Entscheidungsvorlage - FB 52/0544/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2026, die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Vaalser Straße 292.

 

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Erläuterungen

Die Stadt Aachen verfügt über 21 Fußballspielfelder in Kunstrasen. Die Kunstrasenbeläge haben nach Angaben der Herstellerfirmen eine beschränkte Lebensdauer von etwa 12 bis 15 Jahren. Der Zeitpunkt eines Sanierungsbedarfs ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig (z.B. Nutzungshäufigkeit, Nutzungsverhalten, Pflege, Umwelteinflüsse u.a.).

 Im Frühjahr 2025 erfolgte eine Besichtigung von 5 Kunstrasenplätzen (Birkenstraße, Heider Hof Weg, Neuköllner Straße, Vaalser Straße und Eupener Straße), die in den Jahren 2006 – 2011 erstellt und noch nicht saniert wurden, durch Vertreter*innen des Fachbereichs Klima und Umwelt, des Aachener Stadtbetriebes und des Fachbereiches Sport. Im Rahmen diese Besichtigungstermins wurde auch die Sportanlage Vaalser Straße in Laurensberg überprüft.  Hierbei handelt es sich um den ältesten der begangenen Plätze. Die Fasern des Platzes sind teilweise lose. Weiterhin ist das Feld vor dem Halbkreis an der „Vereinsheimseite“ schadhaft. Eine Sanierungsbedürftigkeit des Kunstrasenspielfeldes wurde bei dieser Begehung somit festgestellt und genießt im Vergleich zu den anderen Plätzen oberste Priorität.

Alleiniger Vereinsnutzer ist die DJK Westwacht 08 Aachen e.V.. Der Verein hatte in der Spielsaison 2024/25 insgesamt 16 Mannschaften (8 Herren-, 5 Jugend-/ 3 Seniorenmannschaften) im Spielbetrieb. Die Mannschaftszahlen für die Saison 2025/26 liegen derzeit noch nicht vor.

 Das Spielfeld wurde im Jahr 2007 errichtet. Der Kunstrasenplatz ist aufgrund der langjährigen Nutzung durch die vielen Mannschaften im Trainings- und Spielbetrieb sehr stark abgespielt. Da an einigen wenigen Stellen bereits eine Verletzungsgefahr bestand, wurde bereits 2024 eine Sanierung des Tor- und 16m Raums vorgenommen, damit eine Platzsperre umgangen werden konnte. Trotz dieser Arbeiten und aufgrund der weiterhin sichtbaren Schäden ist eine Sanierung des Platzes zeitnah erforderlich.

 Der Platz hat eine Größe von 62 x 93 m zuzüglich Sicherheitsbereich. Die Sanierungsfläche beträgt 5.766 qm. Anstelle der bisherigen Sand/Gummigranulat-Füllung wird der neue Kunstrasen aus Nachhaltigkeitsgründen eine reine Sand-Füllung erhalten.

 Die Sanierungskosten werden auf ca. 257.000 € geschätzt. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2026, zur Verfügung. Die Durchführung der Maßnahme soll in der spielfreien Zeit im Sommer 2026 erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

300.000 €

307.898,67 €

900.000 €

900.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Zum PSP-Element 5-080102-900-00200-900-3 Sachkonto 78310000 steht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2026 für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes ein Betrag in Höhe von 300.000 € zur Verfügung.

 

(* inkl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 7.898,67 €)


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Bei dem Vorhaben wird der Kunstrasenbelag gewechselt und neu verfüllt. Eine Verbesserung ergibt sich beim Austausch des Füllmaterials. Aus Nachhaltigkeitsgründen wird der Kunstrasenbelag mit Sand verfüllt.

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