Entscheidungsvorlage - FB 37/0069/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens über den Neubau einer Feuer- und Rettungswache Siegel, eines Sportplatzes mit Umkleidegebäude sowie einer Freifläche mit öffentlichen Sportflächen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 228.000 €  zum Produkt 080102 – Sportplätze und Stadien - und außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 50.100 € zum Produkt  090101 - Neubau Feuerwache Siegel, Wettbewerb -, insgesamt 278.100 € zu erteilen und die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI zu beauftragen.

 

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens über den Neubau einer Feuer- und Rettungswache Siegel, eines Sportplatzes mit Umkleidegebäude sowie einer Freifläche mit öffentlichen Sportflächen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von insgesamt 228.000 € zum Produkt 080102 – Sportplätze und Stadien - und außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 50.100 € zum Produkt 090101 – Neubau Feuerwache Siegel, Wettbewert -, insgesamt 278.100 € zu erteilen und die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI zu beauftragen.

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens über den Neubau einer Feuer- und Rettungswache Siegel, eines Sportplatzes mit Umkleidegebäude sowie einer Freifläche mit öffentlichen Sportflächen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von insgesamt 228.000 € zum Produkt 080102 – Sportplätze und Stadien - und außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 50.100 € zum Produkt 090101 – Neubau Feuerwache Siegel, Wettbewerb -, insgesamt 278.100 € zu erteilen und die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI zu beauftragen.

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens über den Neubau einer Feuer- und Rettungswache Siegel, eines Sportplatzes mit Umkleidegebäude sowie einer Freifläche mit öffentlichen Sportflächen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von insgesamt 228.000 € zum Produkt 080102 – Sportplätze und Stadien - und außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 50.100 € zum Produkt 090101 – Neubau Feuerwache Siegel, Wettbewerb -, insgesamt 278.100 €  zu erteilen und die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI zu beauftragen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens über den Neubau einer Feuer- und Rettungswache Siegel, eines Sportplatzes mit Umkleidegebäude sowie einer Freifläche mit öffentlichen Sportflächen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von insgesamt 228.000 € zum Produkt 080102 – Sportplätze und Stadien - und außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 50.100 € zum Produkt 090101 – Neubau Feuerwache Siegel, Wettbewerb -, insgesamt 278.100 € zu erteilen und die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI zu beauftragen.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens über den Neubau einer Feuer- und Rettungswache Siegel, eines Sportplatzes mit Umkleidegebäude sowie einer Freifläche mit öffentlichen Sportflächen zur Kenntnis und erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von insgesamt 228.000 € zum Produkt 080102 – Sportplätze und Stadien - und außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 50.100 € zum Produkt 090101 – Neubau Feuerwache Siegel, Wettbewerb -, insgesamt 278.100 € und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planung in den Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI.

 

 

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Erläuterungen

 

1. Ausgangslage

 

Bereits im Brandschutzbedarfsplan 2018 wurde die Notwendigkeit einer vierten Feuer- und Rettungswache im südwestlichen Stadtgebiet zur Erreichung der gesetzlichen Hilfsfristen ermittelt. In der Folge bestätigte der Rettungsdienstbedarfsplan diesen Standort. Auch die aktuell vorliegenden Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung 2025 sowie der Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans stützen weiterhin den geplanten Standort.

 

Die Flurstücke 1159 und 1160 zwischen Robert-Schuman-Straße und Siegelallee umfassen eine Gesamtgröße von etwa 2,3 ha. Der zentrale Bereich ist mit einem nach der Nutzung als Flüchtlingsunkterkunft (Zeltstadt) derzeit nicht mehr nutzbaren Sportplatz belegt. Im östlichen Bereich des Plangebiets, welcher ca. 6 m höher liegt als der Sportplatz, befindet sich ein öffentlich zugänglicher Bolzplatz und das zum Sportplatz gehörende Umkleidegebäude. Die Grenzen des Grundstücks sind mit Bäumen eingefasst und der Bereich um den Bolzplatz ist mit dichtem Gehölz bewachsen. Im Westen schließt eine Grünfläche an. Nördlich des Plangebietes befinden sich die Grundstücke zweier Armbrustschützenvereine. Die Errichtung einer technischen Schutzvorrichtung wurde mit den Vereinen vertraglich vereinbart und sichert somit den Rahmen für eine nachbarschaftliche Koexistenz mit den geplanten Nutzungen.

