Entscheidungsvorlage - FB 52/0545/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beachvolleyball-Turnier auf dem Katschhof am 25.06.2025
Aktueller Sachstand und Informationen zum Programmablauf
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beteiligt:
- Dezernat V
- Verfasst von:
- FB 52/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Sportausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
20.05.2025
|
Erläuterungen
Der Hauptausschuss sowie der Rat der Stadt Aachen haben in Ihren jeweiligen Sitzungen vom 04.12.2024 über die Idee, ein Beachvolleyballturnier auf dem Aachener Katschof stattfinden zu lassen, beraten. Der Rat hat dazu den folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt begrüßt grundsätzlich ein Beach-Volleyball-Event auf dem Katschhof im Jahr 2025. Diesbezügliche Planungen sollen den zuständigen Fachausschüssen, insbesondere dem Sportausschuss, unter Darlegung der erforderlichen Ressourcen vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Termin für die Nutzung des Katschhofes einzuplanen. Sofern über den Beschluss der Fachausschüsse hinaus ein Beschluss eines konkreten Termins durch den Hauptausschuss bzw. des Rates erforderlich ist, soll dieser Beschluss möglichst kurzfristig herbeigeführt werden.
Aufgrund des vorgenannten Beschlusses wurde in der Sitzung des Sportausschusses am 10.12.2024 über die Ausrichtung des Beachvolleyballturnieres beraten. Der Sportausschuss hat in seiner Diskussion das Projekt fraktionsübergreifend begrüßt und die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis genommen.
In dieser Vorlage wurde zunächst der 24.06.2025 als Termin für die Ausrichtung benannt. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 02.04.2025 wurden die Veranstaltungen auf dem Katschhof für 2025 vorgestellt. Für das Beachvolleyballturnier wurde nunmehr der Zeitraum vom 23.06.-26.06.2025 eingeplant. Hierbei sind Auf- / Abbau- sowie Trainingszeiten mit eingeplant worden. Im Rahmen der Organisation wurde nun festgelegt, dass der Hauptveranstaltungstag Mittwoch, der 25.06.2025 sein wird.
Die Planungen für das Turnier sind inzwischen weit fortgeschritten und Folgendes ist geplant:
Das Beach-Volleyball-Event 2025 wird im Format „Kaiser/in of the Court (in beiden Geschlechtern)“ gespielt. Zusätzlich wird es optional ein Einlagespiel zweier Junior*innen-Teams geben. Die gesamte Veranstaltung wird musikalisch und mit einer Moderation begleitet. Zudem ist ein Food-Angebot auf dem Katschhof inkl. Getränken beabsichtigt.
Zeitplanung:
Montag, 23.06.2025 |
Dienstag, 24.06.2025 |
Mittwoch, 25.06.2025 (Veranstaltungstag) |
Donnerstag, 26.06.2025 |
ab 7.00 Uhr Aufbau der Sandfläche inkl. „Umrandung“ durch den Stadtbetrieb,
|
Trainingsmöglichkeiten der schon in Aachen befindlichen Teams |
ab 14.00 Uhr Soundcheck
ab 16.00 Uhr Beginn der Veranstaltung (Erwärmung) |
ab 7.00 Uhr: Abbau Beach-Anlage und Umbau zum gewohnten Archimedischen Sandkasten |
Besucher*innen
Erwartete Besucherzahl am Veranstaltungstag: Maximal 2.000 gleichzeitig
Bruttoflächengröße: Katschhof-Fläche abzüglich der Sandfläche (18 x 25 Meter = 450 qm)
Beschallung
Die Beschallung wird im Wesentlichen das Beachfeld und die Zuschauer*innen um das Feld herum beschallen. Eine Limitierung der Lautstärke erfolgt durch die noch zu beauftragende Technikfirma durch digitale Limiter.
Besondere Risiken, die von der Veranstaltung ausgehen
Es bestehen keine besonderen Risiken, da weder Laser noch Pyrotechnik eingesetzt werden. Der Food-Truck wird mit Strom bedient, auf offenes Feuer und Gas wird verzichtet.
Personaleinsatzkonzept Ordnungsdienst
Ein Sicherheitsdienst wird in den Nächten das Veranstaltungsgelände bewachen. Zusätzlich wird am Veranstaltungstag ab 15.30 Uhr (bis Veranstaltungsende) ausreichend Sicherheitspersonal an den fünf Zugängen zur Veranstaltungsfläche zwecks Platzabriegelung anwesend sein. Das Sicherheitskonzept wird mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung abschließend abgestimmt.
Kosten der Veranstaltung:
Die Verwaltung hat aufgrund der inzwischen vorliegenden Angebote einen groben Kostenrahmen inklusive einem „Puffer für Unwägbarkeiten“ erstellt. Die Gesamtkosten werden auf ca. 18.000 € geschätzt. Die Deckung der Kosten erfolgt ausschließlich über Sponsoren. Feste Zusagen für das gesamte Budget liegen erfreulicherweise bereits von fünf verschiedenen Unternehmen vor. Der städtische Haushalt wird durch die Veranstaltung nicht belastet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
|
JA |
NEIN |
|
|
x (nicht für den städt. Haushalt) |
|
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
|
|||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|
||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die voraussichtlichen Kosten von ca. 18.000 € werden vollständig aus Sponsoreneinnahmen gedeckt. Der städtische Haushalt wird durch die Veranstaltung nicht belastet.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
128,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
431,4 kB
|
