Entscheidungsvorlage - FB 68/0188/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1
Ratsantrag der Fraktionen Die Grüne und SPD vom 15.10.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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30.04.2025
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Geplant
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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Bereit
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss unter Beibehaltung der Mindestparkdauer von einer Stunde die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Darüber hinaus soll die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen W und BU1 aufgehoben werden.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat der Stadt Aachen die Parkgebühren in der Tarifzone 1 für die erste Stunde auf 3,00 Euro/Stunde, die angefangene zweite Stunde ebenfalls auf 3,00 Euro/Stunde und jede weitere angefangene Stunde auf 4,00 Euro/Stunde festzusetzen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt unter Beibehaltung der Mindestparkdauer von einer Stunde die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Darüber hinaus wird die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen W und BU1 aufgehoben.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Parkgebühren in der Tarifzone 1 für die erste Stunde auf 3,00 Euro/Stunde, die angefangene zweite Stunde ebenfalls auf 3,00 Euro/Stunde und jede weitere angefangene Stunde auf 4,00 Euro/Stunde festzusetzen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Parkgebühren in der Tarifzone 1 für die erste Stunde auf 3,00 Euro/Stunde, die angefangene zweite Stunde ebenfalls auf 3,00 Euro/Stunde und jede weitere angefangene Stunde auf 4,00 Euro/Stunde festzusetzen.
Der Ratsantrag der Fraktionen der Grünen und SPD vom 15.10.2024 gilt als behandelt.
Erläuterungen
Die Verwaltung hat mit dem in der Anlage beigefügtem Ratsantrag der Fraktionen Die Grünen und SPD vom 15.10.2024 den Auftrag zur Erhöhung der Parkhöchstdauer in der Tarifzone 1 auf 240 Minuten erhalten.
Begründet wird dies damit, dass verschiedenste Aktivitäten in der Innenstadt regelmäßig mehr als eine Stunde Zeit benötigen und deshalb eine Flexibilisierung der Höchstparkdauer im Hinblick auf die verschiedensten Lebenssituationen besser zugeschnitten werden soll.
Sachstand
Die Tarifzone 1 umfasst die Flächen innerhalb und auf dem Alleenring sowie auf der Zollamt-, Hackländer-, Friedlandstraße und der unteren Burtscheider Straße. Die Zone ist von montags bis samstags in der Zeit von
9 – 21 Uhr gebührenpflichtig. Die Höchstparkdauer ist auf eine Stunde begrenzt.
Die Gebührenhöhe wurde zuletzt im Rat der Stadt Aachen am 14.12.2022 beraten und für die Tarifzone 1 auf drei Euro pro Stunde festgelegt. Die Höhe der Gebühr orientiert sich an der Gebührenhöhe der Parkhäuser innerhalb des Alleenrings und wurde hinsichtlich der Tarifvergleichbarkeit für die Nutzenden pro Stunde definiert.
Die Beschränkung der Höchstparkdauer im öffentlichen Straßenraum ist eine Möglichkeit die innerstädtischen Parkbedarfe und -verkehre zu lenken. Hierdurch wird unterstützt, dass mittel- bis langfristige Parkvorgänge bevorzugt in Parkhäusern abgewickelt werden. Zudem wird der Umschlag der Parkvorgänge mit Höchstparkdauer deutlich erhöht und die Park-Such-Verkehre gleichzeitig reduziert. Insbesondere die Umschlaghäufigkeit der innerstädtischen Parkvorgänge wird bei der Straßenplanung immer wichtiger, da mit der Umgestaltung und Neuaufteilung von Straßenräumen häufig eine Reduzierung des Straßenrandparkens einhergeht. Grundsätzlich ist deshalb in der Tarifzone 1 eine Höchstparkdauer beizubehalten.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass in der Tarifzone 1 nicht alle mittel- bis langfristigen Parkvorgänge in Parkhäusern abgewickelt werden können, da es am nordwestlichen Innenstadtrand ein Defizit an Parkhäusern gibt. Zurzeit ist es in diesem Bereich nicht möglich, beispielweise Besorgungen, Arztbesuche, Besuche von Verwandten und Freunden, die länger als eine Stunde dauern, mit dem Kfz zu erledigen. Deshalb ist es sinnvoll, insbesondere dort, wo keine Parkhäuser fußläufig erreichbar sind, das mittlere bis längere Parken im öffentlichen Raum zu ermöglichen und die Höchstparkdauer auf maximal vier Stunden zu erhöhen.
