellung von stillem Betteln (§ 6 Abs. 3) innerhalb der dort genannten Zonen erteilt. Im Vergleichszeitraum 2023/2024 wurden 90 Platzverweise für aggressives Betteln augesprochen. Das „stille“ Betteln war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht Bestandteil der Verordnung. In diesem Zusammenhang ist jedoch deutlich darauf hinzuweisen, dass in Wintermonaten die Zahl der Feststellungen häufig geringer ist als in den „warmen“ Monaten. Darüber hinaus wurden in diesem Zeitraum auch der Weihnachtsmarkt und der Straßenkarneval vom OSD begleitet. Ab dem Monat März finden verstärkt Kontrollen bzgl. der Regelungen des § 6 der Aachener Straßenverordnung statt.

Übertragung von Hausrechten an den OSD an besonders exponierten Räumen

Hierbei stand zunächst der ehemalige Standort des Mediamartks im City Center an der Franzstraße / Ecke Kapuzinergraben im Fokus. Insbesondere für die kommenden „wärmeren“ Monate könnte eine Verschlechterung der jetzigen Situation und Anzahl auffälliger Verhaltensweisen zu befürchten sein, die auch eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Immobilie erforderlich machen könnte. Allerdings könnte sich mit dem Einzug einer neuen gewerblichen Nutzung eine Verbesserung vor Ort einstellen. Die tatsächliche Entwicklung bleibt abzuwarten.

Drogenkriminalität und illegale Prostitution bekämpfen

Das Polizeipräsidium Aachen sowie die Staatsanwaltschaft sind in mehreren Austauschformaten, u.a. im präventiven Rat, über die geänderte Aachener Straßenverordnung sowie das IKAS informiert worden. Weiterhin sind auch in den letzten Monaten die gemeinsamen Streifen fortgesetzt und auch mit diesem Blickwinkel beauftragt worden. Insbesondere fanden in dem Evaluationszeitraum mehrere Schwerpunkteinsätze statt, die u.a. auch zur vorläufigen Schließung einer bezüglich des Betäubungsmittelhandels verdächtigen Verkaufsstelle geführt haben.

Die Abstimmung sicherheits- und ordnungsrechtlich relevanter Sachverhalte erfolgt regelmäßig über den präventiven Rat. Auch hier wurde das Konzept bereits vorgestellt. Um sich auf der Ebene der Behördenleitungen nochmals eng abzustimmen, hat Frau Oberbürgermeisterin Keupen das Polizeipräsidium Aachen sowie die Oberstaatsanwaltschaft in Aachen per Brief zu einem vertieften Abstimmungsgespräch eingeladen, welches in Kürze stattfinden wird.

Kernanliegen ist natürlich die Vernetzung und Abstimmung behördlichen Handelns mit dem Ziel, die größtmögliche Effektivität der einzelnen – der jeweiligen Zuständigkeit folgende - Maßnahmenpakete zu erreichen.

So gilt es nur bspw. abzugleichen, ob etwa das zum Kaiserplatz verlagerte Mobiliar ggf. die Funktionalität der Videobeobachtung beeinträchtigt oder ob etwa die Polizei von ihren subsidirären Zuständigkeiten der angepassten Aachener Straßenverordnung schon Gebrauch gemacht hat oder ob und inwieweit gegenüber den gemeinsamen Streifen weitergehende Streifen oder Aktionen erforderlich sind. Auch gilt es abzustimmen, ob und inwieweit etwa gemeinsame ordnungsbehörliche Informationsveranstaltungen erforderlich und hilfreich sein können.

Weitere Maßnahmen

Psychische Erkrankungen besser begleiten

Die Problematik der psychischen Erkrankungen auch im öffentlichen Straßenraum ist mit der Grundsatzvorlage zum IKAS dargestellt worden. Neben den allgemeinen Problem von Versorgung, Betreuung und Unterbringung ist es auch wichtig, ein gemeinsames Verständnis mit den insoweit relevanten Institutionen im Umgang mit den erkrankten Personen zu finden, dass dann auch im allgemeinen Arbeitsalltag des FB 32 die Arbeit mit den psychisch erkrankten Personen erleichtern soll. Um dieses Verständnis herzustellen strebt FB 32 einen kontinuierlichen Austausch mit dem Alexianer Krankenhaus an. Ein Auftakttermin ist für Anfang April vorgesehen.

