Kenntnisnahme - FB 36/0576/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand: Förderung "Energiesparende Maßnahmen im Gebäude"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.05.2025
|
Erläuterungen
Erläuterungen
Der Rat der Stadt Aachen hat am 19.05.2021 die Richtlinie zur Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude beschlossen. Die sehr erfolgreich laufende Förderrichtlinie wurde in Zusammenarbeit mit altbau plus e.V. für das Jahr 2024 überarbeitet und den Anpassungen am 20.02.2024 durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zugestimmt. Die Änderungen dienen insbesondere der besseren Kumulierbarkeit des städtischen Förderprogramm mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und sollen Anreize schaffen, nachhaltige Dämmstoffe bei der Sanierung zu verwenden. Anträge zur Förderung nach der überarbeiteten Richtline konnten ab 29.04.2024 gestellt werden.
Die aktuellen Förderkonditionen können auf www.aachen.de/altbau eingesehen werden.
- Inhaltliche Änderungen der Förderrichtlinie ab 2024
Folgende Förderbausteine im Bereich Gebäudehülle wurden angepasst:
- Wegfall der abgestuften Förderung nach Qualitätsstufe und Angleichung an die Anforderungen (Effizienzwerte) der BEG
- Ausschluss erdölbasierter Dämmstoffe
- Einführung von Förderstufen zur stärkeren Bezuschussung zertifizierter Dämmstoffe
- Niedrigere Förderung für den Austausch von Fenstern und Türen, bei Verwendung von Holzrahmen aus nachhaltiger und legaler Forstwirtschaft höhere Förderung
- Neue Maßnahmen: Dämmung Dachflächen im Denkmal, Fenster und Türen im Denkmal, Ertüchtigung von Fenstern und Türen
- Bonus Ganzheitliche Maßnahmen für die Durchführung mehrerer Maßnahmen
Im Bereich Gebäudetechnik gab es die folgenden Anpassungen:
- Wegfall des Heizungstausches (bereits 70 % Förderung durch die BEG möglich)
- Wegfall der Boni, die mit dem Heizungstausch verknüpft waren: Bonus Solar + Wärmepumpe
- Aufnahme der Heizungsoptimierung als eigenständigen Förderbaustein
- Erhöhung der Pauschale für den Wärmenetzanschluss
- Aufnahme der Solarthermie zur Heizungsunterstützung als neuen Förderbaustein
- Bonus zur BEG-Förderung für vermieteten Wohnraum als neuen Förderbaustein
- Aktueller Stand des Förderprogramms
Im Jahr 2024 ist sowohl ein Rückgang der Antragszahlen als auch des ausgezahlten Fördervolumens zu verzeichnen (Abbildung 1). Dies ist zum Teil auf den verkürzten Antragszeitraum (nur 8 Monate), aber auch auf den Wegfall der Förderung des Heizungstausches zurückzuführen.
Abbildung 1: Entwicklung der Antragszahlen und des Fördervolumens im Förderprogramm "Energiesparende Maßnahmen im Gebäude"
Die durchschnittlich ausgezahlte Förderung je Antrag ist jedoch von 5.697,95 € im Jahr 2023 auf 8.177,98 € im Jahr 2024 angestiegen. Gleichzeitig steigt die Sanierungsquote im Mehrfamilienhausbereich: mit der Einführung der neuen Richtlinie werden jetzt 49,5 % der Fördergelder für Mehrfamilienhäuser bewilligt, wobei diese etwa rund 38 % der gestellten Anträge umfassen. Zum Vergleich: bei der Richtlinie bis 2023 waren es 32% der Anträge und 46,9 % der Fördergelder
Die durchschnittliche Fördersumme in 2024 für Mehrfamilienhäuser liegt bei ca. 10.600 €, für Ein- und Zweifamilienhäuser bei ca. 6.700 €.
Abbildung 2: Vergleich der Aufteilung der Fördersumme vor und nach der Änderung der Förderrichtlinie ab 2024
Die insgesamt ausgezahlte Fördersumme im Jahr 2024 teilt sich auf in 61% Maßnahmen an der Gebäudehülle und 39% Maßnahmen im Bereich Gebäudetechnik. Im Vergleich zur vorherigen Laufzeit hat sich das Verhältnis kaum geändert.
