Entscheidungsvorlage - FB 68/0167/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Freisperren des rechten Parkstands vor dem Fußgängerüberweg Hochstraße, zwischen Marktplatz und Kirche St. Donatus in Fahrt-

richtung Trierer Straße durch die Aufstellung von rot-weißen Sperrpfosten (Zeichen 600-60) vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 zu.

 

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Erläuterungen

Mit Antrag vom 09.08.2023 beantragt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand, die Sicherheit am Fuß-   gängerüberweg Hochstraße, zwischen Marktplatz und der Kirche St. Donatus zu überprüfen. Hier sind im Besonderen die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern (Fahrzeugführer und Fußgänger) sicherzustellen.

 

Nach der Anlage des Fußgängerüberweges an der Hochstraße in Aachen-Brand wurde festgestellt, dass die Aufstellfläche für Fußgänger aus Richtung der Kirche St. Donatus kommend, ggfs. nicht durch den aus südwestlicher Richtung (Niederforstbach) kommenden Fahrzeugverkehr erkannt wird. Die mangelnde Erkennbarkeit der Fußgänger auf der Aufstellfläche kann unter Umständen durch ein parkendes Kraftfahrzeug an dem ersten Parkstand verdeckt werden.

 

Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) setzt die Anlage eines Fußgängerüberweges die frühzeitige Erkennbarkeit für die Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Die Hochstraße liegt in einer Tempo-30 Zone und daher ist eine Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges aus 50 m und die Sichtweite von und auf die Warteflächen von 30 m zu gewährleisten.

 

Nach Prüfung der Sichtfelder an der Örtlichkeit muss der erste Parkstand vor dem Fußgängerüberweg in die südwestliche Richtung (Niederforstbach) entfallen, weil dort durch ein Kraftfahrzeug oder auch durch mehrere gleichzeitig abgestellte Fahrräder ein Sichthindernis besteht. Durch diese evt. Sichthindernisse könnten dort querungswillige kleinere Personen übersehen werden. Eine Verlagerung des gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplatzes ist nicht möglich, da auch die Fahrzeuge der schwerbehinderten Personen eine Sichtbehinderung darstellen. Durch eine Beschilderung alleine kann der gewünschte Effekt zum Freihalten des Parkstandes nicht sichergestellt werden und daher wird die Aufstellung von rot-               weißen Sperrpfosten empfohlen und entsprechend gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrs-behörde angeordnet.

 

Kosten und Finanzierung:

Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Kosten von rd. 1.000 € gerechnet. Die Mittel stehen auf dem PSP- Element

5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenbau“ zur Verfügung.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

170.000

170.000

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

170.000

170.000

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000

70.000

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

40.000

40.000

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

110.000

110.000

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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