Kenntnisnahme - FB 68/0156/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen Püngelerstraße
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Laurensberg Nr. 54 vom 22.05.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/310
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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05.03.2025
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14.05.2025
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Erläuterungen
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat einen Antrag „Maßnahmen Püngelerstraße“ gestellt, siehe Anlage 1. Hierin wird die Verwaltung beauftragt, kurz- und langfristig effektive Maßnahmen zur Reduktion des durch den Busverkehr verursachten Lärms und der Erschütterungen in der Püngelerstraße zu prüfen und zeitnah umzusetzen. Im Antrag wird auf die hohe Busfrequenz und damit einhergehende Belastung für die Anliegerinnen und Anlieger, die durch die Straßengeometrie (Enge, Abschüssigkeit) noch verstärkt wird, eingegangen.
Die Bürgerinitiative „Grenzgestaltung Vaals – Vaalserquartier“ (big vv) hat zu dieser Problematik im Frühjahr 2024 sowohl die Verwaltung als auch die ASEAG angeschrieben und eine ausführliche Stellungnahme erhalten, die sich in großen Teilen mit den Inhalten dieser Vorlage deckt.
In der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretungssitzung am 03.07.2024 hat ein Bürger die Lärmbelastungen durch den Busverkehr in der Püngelerstraße thematisiert. Maßnahmen wie eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung oder der Einsatz von Flüsterasphalt wurden gewünscht.
Sachstand
ÖPNV
Die ÖPNV-Anbindung des Stadtteils Vaalserquartier sowie von Vaals auf niederländischer Seite ist sehr gut. Es bestehen direkte Verbindungen in Richtung UKA / Campus Melaten / Westbahnhof / Aachen Zentrum, sowie über Vaalser Straße / Schanz in Richtung Aachen Hbf und Aachen Zentrum. Mit den Linien 30 und 70 werden darüber hinaus einzelne tangentiale Verbindungen in Richtung Laurensberg / Richterich / Eulershof (Krefelder Straße) bzw. in Richtung Kronenberg / Burtscheid / Forst / Hüls angeboten. Schließlich verbindet die niederländische Schnellbuslinie Arriva 350 Maastricht, Gulpen und Vaals mit Aachen über Vaalser Straße / Schanz / Hauptbahnhof / Elisenbrunnen. Das Liniennetz ist in Anlage 2 dargestellt. Die Erschließung des westlichen Teils von Vaalserquartier erfolgt über die Haltestellen „Keltenstraße“, „Püngelerstraße“ sowie „Vaals Grenze“.
Für die Linien 30, 35, 55 und 70 stellt die Haltestelle „Vaals Grenze“ den Endpunkt dieser Linien dar. Am Endpunkt der Linien muss eine Wendefahrt durchgeführt werden, um die Fahrt in Gegenrichtung beginnen zu können. Diese Wendefahrt erfolgt aufgrund mangelnder Alternativen und zur Vermeidung von Grenzüberfahrten durch die Püngelerstraße. Die Linien 25 und 33 fahren weiter nach Vaals auf der Route Alte Vaalser Straße – Püngelerstraße - Vaalser Straße.
Kommt es im Bereich der Wendefahrt an der Grenze zu Behinderungen, müssen die Wendefahrten über den Kreisverkehr Vaals Busstation in den Niederlanden erfolgen. Kommt es im Bereich Vaals zu Behinderungen, müssen auch die Linien 25 und 33 die Püngelerstraße zum Wenden befahren und enden an der Haltestelle Vaals Grenze.
Der Betrieb wird in diesem Bereich durch weitere Rahmenbedingungen beeinflusst:
In den Niederlanden dürfen die Busse nur an Haltestellen von Bushöfen sogenannte Überlagen (Warte-/Pausenzeiten) verbringen. Aufgrund der geringen Platzverfügbarkeit an der Haltestelle „Vaals Busstation“ in Vaals ist auch dies nur eingeschränkt möglich.
Im Bereich Vaals finden regelmäßig Märkte und Veranstaltungen statt. Aufgrund der vielen Fußgängerüberwege kommt es dort häufig zu zähfließendem Verkehr und zu Behinderungen des ÖPNV.
Das Linksabbiegen für die Linien 25 und 33 von der Püngelerstraße nach Vaals erfolgt ohne Signalisierung. Hierdurch entstehen, je nach Verkehrslage, für den ÖPNV teilweise erhebliche Verlustzeiten.
Kfz-Verkehr
In 2018 wurden in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr in der Püngelerstraße 567 Kfz gezählt. Davon sind rd. 100 Fahrzeuge Linienbusse. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Püngelerstraße beträgt 30 km/h. In der aktuellsten Geschwindigkeitsmessung aus März 2021 (auf Höhe der Haus-Nr.16) lag die so genannte „v85“ bei 29 km/h. Die „v85“ ist die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten wird. Lediglich 0,5% der Fahrzeuge fuhren schneller als 39 km/h. Das ist, verglichen mit anderen Messungen in vergleichbaren Straßen, aus Sicht der Fachverwaltung sehr unauffällig und bietet - dem üblichen Bewertungsraster folgend - keinen Anlass zu geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen.