Personalsituation

Die Umsetzung der ordnungspolitischen Maßnahmen ist eng an die Personalsituation des OSD geknüpft. Zum aktuellen Zeitpunkt sind 35 von 54 Planstellen im OSD besetzt. Die veröffentlichte Dauerausschreibung zur weiteren Personalgewinnung hat positive Resonanz erzeugt.. Auch die verbesserte Ausstattung der Fachkräfte, insbesondere auch die öffentliche Information über Hilfsmittel wie Body-Cams hat die Attraktivität der Stellen verbessert. Zur Zeit ist ein weiteres Auswahlverfahren beginnend ab Ende März mit mindestens 20 Personen terminiert.

Sozialpolitische Maßnahmen

Pro-aktive Straßensozialarbeit bei der Stadt

Im Rahmen der Umsetzung der sozialpolitischen Maßnahmen des IKAS wurde am 01.02.2025 die Koordinationsstelle Straßensozialarbeit der Stadt Aachen durch Frau Masloh besetzt. Seit dieser Besetzung wird der Aufbau der erforderlichen Strukturen systematisch vorangetrieben und es werden Konzepte für die Umsetzung der pro-aktiven Straßensozialarbeit erarbeitet. Zudem wurden die notwendigen Unterlagen für die Stelleneinrichtungsanträge der beiden geplanten Streetworker*innen im operativen Dienst an den FB 11 weitergeleitet. Nach Prüfung und Genehmigung dieser Anträge wird die Ausschreibung der entsprechenden Stellen zeitnah erfolgen können. Die Ausschreibung wird damit auch unmittelbar mit der haushaltsrechtlichen Genehmigung zusammenfallen.
Neben den fachlichen und strukturellen Ausarbeitungen nahm die Koordinationsstelle Straßensozialarbeit bereits an einem ersten Treffen des Arbeitskreises Niedrigschwelligkeit teil. Eine regelmäßige Teilnahme an diesem Arbeitskreis ist vorgesehen, um die fachliche Zusammenarbeit und den interdisziplinären Austausch weiter zu intensivieren. In den kommenden Wochen wird zudem aktiv der Dialog mit relevanten Trägern, Einrichtungen und weiteren Akteur*innen gesucht, um durch diese Vernetzung die Effizienz und Wirksamkeit der operativen Straßensozialarbeit zu steigern.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des IKAS und entsprechend der Anregung des AK Niederschwelligkeit soll die Koordinationsstelle Straßensozialarbeit zudem ergebnisoffen die Möglichkeit, Eignung und Grenzen verschiedener Konzepte von Drogenkonsumräumen und -orten prüfen. Dabei sollen natürlich sowohl die gemachten Erfahrungen in Aachen Einfluss finden, als auch Erkenntnisse aus anderen Städten, die Drogenkonsumräume unterhalten. Die Erkenntnisse dieser Prüfung werden der Politik zu gegebener Zeit vorgestellt.

Finanzierung des Projekts Querbeet 2.0

In seiner Sitzung am 5. Februar 2025 hat der Rat der Stadt Aachen die Finanzierung des Projekts „Querbeet für erwerbsunfähige Suchtkranke in der Städteregion“ gemeinsam mit der StädteRegion Aachen beschlossen (FB 56/0556/WP18). Der gemeinsame Zuschuss beträgt 193.000 € pro Jahr, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026, wovon 85 % (164.050 €) durch die Stadt Aachen (über die Regionsumlage) getragen werden. In der vorhergehenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 5. Dezember 2024 wurde darüber hinaus der Beschluss gefasst, einen jährlichen Bericht über das Projekt unter Berücksichtigung der Einsatzorte des Projekts im Stadtgebiet darzulegen.

Konzept „Wohnen jetzt! HOUSING FIRST AACHEN“

Mit Beschluss des Haushaltsplans 2025 wurden finanzielle Mittel in Höhe von 60.000 € jährlich für die Jahre 2025 ff zur Umsetzung eines Angebots aufbauend auf dem Konzept „Wohnen jetzt! HOUSING FIRST AACHEN“ der beiden Träger WABe e.V. und Caritasverband zur Verfügung gestellt. Ziel des Konzepts ist die Versorgung von wohnungslosen und obdachlosen Menschen, die noch nicht an das bestehende Hilfeangebot angebunden sind mit Wohnraum in Aachen. Dabei werden Angehörige der Zielgruppe bei allen Prozessen der Wohnungsanmietung sowie mittels weiterer Beratungs- und Betreuungsangebote durch sozialarbeiterische Kräfte begleitet und unterstützt. Das ausführliche Konzept des WABe e.V. und des Caritasverbands kann der Vorlage FB 56/0553/WP18 entnommen werden.

