Kenntnisnahme - FB 68/0204/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Bereits im Jahr 2023 wurden 23 alternative Flächen für das Parken sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich des Haarener Zentrums analysiert und der Bezirksvertretung Aachen-Haaren in der Sitzung am 14.06.23 (vgl. Vorlage FB 61/0690/WP18) vorgestellt. Dabei wurde mehrheitlich beschlossen, zehn der 23 Potentialflächen hinsichtlich ihrer möglichen Nutzbarkeit für die Schaffung zusätzlicher Parkplätze näher zu prüfen und eine Einschätzung hinsichtlich der Realisierung zu geben. Im Arbeitsprozess wurde eine zusätzliche Fläche durch die Politik zur Prüfung benannt, so dass letztendlich 11 Potenzialflächen zum Parken hinsichtlich unterschiedlicher Rahmenbedingungen, wie Eigentumsverhältnisse, aktuelle Nutzung, Größe der Fläche, Versiegelung, Nutzungseffekt etc. von der Verwaltung eingeordnet wurden.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 17.04.2024 (vgl. Vorlage FB 61/0893/WP18) wurden die Ergebnisse der 11 Potentialflächen für das Parken vorgestellt. Daraufhin wurde die Verwaltung mit einer weitergehenden Prüfung bei fünf der möglichen Potentialflächen beauftragt. Der Fokus lag dabei auf den beiden städtischen Potenzialfläche Kirchweg (Flurstück 1486, 1794 und den Stadthäusern am Park (Flurstücke 1502, 1510, 1802).

 

Sachstand

Kirchweg (Flurstück 1486, 1794)

Die Fläche am Kirchweg befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen. Sie erstreckt sich auf einer Länge von rund 70 m ins Blockinnere und ist ca. 1.000 m² groß. Es ist eine Freifläche mit Baumbestand und Grünbewuchs. Die temporäre Vermietung der Fläche wurde Ende 2024 aufgehoben. Darüber hinaus verfügt die Freifläche über einen schmalen Zugang am Kirchweg und weist in ihrer gesamten Länge einen Höhenunterschied von ca. drei Metern auf. Das stärkste Gefälle liegt im Norden der Fläche, im Bereich der Erschließung.

Ein Bebauungsplan für die Fläche existiert nicht.

Mit Beschluss der BV-Haaren am 17.04.2024 wurde am 05.09.2024 ein Workshop mit der Verwaltung und der Politik zur Fläche am Kirchweg durchgeführt und folgende Rahmenbedingungen hinsichtlich der Nutzung der Fläche festgehalten:

  • Überganglösung in einem Zeitrahmen von ca. 10 Jahren
  • Schaffung von mindestens 10 Parkplätzen
  • Kostenpflichtiges Kurzzeitparken
  • Zielgruppe Anwohnende, weitere Nutzende möglich

Auf dieser Grundlage wurde die Fläche hinsichtlich der Baumschutzbelange, der Versickerung, der Lärmemission und grundlegenden bautechnischen Fragestellungen geprüft.

Die Versickerung des Oberflächenwassers erfolgt heute über die Rasenfläche. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten (starkes Gefälle) kann die Fläche nicht über ein Freispiegelentwässerungssystem an den städtischen Mischwasserkanal im Kirchweg angeschlossen werden. Daraus ergibt sich, dass zum jetzigen Zeitpunkt auch für einen Parkplatz mit Rasengittersteinen oder ähnlichen wasserdurchlässigen Elementen keine Freispiegelentwässerung möglich ist. Zudem ist anzumerken, dass sich südlich der Grundstücke eine Zone mit einem erhöhten Überflutungsrisiko bei Starkregen befindet. Eine Bodenverdichtung oder (Teil-)Versiegelung des Grundstücks würde eine Verstärkung des Abflusses in Richtung der Häuser begünstigen und bei Starkregenereignissen das Schadensrisiko für die dort stehenden Häuser erhöhen. Daher sollte jede zusätzliche Versiegelung mit einer Regenrückhaltung kompensiert werden.

Der Kanal im Kirchweg ist erneuerungsbedürftig und soll nach der Baumaßnahme BAB 544 saniert werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme könnte geprüft werden, ob der Kanal tiefer gelegt werden kann und ein Freispiegelentwässerungssystem von der nördlichen Hälfte der Grundstücke zum Mischwasserkanal im Kirchweg umsetzbar wäre.

