Entscheidungsvorlage - FB 45 n/0017/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Mataréstraße 11, 52068 Aachen“ entsprechend der Vorlage unter Vorbehalt der Rechtskraft des Haushalts 2025 zu fassen.

 

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Mataréstraße 11, 52068 Aachen“ entsprechend der Vorlage und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025
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Erläuterungen

  1. Ausgangslage

 

In dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 28.10.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Montessori-Grundschule Mataréstraße die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI einschließlich Kostenberechnung für die Variante 1 fortzuschreiben. Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung (28.11.2024), dem Planungsausschuss (05.12.2024) sowie der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (11.12.2024) wurden in den entsprechenden Sitzungen mit der Vorlage-Nr. FB 45/0642/WP18 bereits die Entwurfsplanung und Kostenberechnung detailliert vorgestellt. Aus haushalterischen Gründen beauftragten die Ausschüsse die Verwaltung zunächst, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI fortzuführen. Die Fassung des Baubeschlusses kann nun, nach Aufnahme der Mittel im Haushaltsplanentwurf 2025 ff., erfolgen.

Änderungen zu der Entwurfsplanung der Kostenberechnung haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben.

 

 

  1. Bauliche Maßnahmen an der MGS Mataréstraße

 

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Herkrath und Herkrath Architekten mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) an der Montessori-Grundschule Mataréstraße, Mataréstraße 11, 52078 Aachen beauftragt.

 

Es ist geplant, einen zweigeschossigen, barrierefreien Erweiterungsbau an der Zeppelinstraße angrenzend an die Turnhalle zu errichten. Im Erdgeschoss wird sich die Mensa befinden. Der Speisesaal kann auch multifunktional als Mehrzweckraum genutzt werden. Im Obergeschoss werden sich zwei neue Gruppenräume sowie die OGS-Team- und Verwaltungsräume befinden. Auf einen Flur wird verzichtet, vielmehr werden die Räume über einen Mehrzweck-/ Clusterraum erschlossen. Jedes Geschoss verfügt über die notwendigen Sanitär- und Nebenräume.

 

Für zukünftige Entwicklungen ist eine Aufstockbarkeit um ein weiteres Geschoss in der Planung und Dimensionierung berücksichtigt worden.

 

Durch Hinzufügen und Entfernen von nichttragenden Wänden stehen der Schule nach Abschluss der Maßnahme insgesamt in Altbau und Pavillon 12 Klassenräume, 3 Mehrzweckräume, 3 Fachräume, 6 Differenzierungsräume, Lehrerzimmer, Verwaltung, Hausmeister, Garderoben und Nebenräumen zur Verfügung. Dabei wird der Werkraum und das Hausmeisterbüro aus dem Untergeschoss in das EG verlegt, Lehrerzimmer und Verwaltung räumlich verknüpft und noch bestehende Durchgangsräume beseitigt. Im Pavillon bestehen weiterhin 4 OGS Gruppenräume (siehe auch Vorlage Nr. FB 45/0642/WP18 aus 2024).

 

 

  1. Kosten

 

Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 5.113.000,00 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 6.076.000,00 €.

 

Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 250.000,00 €.

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten bislang nur geschätzt werden.

 

Im Haushalt 2025 stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft, die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung.

 

Hinsichtlich des neu zu errichtenden Gebäudes wurde ein Antrag auf Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ gestellt, welche eine Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ermöglicht.

Da das Förderprogramm inkl. Durchführungszeitraum und Schlussrechnung zum 31.12.2027 endet, wird die Erfüllung der Förderbedingungen in zeitlicher Hinsicht nur dann erreicht werden können, wenn die vorgestellte Projektzeitplanung eingehalten werden kann.

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

 

Nachdem die Verwaltung bereits mit der Durchführung der Leistungsphasen 4-6 beauftragt wurde empfiehlt diese, nun den entsprechenden Baubeschluss – vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 - zu fassen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

5-030101-900-00100-990-7, 68110000 1 (Bau OGS-Maßnahmen)

 

5-030101-900-00100-990-7, 78650000 2 (Bau OGS-Maßnahmen)*

5-030101-900-00100-990-7, 78150000 3 (Bau OGS-Maßnahmen)

5-030101-800-00600-810-1, 78350000 4 (Einrichtung für OGS-Maßnahmen)

 

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2025

Fortg. Teilansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.640.8001

 

1.640.8001

3.314.7001

3.314.7001

4.955.500

4.955.500

Auszahlungen

39.2002

1.640.8003

04

 

39.2002

1.640.8003

04

 

83.4002

3.314.7003

250.0004

71.3002

3.314.7003

250.0004

6.089.000

6.076.000

Ergebnis

-39.200

-39.200

-334.300

-321.300

-1.133.500

-1.120.500

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+13.000**

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

-175.600

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

143.200

Abschreibungen

0

0

0

0

0

97.100

Ergebnis

0

0

0

0

0

-64.600

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*In Vorjahren waren für die Maßnahme noch Mittel in Höhe von 760.000 € eingeplant, die abzüglich der entstandenen Ist-Kosten noch zu übertragen sind, sodass insgesamt Mittel für den Bau in Höhe von 5.826.000 € (SK 78150000 und 78650000) zur Verfügung stünden.

 

**Der Ansatz 2027 wird iRd Haushaltsmeldung 2026 ff. bei 5-030101-900-00100-990-7, 78650000 entsprechend um 13.000 € reduziert

 

Die Folgekosten für das Projekt betragen nach Berücksichtigung der avisierten Förderung rund 64.600 € (bestehend aus Abschreibung, Zinsen und Betriebskosten).
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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