Entscheidungsvorlage - FB 68/0167/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherheit am Zebrastreifen zwischen Marktplatz und St. Donatus - Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 09.08.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 68/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
|
|
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14.05.2025
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Freisperren des rechten Parkstands vor dem Fußgängerüberweg Hochstraße, zwischen Marktplatz und Kirche St. Donatus in Fahrt-
richtung Trierer Straße durch die Aufstellung von rot-weißen Sperrpfosten (Zeichen 600-60) vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2025 zu.
Erläuterungen
Mit Antrag vom 09.08.2023 beantragt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand, die Sicherheit am Fuß- gängerüberweg Hochstraße, zwischen Marktplatz und der Kirche St. Donatus zu überprüfen. Hier sind im Besonderen die Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern (Fahrzeugführer und Fußgänger) sicherzustellen.
Nach der Anlage des Fußgängerüberweges an der Hochstraße in Aachen-Brand wurde festgestellt, dass die Aufstellfläche für Fußgänger aus Richtung der Kirche St. Donatus kommend, ggfs. nicht durch den aus südwestlicher Richtung (Niederforstbach) kommenden Fahrzeugverkehr erkannt wird. Die mangelnde Erkennbarkeit der Fußgänger auf der Aufstellfläche kann unter Umständen durch ein parkendes Kraftfahrzeug an dem ersten Parkstand verdeckt werden.
Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) setzt die Anlage eines Fußgängerüberweges die frühzeitige Erkennbarkeit für die Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus. Die Hochstraße liegt in einer Tempo-30 Zone und daher ist eine Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges aus 50 m und die Sichtweite von und auf die Warteflächen von 30 m zu gewährleisten.
Nach Prüfung der Sichtfelder an der Örtlichkeit muss der erste Parkstand vor dem Fußgängerüberweg in die südwestliche Richtung (Niederforstbach) entfallen, weil dort durch ein Kraftfahrzeug oder auch durch mehrere gleichzeitig abgestellte Fahrräder ein Sichthindernis besteht. Durch diese evt. Sichthindernisse könnten dort querungswillige kleinere Personen übersehen werden. Eine Verlagerung des gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplatzes ist nicht möglich, da auch die Fahrzeuge der schwerbehinderten Personen eine Sichtbehinderung darstellen. Durch eine Beschilderung alleine kann der gewünschte Effekt zum Freihalten des Parkstandes nicht sichergestellt werden und daher wird die Aufstellung von rot- weißen Sperrpfosten empfohlen und entsprechend gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrs-behörde angeordnet.
Kosten und Finanzierung:
Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Kosten von rd. 1.000 € gerechnet. Die Mittel stehen auf dem PSP- Element
5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenbau“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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|
X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
170.000 |
170.000 |
510.000 |
510.000 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
170.000 |
170.000 |
510.000 |
510.000 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2025 |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
70.000 |
70.000 |
210.000 |
210.000 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
40.000 |
40.000 |
120.000 |
120.000 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
110.000 |
110.000 |
330.000 |
330.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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451,5 kB
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