Die Beratungsanfragen bei den beratenden Stellen in Aachen (altbau plus e.V., Verbraucherzentrale) zur Förderung sind weiterhin hoch. Insgesamt wird die Förderung sehr gut angenommen und hat sich in Aachen etabliert. Für die Gebäudeeffizienz setzt die Förderung insoweit starke Impulse.
In den folgenden Abschnitten werden die Anträge der neuen Richtlinie 2024 (Laufzeit Mai 2024 – Februar 2025) mit den Anträgen der vorherigen Version der Richtlinie (Laufzeit Mai 2021 – Dezember 2023) verglichen. Für eine bessere Vergleichbarkeit wurden monatliche Durchschnittssummen gebildet.
Gebäudehülle
Im Bereich Gebäudehülle ist die durchschnittliche Förderung bei den Maßnahmen Dämmung Außenwand, Innen- und Kerndämmung sowie Dämmung Kellerdecke gestiegen, bei der Dachdämmung ungefähr gleichgeblieben und bei dem Austausch von Fenstern und Türen und dem Bonus Kombination von Maßnahmen etwas zurück gegangen. (Abbildung 3)
Die Veränderungen können zu großen Teilen auf die Veränderungen in den Förderhöhen zurückgeführt werden.
Der Anstieg in der Förderung der Dämmung der Außenwand ist außerdem in der Anpassung der Effizienzwerte begründet.
Die Fördersumme für die Maßnahmen im Denkmal ist deutlich gestiegen im Vergleich zum vorherigen Zeitraum, da zwei zusätzliche Förderbausteine für denkmalgeschützte Wohngebäude mit niedrigeren Effizienzanforderungen eingeführt wurden
Der Anteil der Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe unterscheidet sich abhängig von den umgesetzten Maßnahmen. Insbesondere im Bereich Dämmung Dach / oberste Geschossdecke und Innendämmung sind nachhaltige Dämmstoffe heute gut etabliert. Bei den weiteren Dämmmaßnahmen (Außenwand, Kellerdecke, Kerndämmung) scheint es nach wie vor noch keine grundlegend etablierten Möglichkeiten zur Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe zu geben, sodass die Förderung konventioneller Dämmstoffe weiterhin erfolgen sollte.
Abbildung 3: Vergleich der durchschnittlichen monatlichen Fördersummen der Maßnahmen im Bereich Gebäudehülle
Gebäudetechnik
Im Bereich Gebäudetechnik zeigt sich im monatlichen Durchschnitt der Förderung ein Anstieg bei allen Maßnahmen im Vergleich des Zeitraums bis Ende 2023 mit 2024 (Abbildung 5). Besonders ausgeprägt ist er bei der Optimierung der Wärmeverteilung, der Heizlastberechnung und dem Bonus Abschied von Gas-Etagenheizungen.
Die zuvor stark nachgefragte Förderung zum (allgemeinen) Heizungstausch ist mit der Neuauflage der Förderrichtlinie weggefallen, da die BEG bereits eine Förderung von bis zu 70 % ermöglicht. Der neu eingeführte Bonus zur BEG-Förderung für vermieteten Wohnraum wird sehr gut angenommen. Das spiegelt sich auch in dem gestiegenen Anteil von Mehrfamilienhäusern bei den Anträgen wider.
Abbildung 5: Vergleich der durchschnittlichen monatlichen Fördersummen nach Maßnahmen im Bereich Gebäudetechnik
- Fazit und Ausblick
Die eingeführten Änderungen in der Förderung werden insgesamt gut angenommen und stellen eine sinnvolle Ergänzung der BEG dar. Die Förderung erfüllt auf besondere Weise die politisch gesetzten Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Wärmewende, sie setzt erkennbare Impulse für die lokale Wirtschaft mit Schwerpunkt Handwerk und unterstützt darüber hinaus die verstärke Markteinfühurng bzw. Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe. Ebenso konnte der Anteil von Mehrfamilienhäusern an der Förderung erfolgreich gesteigert werden, sodass auch Mieter*innen von den energiesparenden Maßnahmen profitieren können. Dieser Trend sollte weiter ausgebaut werden.
Ende des Jahres 2025 soll eine Neubewertung der aktuellen Förderrichtlinie erfolgen. Bei einer möglichen Revision sollen insbesondere die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung und mögliche Anpassungen der BEG berücksichtigt werden. Hierbei werden u.a. die noch stärkere Ausrichtung der Förderung auf den Mehrfamilienhausbereich und die Möglichkeit zur Festlegung strengerer Kriterien für verwendete Dämmstoffe geprüft werden