Maßnahmen im öffentlichen Raum

Licht & Sicht

Für die Verbesserung von Sichtbeziehungen und Beleuchtung an ausgewählten Plätzen, Unterführungen, Nischen und versteckten Ecken setzt die Maßnahme „Licht & Sicht“ an. Die Stadtgestaltung hat in der Unterführung Pontstraße bereits eine erste Maßnahme umgesetzt. Die Regionetz ist Ende 2024 beauftragt worden, die Beleuchtungssituation - insbesondere in Nischen - zu verbessern. Mit einer Umsetzung ist im Frühjahr 2025 zu rechnen.

Weitere gestalterische Verbesserungen sind in der Unterführung Turmstraße in Planung. Auch hier wird eine Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2025 geplant.

Aufwertung Willy-Brandt-Platz, Holzgraben / Dahmengraben

Für den Willy-Brandt-Platz wurden im Spätsommer 2024 mit Hilfe des ZIO-Programms (Förderprogramm des Landes Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren) hochwertige temporäre Sitzmöbel inklusive Bepflanzung aufgestellt. Eine erste Evaluierung ergibt, dass die Sitzmöglichkeiten sehr gut angenommen werden und die Qualitäten des Platzes und den Bedarf für Aufenthalt an dieser Stelle sehr gut herausstellen.

Für die Holz- und Dahmengraben wird eine Ausschreibung von Sitzelementen in Kombination mit Bepflanzung aktuell vorbereitet. Eine Förderung deckungsgleich zum Willy-Brandt-Platz ist gegeben. Mit einer Realisierung ist im Sommer 2025 zu rechnen.

Abgegrenzter Aufenthaltsbereich am Kaiserplatz

Die während des Fokusjahrs Adalbertstraße angeschafften Elemente der mobilen Begrünung und erhöhten Sitzbereichen wurden im Dezember am Kaiserplatz umgesetzt. Dort bieten die Elemente einen abgegrenzten Aufenthaltsbereich für die ansässige Szene. Die Ergebnisse dieser Maßnahme werden kurzfristig ausgewertet. Die räumliche Abgrenzung scheint stimmig, die optische Ausgestaltung scheint optimierungsfähig.

Reduzierung von frei-nutzbarem WLAN

Eine Ausschreibung für ein "Reallabor öffentliches WLAN" in der Innenstadt Aachens ist aktuell in Vorbereitung und wird zügig durchgeführt. Ziel der Ausschreibung ist die Erweiterung der bestehenden innerstädtischen Abdeckung mit frei-nutzbarem WLAN durch die Errichtung neuer Access-Points. Die Ausschreibung ist so ausgelegt, dass zunächst eine Verbindungsachse zwischen bestehenden Access-Points realisiert wird. Die technische Möglichkeit der Verschattung einzelner Orte ist mit den neuen Access-Points gegeben und kann flexibel gesteuert werden, sodass die Erkenntnisse des Reallabors in die zukünftige Ausgestaltung und Steuerung des frei-nutzbaren WLANs einfließen.

Weitere Maßnahmen:

Aktionsmonat Mai "Kaiserplatz im Blick – Gemeinsam gestalten"

Mit dem Aktionsmonat „Kaiserplatz im Blick – Gemeinsam gestalten.“ soll der Kaiserplatz und seine Umgebung als lebendiger, offener und vielfältiger Ort der Begegnung gestärkt werden. Durch kulturelle, soziale und interaktive Angebote wird das Netzwerk vor Ort gefestigt und das Gemeinschaftsgefühl gefördert, um einen nachhaltigen positiven Impuls für das Viertel zu setzen. Gleichzeitig rücken die zahlreichen engagierten Initiativen, Einrichtungen und Einzelakteure vor Ort – die oft im Verborgenen wirken – in den Mittelpunkt.

