Entscheidungsvorlage - BA 6/0276/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie begrüßt die Entwicklung von Themenrouten und die Bekanntmachung des neuen Wanderknotenpunktsystems und stellt dafür 6.650,- € aus bezirklichen Mitteln – unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2025 – zur Verfügung.

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Erläuterungen

In der Sitzung der BV-Richterich vom 02.09.2020 wurden die Planungen für ein grenzüberschreitendes Wanderwegesystem im Stadtbezirk Richterich vorgestellt.

Ausgangspunkt für die Wegeplanungen war die Ausarbeitung von 5 Routenvorschlägen aus einer Arbeitsgruppe der Stadtteilkonferenz gemeinsam mit den Heimatfreunden des Heydener Ländchens.

Das neue Wanderwegesystem in Richterich sollte in das bereits in Teilen des Stadtgebiets eingeführte Knotenpunktsystem eingebunden werden und auch die Wanderwegebeziehungen in die Niederlande und in die Städteregion Aachen berücksichtigen, insbesondere ins Wurmtal. Die niederländischen Trassen sollen bis Anfang 2026 durch den VVV hergestellt werden.

Eine Übersicht über das neue entwickelte Wanderknotenpunktsystem ist als Anlage1 beigefügt.

 

Der Wanderwegeausbau wurde in 2022/2023 durch den Fachbereich Klima und Umwelt, Abteilung Grünpflege, konzipiert, in 2024 ausgeschrieben und Ende 2024/Anfang 2025 umgesetzt. Insgesamt wurden 40 Kilometer im Knotenpunktnetz ausgebaut. An allen Zielwegweisungen und Knotenpunkten wurden Minikarten zur Orientierung angebracht. Für beide Startpunkte in Richterich (Knotenpunkt 1, Heinrich-Lehmann-Platz) und Horbach (Knotenpunkt 31, Kreuzung Ortsmitte) werden darüber hinaus zwei große Orientierungstafeln in Auftrag gegeben. Darauf basierend ist die Entwicklung einer Gesamt-Wanderkarte für die Bürger*innen vorgesehen. Ein Vorentwurf ist als Anlage2 beigefügt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Projektmitteln Wanderwegebau Richterich.

Mitte April 2025 erfolgte die abschließende Schlussabnahme. Die dabei noch festgestellten Mängel (z.B. Schilder/Knotenpfeilsysteme zeigen in die falsche Richtung, Ergänzung von Schildern und Karten) sollen bis spätestens Ende Mai 2025 behoben werden.

 

Parallel zur Konzeption in 2023 hatte die zuständige Stabsstelle für Tourismus bei der Städteregion Aachen ein Büro beauftragt, damit für das neue Wanderknotenpunktsystem Themenrouten entwickelt wurden.

Hierbei entstanden die Routen 8 (Horbacher Höhen), 9 (Richterich - Grenzenlos Energie tanken) und 10 (Horbach – Amstelbachterrassen). Die Karte mit den Routenvorschlägen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Mit der erfolgten Schlussabnahme sollen nun das Wanderknotenpunktsystem und die Themenrouten bekannt gemacht werden.

 

Die Verwaltung schlägt hierzu folgende Vorgehensweise vor:

 

1.  Erstellung einer 4. Route als ‚Feierabendroute‘ und verbindendes Element von Richterich Richtung Kohlscheid und Verknüpfung mit Route 11 (Berensberg – Wurmtal).

2.   Übernahme der 4 Themenrouten in die WanderAPP der Städteregion Aachen/Outdooractive und Aufbereitung dieser mit ansprechenden Texten, Stationen und Fotos.

3.  Konzeption eines Flyers zu jeder Route. Als Vorlage hierzu soll der als Anlage4 beigefügte Flyer der

  Städteregion Aachen über das Wurmtal dienen.

4.  Layoutentwurf und Anpassung an das Corporate Design der Stadt Aachen.

5.  Druck der Gesamt-Wandertkarte in einer Auflagenstärke von 2.000 Stück.

6.  Druck der 4 Routen in einer Auflagenstärke von jeweils 1000 Stück.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahmen 1-6 betragen 6.650,- €.

Es wird angeregt, die Entwicklung und Bekanntmachung des Knotenpunktsystems und der Routen aus bezirklichen Mitteln (PSP-Element: 1-011906-600-5, Kostenart: 53180000) zu unterstützen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000

70.000

210.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

PSP-Element: 1-011906-600-5 Kostenart: 53180000


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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