Bei der Anpassung der Höchstparkdauer auf vier Stunden ist es wichtig, dass die Lenkungswirkung der Parkverkehre in die Parkhäuser weiterhin durch monetäre Anreize beibehalten bzw. gestärkt wird. Die Gebühren des Straßenrandparkens sollen im Vergleich zu den Parkhausgebühren grundsätzlich höher sein, damit die Parkhäuser bevorzugt angefahren werden. Das Parken am Fahrbahnrand in der Tarifzone 1 kostet heute 3,00 Euro/Stunde, im Parkhaus zwischen 2,50 bis 3,00 Euro/Stunde. Das Parken für vier Stunden im öffentlichen Raum kostet dann 12 Euro; im Parkhaus zwischen 10 und 12 Euro. Die Lenkungswirkung durch die Preisgestaltung ist eher als gering einzustufen.
Daher ist insbesondere in den Bereichen, wo Parkhäuser vorhanden sind, mit einem Rückgang der Lenkungswirkung durch die Anpassung der Höchstparkdauer zu rechnen. Die Fahrbahnrandtarife sollten deshalb durch eine progressive Preissteigerung in Abhängigkeit der Parkdauer angepasst werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung eine Gebührenstaffelung, bei der die ersten beiden Stunden je 3,00 Euro/Stunde kosten und ab der dritten Stunde dann 4,00 Euro/Stunde berechnet werden. Das Parken in der Tarifzone 1 kostet dann für vier Stunden 14 Euro.
Außerhalb der Tarifzone 1 wurde auch in den ersten innerstädtischen Randbereichen, Zone BU1 und Zone W, mit der Zoneneinrichtung eine Höchstparkdauer von zwei Stunden eingeführt. Die Zone W wurde 1989 eingerichtet und befindet sich im Umfeld des Luisenhospitals. Die Zone BU1 folgte 1992 und liegt zwischen dem Hauptbahnhof und dem Burtscheider Markt. Bei den später eingerichteten Bewohnerparkzonen wurde keine Höchstparkdauer mehr festgelegt, um auch zeitlich unbefristete Besucherverkehre und Besorgungen mit dem Kfz in den Randbereichen der Innenstadt zu ermöglichen. Die Ergebnisse der Parkraumevaluationen nach der Einrichtung von Bewohnerparkzonen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass in Randbereichen, in denen das Wohnen überwiegt, bereits die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkflächen Dauerparkende im öffentlichen Raum stark reduziert. Dies ist auch in vergleichbaren Zonen wie beispielsweise der Zone BU2 im Umfeld des Marienhospitals erkennbar. Eine zusätzliche Erhöhung der Parkumschläge durch die Einführung einer Höchstparkdauer in der Tarifzone 2 erscheint nicht notwendig.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Höchstparkdauer in der Bewohnerparkzone W und BU1 aufzuheben.
Kosten
Für die Anpassung der Höchstparkdauer bei den in der Tarifzone 1 verorteten 166 Parkscheinautomaten entstehen Kosten in Höhe von rund 20.000 €. Die Kosten für die Anpassung der 29 Parkscheinautomaten in der Zone W und BU1 betragen rund 3.500 €. Die Summe von insgesamt 23.500 € steht unter dem PSP-Element
4-120202-906-7 „Unterhaltung Parkscheinautomaten“ nach Rechtskraft des Haushaltes 2025 zur Verfügung. Der Umsetzungszeitraum an den Automaten wird mit rund 3 Monaten kalkuliert.
Fazit
Die Verwaltung empfiehlt im Hinblick auf eine flexiblere Parkraumnutzung die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Die Mindestparkdauer von einer Stunde soll unverändert beibehalten werden. Um in der Tarifzone 1 die bestehende Lenkungswirkung der Parkverkehre in die Parkhäuser beizubehalten ist eine Preisstaffelung mit zunehmender Parkdauer festzulegen. Das Parken in der Tarifzone 1 kostet für die erste Stunde 3,00 Euro/Stunde, die angefangene zweite Stunde ebenfalls 3,00 Euro/Stunde und jede weitere angefangene Stunde 4,00 Euro/Stunde.
Darüber hinaus soll die Höchstparkdauer in den beiden innenstädtischen Randbereichen, Bewohnerparkzonen W und BU1, aufgehoben werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
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0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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PSP-Element 4-120202-906-7 Unterhaltung Parkscheinautomaten |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
380.000 |
380.000 |
1.140.000 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
380.000 |
380.000 |
1.140.000 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
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|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
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teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291 kB
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