Entscheidungsvorlage - FB 36/0591/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

 

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Erläuterungen

Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, plant die Erfassung der Ausmaße des Bodendenkmales „Römischer Tempelbezirk Varnenum“ zwischen den Gemarkungen Aachen-Kornelimünster und Stolberg-Breinig.

Nach neueren geophysikalischen Untersuchungen hat sich gezeigt, dass das Bodendenkmal weit über die bestehende Schutzfläche reicht. Um den Schutzbereich rechtlich erweitern zu können, bedarf es einer nachvollziehbaren Eingrenzung der Befunde. Neben den bereits ergrabenen und rekonstruierten Befunden des Heiligtumes wurde durch geophysikalische Untersuchungen (Bodenradar/Geomagnetik, Geoelektrik) und Luftbildaufnahmen der Umgebung versucht, neue Kenntnisse über den Ort aus römischer Zeit zu erlangen. Dabei ergaben sich neue Befunde in alle Richtungen. Von besonderem Interesse sind Hinweise auf bisher unerkannte römische Straßen oder andere römische Infrastruktureinrichtungen.

Um das Bodendenkmal in seiner Ausdehnung zu erfassen und die Schutzwürdigkeit der Straßen zu bewerten, müssen vor Ort Sondagen angelegt werden, die von außen auf das Bodendenkmal zu angelegt werden. Um Erhaltung sowie Art und Weise des Befundes des „Straßendammes“ zu überprüfen, sind Grabungsschnitte erforderlich.

 

Für das Erkennen archäologischer Befunde sind Schnitte mit variabler Länge (zwischen 25 und 75 m) und einer Breite von 3 m geplant (Anlage 1, grüne Schnittplanungen). Bei einem hinreichenden Nachweis von Befunden wird der Bodeneingriff sofort beendet. Vorerst ist nur der Abtrag des Oberbodens vorgesehen, der in Mieten neben dem Schnitt gelagert werden soll. Die Baggerarbeiten werden mit einem Minibagger mit Gummikette und einem Maximalgewicht von ca. 10 t durchgeführt. Um die geologische Situation zu erkennen, muss vorab an mehreren Stellen ein geologischer Schnitt (ca. 1,50 x 2m) angelegt werden, in dem der Schichtaufbau und eine etwaige Mischauflage auf Befunden nachvollziehbar wird. Diese „Geoschnitte“ greifen tiefer in den Boden ein als der Oberbodenabtrag.

 

Die untere Naturschutzbehörde hat bereits eine Anpassung und Verschiebung der Grabungsschnitte gefordert, da ein Schnitt in einem gesetzlich geschützten Biotop lag. Darüber hinaus wird gefordert, die Arbeiten erst außerhalb der Brutzeit durchzuführen, um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden.

 

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für die Grabungsarbeiten eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Aachen für das betroffene Landschaftsschutzgebiet zu erteilen, unter der Auflage, die Arbeiten erst nach dem 01. September durchzuführen. Es liegt ein überwiegend öffentliches Interesse an der Erlangung weiterer Befunde für die Erweiterung des Bodendenkmals vor. Die bisher angewandten Untersuchungsmethoden reichen für eine abschließende Klärung nicht aus.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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