Straßenzustand
In der unteren Püngelerstraße wurden seitens der Regionetz in den vergangenen Jahren Arbeiten an Versorgungsleitungen durchgeführt und im Jahr 2022 abgeschlossen. Dabei wurde ein ca. 1,35 m breiter Graben längs der gesamten Straßenoberfläche sowie vereinzelte Gräben zur Querung der Straße genutzt. Der eigentliche Graben der Regionetz verläuft entlang des Bordsteins und befindet sich nicht in der Fahrspur der Busse. Der Unterbau des Straßenkörpers wurde nur in der Grabenbreite und damit nur geringfügig geändert.
Lärmbelastung und Erschütterungen
Im Antrag wird auf Lärm und Erschütterungen verwiesen, die maßgeblich durch die schweren Busse verursacht werden. Zur Bewertung der Sachlage wurde der Fachbereich 36 Klima und Umwelt gehört: Bezüglich Lärm ist die Sachlage nicht eindeutig, ob aufgrund der Anzahl der Busse gemittelt über den Tageszeitraum (16 Stunden) und der eher geringen Anzahl an zusätzlichen Kfz die Richtwerte nach den üblichen Regelwerken überschritten werden. Für eine sichere Beurteilung müsste eine Berechnung und eine Bestimmung des Beurteilungspegels nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) erfolgen. Was Erschütterungen angeht ist eine Zunahme der in den Gebäuden wahrnehmbaren Erschütterungen nach den abgeschlossenen Tiefbauarbeiten in der Straße nicht auszuschließen, da die Fahrbahndecke anschließend nicht erneuert, sondern stellenweise nur ausgebessert wurde.
Weitere Perspektiven
ÖPNV
Zur Entlastung der Püngelerstraße vom Linienverkehr wäre es denkbar, die nach Vaals verkehrenden Linien 25 und 33 auf der direkten Route über die Vaalser Straße nach Vaals zu führen. Diese Linien würden dann für Teile des Vaalserquartiers nicht mehr im geforderten Mindeststandard der Erschließungsqualität von maximal 400 m Luftlinienentfernung erreichbar sein. Für diejenigen Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, wäre das eine spürbare Verschlechterung. Eine barrierefreie Haltestelle „Vaals Grenze“ für die stadtauswärtige Fahrtrichtung wäre in der Vaalser Straße neu anzulegen. Außerdem sind die Wendemöglichkeiten und Standzeiten mit der Gemeinde Vaals und dem Straßenbaulastträger Provinz Limburg zu klären. Aufgrund der aufgezeigten Nachteile in der ÖPNV-Erschließung wird dies nicht empfohlen.
Straßenunterhaltung
Eine grundhafte Fahrbahnerneuerung und der im Antrag geforderte Einbau von Flüsterasphalt steht aufgrund des aktuellen Zustandes der Fahrbahn nicht an. Die Verwaltung schlägt aufgrund der Beurteilung des Fachbereich 36 vor, Erschütterungsmessungen an 3 bis 4 Standorten in der Straße vorzunehmen, die vorab mit der Bürgerinitiative abgestimmt werden. Sollte sich daraus ein Handlungsbedarf erkennen lassen, würde die Verwaltung weiter prüfen, wie reagiert werden kann.
Flüsterasphalte entfalten ihre Wirkung aufgrund der physikalischen Zusammenhänge erst ab konstanten PKW-Geschwindigkeiten > 30km/h, bei LKWs und Bussen ab Geschwindigkeiten > 60km/h. Insofern würde ihr Einsatz in der Püngelerstraße nicht die gewünscht Wirkung zur Lärmreduktion erzielen.
Quartiersentwicklung Vaals Grenze
Die Stadt Aachen strebt die Entwicklung einer neuen Nachbarschaft im Bereich zwischen Aachen und Vaals an. Ziel ist, einen neuen Stadtbaustein als verbindendes Element zwischen Vaals und Aachen zu schaffen. Zusammen mit der Ge-meinde Vaals wurde ein zweiphasiges Werkstattverfahren zur Entwicklung dieses Plangebietes durchgeführt. Federführend ist hier der Fachbereich 61 Stadtentwicklung und Stadtplanung. Mit dem Abschluss des Werkstattverfahrens liegt ein städtebaulicher Entwurf für das Plangebiet vor, der im Weiteren fortentwickelt wird und die Grundlage für ein Bebauungs-planverfahren darstellt. Auf Grundlage des Entwurfes kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Verkehrsgutachten erstellt werden. Ein solches Gutachten kann erst erstellt werden, wenn die Nutzungen und die Anzahl der Wohneinheiten für das neue Quartier vorliegen. Im Rahmen dieses Gutachtens werden natürlich auch die Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz betrachtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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495,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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117,7 kB
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