 Auf dem Grundstück stehen drei als besonders erhaltenswert eingestufte Ahornbäume (s. Anlagen 1 und 2). Baum 1 befindet sich im Bereich der geplanten Erschließungsrampe. Baum 3, ein dreistämmiger Laubbaum, steht im Grenzbereich zur Nachbarparzelle 1762, Baum 2 nord-östlich zu diesem. Zum Schutz und Erhalt der drei Bäume ist unterhalb der dortigen Kronentraufbereiche plus 1,50 m, jegliche bauliche Maßnahme, das Anlegen von Wegen oder Plätzen, jeglicher Bodenauf- oder Abtrag, das Abstellen und Befahren mittels Kraftfahrzeugen jeglicher Art sowie das Verlegen von Leitungen jeglicher Art, im Rahmen der Baumschutzsatzung nicht zulässig. Dadurch wird die zur Verfügung stehende Fläche zum Anlegen von Parkständen stark eingeschränkt.

Die Parkplatzfläche kann ausschließlich tagsüber (06.00 bis 22:00 Uhr) genutzt werden, da der Abstand zur Bebauung sehr gering ist und der Spitzenpegel nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht eingehalten werden kann. Es ist demnach eine Überwachung, Beschrankung oder Einhausung der Parkstände zu berücksichtigen.

Bei der Raumanalyse wurde deutlich, dass für die Fläche nur eine ebenerdige Anordnung der Stellplätze sinnvoll ist. Ein Split-Level-Parkhaus wird in der Regel erst ab einer Stellplatzanzahl > 50 geplant, da das Verhältnis der Erschließungsfläche (Rampen etc.) zur Anzahl der Stellplätze nicht wirtschaftlich ist.

Unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse wurden zwei Varianten für eine mögliche Stellplatzanordnung erarbeitet (s. Anlagen 1 und 2). Der Zugang zur Fläche befindet sich an der nördlichen Grundstücksgrenze. Zur Überwindung des starken Höhenunterschiedes von rund 2 m erfolgt die Zuwegung zu den Stellplätzen über eine Rampe mit 10 % Gefälle (maximale Rampenneigung nach FGSV). Die Rampe hat eine Länge von 20 m ohne Zwischenpodeste. Unter Berücksichtigung des Schutzbereiches des Baum 1 befindet sich am unteren Ende der Rampe eine Engstelle von ca. 5 m. In der Variante 1 sind die Stellplätze senkrecht zur westlichen Grundstücksgrenze angeordnet und haben die Standardabmessung 5,20 m x 2,65 m gemäß den Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR, 2023). Es können bis zu 8 Stellplätze angelegt werden. Dabei ist die Erschießung der unteren Stellplätze im Bereich des Baum 2 mit einer Engstelle verbunden. Die anderen Bäume können nicht erhalten bleiben.

In der Variante 2 sind die Parkstände senkrecht zur südlichen Grundstücksgrenze angeordnet. Es können 6 Stellplätze realisiert werden. Die Bäume im unteren Grundstücksbereich können bei dieser Variante erhalten bleiben.

Fazit

In beiden Varianten können die Minimalanforderungen von 10 Stellplätzen unter Berücksichtigung des Schutzes der Bäume nicht eingehalten werden. Darüber hinaus ist für das Anlegen der Rampe aufgrund des starken Gefälles eine hohe Verdichtung des Untergrunds notwendig, so dass eine Anbindung eines Freispiegelentwässerungssystems an den städtischen Mischwasserkanal im Kirchweg notwendig wird. Auch der Einsatz von offenporigen Materialien, wie Rasengittersteinen wäre nicht ausreichend. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, die Fläche zum Parken herzurichten. Sie empfiehlt, mit der geplanten Kanalsanierung den Anschluss der Flächenversickerung an den Mischwasserkanal in der Kirchstraße zu prüfen.

 

Stadthäuser am Park (Flurstücke 1502, 1510, 1802).

Der Bebauungsplan Nr. 1009 Haaren Ortsmitte / Stadthäuser ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Im Bereich der Germanusstraße, in der sich das mittlere Cluster befindet, ist eine öffentliche Verkehrsfläche im Anschluss an den Kirchplatz herzustellen. Der B-Plan setzt angrenzend an die Verkehrsfläche weitere Bereiche für den ruhenden Verkehr und für eine Wegeverbindung fest. Diese Flächen sind im städtischen Besitz und stehen für Einrichtungen von verschiedenen Mobilitätsangeboten zur Verfügung. Auf öffentlichen Flächen sind bauliche Einrichtungen und private Betreibermodelle nicht oder nur schwer umsetzbar. Um bei der Einrichtung von Mobilitätsangeboten flexibel sein zu können, wurde hierfür eine private Verkehrsfläche festgesetzt.

Ziel ist es, diese privat-städtische Fläche im Anschluss an die Germanusstraße zusammen mit der Baustraße für die Gebäudeerschließung als Parkplatzfläche herzurichten und während der Bauphase der Hochbauten für das Parken öffentlich zugänglich zu machen. Die Ergebnisse der Prüfung werden der Bezirksvertretung Aachen-Haaren im Juli mit der Vorlage zur Ausführungsplanung der Stadthäuser am Park zur Beratung vorgelegt. 

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Anlagen

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