Der Aktionsmonat lenkt bewusst eine gebündelte, positive Aufmerksamkeit auf den Kaiserplatz, um die vielfältigen Aktivitäten und das vorhandene Engagement sichtbar zu machen – jenseits der oft problemfokussierten Wahrnehmung.

Den Auftakt bildet am 10. Mai 2025 ein Fest mit einem abwechslungsreichen Programm für die gesamte Stadtgesellschaft. Geplant sind eine Kunstausstellung und eine künstlerische Mitmach-Aktion des Künstler*innen-Kollektivs „Getting-Up Foundation“ sowie Infostände der Stadt Aachen und sozialer Einrichtungen des Arbeitskreises Niederschwelligkeit, die über Hilfsangebote und Prävention informieren. Ein Kleidermarkt der Caritas im „Kiosk Troddwar“ sowie kulinarische Angebote lokaler Akteur*innen ergänzen das Fest.

Auch im weiteren Verlauf des Monats sorgen vielfältige Veranstaltungen für eine lebendige Nutzung des Ortes – darunter ein Kinderflohmarkt, ein Poetry Slam in der Promenadenstraße, ein historischer Stadtrundgang sowie eine Lesung des Journalisten Jörg Böckem über seine Erfahrungen mit Suchterkrankung. Ergänzt wird das Programm durch weitere kulturelle Formate, die den Raum für unterschiedliche Gruppen zugänglich machen.

Ein besonderes Anliegen ist es, niemanden auszuschließen: Menschen mit Suchterkrankung, Wohnungs- oder Obdachlosigkeit werden nicht verdrängt, sondern ausdrücklich einbezogen – etwa durch das Projekt „Querbeet“, den Kleidermarkt der Caritas und Veranstaltungen, die auch ihre Lebensrealitäten sichtbar machen. Die Aktivitäten sind dabei dezentral organisiert und verteilen sich über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Viele Angebote finden bewusst nicht direkt am Kaiserplatz statt, sondern in der näheren Umgebung. Verdrängungseffekte sind daher nicht zu erwarten – vielmehr geht es darum, gemeinsam neue Räume für Begegnung und Teilhabe zu schaffen.

Der Aktionsmonat setzt somit positive Impulse für ein respektvolles Miteinander sowie für die nachhaltige Belebung des Kaiserplatzes als Ort des Miteinanders.Eine ausführliche Darstellung der geplanten Maßnahmen und Programmpunkte ist der Vorlage FB 01/0644/WP18 zu entnehmen.

Kommunikation & Sensibilisierung

Kampagne „Hilf – Aber richtig“

Der Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing berichtet kontinuierlich über alle aktuellen Beschlüsse und Maßnahmen des IKAS. Mit dem Relaunch wird er auf aachen.de eine neue Seite mit Hilfsangeboten und Informationen rund um Bettelei anbieten.

Die Botschaft: Hilf, aber richtig! Die Anpassung der Straßenverordnung soll die Bettelproblematik entschärfen, nicht etwas verbieten. Jeder Mensch hat das Recht, um Hilfe zu bitten. Bettler*innen gehören zu unserem Stadtbild, ein menschenwürdiger Umgang mit ihnen ist Teil unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses. Die Maßnahmen des IKAS sorgen für ein friedliches Miteinander, im Interesse der Bevölkerung und der bettelnden Menschen. Ein Schwerpunkt wird darauf liegen, die städtischen Maßnahmen rund um das Thema zu erläutern und gleichzeitig Orte und Hilfsangebote aufzuzeigen, die obdachlosen Menschen zur Verfügung stehen. Wer helfen möchte, kann beispielsweise die aufgeführten Vereine, Verbände und Einrichtungen finanziell unterstützen. Ein optimaler Zeitpunkt für die Öffentlichkeitsarbeit ist die Einführung des Aachen-Talers. Sollte diese sich verzögern, ist eine Kampagne auch schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich

Der Aachen-Taler als Alternative zur Bargeldspende

Hinsichtlich der Einführung des Aachen-Talers als Alternative zur Bargeldspende wurden in der Zwischenzeit erste Anbahnungsgespräche mit dem lokalen Einzelhandel sowie der Sparkasse Aachen geführt. Identifizierte Herausforderungen bestehen in der Errichtung und Administration einer „Wechselstube“, welche die Ausgabe und Einlösung der Ersatzwährung gegen Bargeld ausführt.Weitere Gespräche hierzu werden aktuell vereinbart.

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