 

Das Plangebiet liegt im Regionalplan innerhalb eines regionalen Grünzugs. Ausnahmsweise können dort Bauflächen festgesetzt werden, wenn die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz dies erfordert. Voraussetzung hierfür ist, dass es keine Alternativen außerhalb des betroffenen Grünzuges gibt. Anhand einer umfänglichen Flächensuche wurde dies nachgewiesen. Des Weiteren muss der Erhalt der Durchgängigkeit und Funktionsfähigkeit des Grünzugs garantiert sein.

In einem städtebaulichen und hochbautechnischen Wettbewerb wurden diese wesentlichen Punkte adressiert. Der Planungswettbewerb konnte 2024 erfolgreich abgeschlossen werden.

Als erster Preisträger ging das Büro Kaspar Kraemer Architekten aus Köln mit Dewey Müller Stadtplaner aus Köln und Schröder Landschaftsarchitekten & Ingenieure aus Essen hervor.

Die Preisträger wurden zur Abgabe konkreter Angebote für die Planung der Feuer- und Rettungswache, des Sportplatzes mit einem kleinen Umkleidegebäude sowie der Freiflächen mit einem Bolzplatz sowie möglicherweise weiteren Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum aufgefordert. So konnte sich nach einer zweistufigen Angebotsabgabe und einem Verhandlungsgespräch der erste Preisträger Kaspar Kraemer Architekten aus Köln mit 89 Punkten gegenüber dem zweitplatzierten Architekturbüro gmp aus Aachen mit 83 Punkten durchsetzen. Der Drittplatzierte reichte kein Angebot ein und nahm somit nicht am Verhandlungsverfahren teil.

 

 

2. Aktuelle Beschlusslage

 

Nachdem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 18.08.2022 beschloss, die Verwaltung mit der Durchführung eines einstufigen Planungswettbewerbs für die vierte Feuer- und Rettungswache am Standort Robert-Schuman-Straße/Siegelallee zu beauftragen, wurden die Bezirksvertretung Mitte (09.08.2023), der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz (29.08.2023) und der Planungsausschuss (17.08.2023) über die groben Rahmenbedingungen des Wettbewerbs in Kenntnis gesetzt.

Am 16.11.2023 wurde die Verwaltung schließlich durch den Planungsausschuss mit der Durchführung des Planungswettbewerbs beauftragt.

Nach der Jurysitzung informierte der Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung - FB 61 - in Form eines öffentlichen Tagesordnungspunktes mit einem mündlichen Vortrag über die Ergebnisse des 2024 durchgeführten Wettbewerbs in folgender Reihenfolge:

Bezirksvertretung Mitte (25.09.2024), Planungsausschuss (26.09.2024), Sportausschuss (08.10.2024), und Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (01.10.2024).

 

3. Vergabe und Durchführung Planungsphasen 1-3 

 

Im parallel laufenden B-Plan-Verfahren und im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans sind bereits folgende Schritte erbracht: 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1021 - Siegelallee / Robert-Schuman-Straße - wurde am 02.06.2022 durch den Planungsausschuss gefasst (BV-Aachen-Mitte 31.05.2022). Öffentlich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 25.08.2022.

Die Programmberatung zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte am 23.01.2025 im Planungsausschuss (BV-Aachen-Mitte 29.01.2025, der AUK wurde am 28.01.2025 in Kenntnis gesetzt, der SpoA am 11.02.2025).

Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden an der Planung zu beteiligen. Dieser Verfahrensschritt erfolgte in der Zeit vom 10.03.2025 bis zum 10.04.2025. Im Anschluss daran werden die Entwürfe beider Bauleitpläne ausgearbeitet.

Im Flächennutzungsplan AACHEN*2030 ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Die Bezirksregierung wurde frühzeitig eingebunden und hat hierzu eine Rückmeldung gegeben. Die geplante Änderung (Variante 1) betrifft lediglich einen Teil der Fläche, auf dem die Feuer- und Rettungswache entstehen soll. Der Bau des Sportplatzes mit dem Umkleidegebäude ist aufgrund der Vornutzung als Sportplatz bereits ohne Änderung des Planungsrechts möglich. Lediglich ein Bauantragsverfahren ist notwendig. Insofern wäre ein Vorziehen des Sportplatzbaus inkl. Umkleidegebäude aufgrund der besonderen Bedarfe der Schulen und der Vereine wünschenswert.

Im Auslobungstext Teil C, Punkt 4 zum Planungswettbewerb wurden die Anforderung an das zu planende Trainingsfeld mit Umkleidegebäude beschrieben. Hier wurde auch darauf hingewiesen, dass das bestehende Umkleidegebäude abhängig vom Wettbewerbsbeitrag weiterverwendet werden kann. Von dieser Möglichkeit hat der Wettbewerbsbeitrag von Kaspar Kraemer Architekten (KKA) jedoch keinen Gebrauch machen können. Lage und Planung der Feuerwache, an der sich die weitergehende Nutzung der Fläche orientieren muss, erfordern eine Neuausrichtung und Lageveränderung des Umkleidehauses.

 

Die verbleibende Grünfläche soll in ihrer Freiraum- und Erholungsfunktion erhalten bleiben, wobei die Nebenanlagen dabei maximal 15 % der Grünfläche einnehmen dürfen. Dies ist zwingend zu beachten.

 

Die Verwaltung erbittet die Zustimmung der Ausschüsse und den Beschluss des Planungsauftrags, um den Vertrag mit dem Planungsbüro schließen zu können und die Ausschreibungen der weiteren Fachplaner veranlassen zu können. Damit dies auch aus haushalterischer Sicht möglich ist, ist die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel (sh. Beiblatt "finanzielle Auswirkungen") erforderlich.

 

4. Kostenrahmen Bedarfsplanung

 

Der ermittelte Kostenrahmen der vierten Feuer- und Rettungswache liegt mit einer BGF von ca.5.500 m² bei einem Kostenrahmen von ca. 16,1 Mio.€ brutto (KG 300 und KG 400). Die Gesamtkosten (Kostenrahmen) liegen bei 39.700.000 € (ohne Betriebsausstattung). Das Kostenbeiblatt der Kostenermittlung für die vierte Feuer- und Rettungswache ist als Anlage 5 der Vorlage beigefügt.

 

Zur Ermittlung des Kostenrahmens für den Sportplatz wurde auf die Skizze des überarbeiteten Wettbewerbsbeitrags des erst platzierten Planungsbüros zurückgegriffen und für das Umkleidegebäude eine Kostenermittlung auf Grundlage der Bruttogrundfläche (BGF) für die Kostengruppen (KG) 200 / 300+400 / 600 mit statistischen Kostenwerten aufgestellt. Das Kostenbeiblatt der Kostenermittlung für den Neubau des Umkleidegebäudes Siegelallee ist als Anlage 4 der Vorlage beigefügt. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen danach 3.270.000 € (ohne Betriebsausstattung).  Die Basis-/Baukosten der KG 200 -500 und 610 in Höhe von 1.795.500 € setzen sich wie folgt zusammen:

 

Die Flächenverteilung aus dem Wettbewerbsbeitrag von Kasper Kraemer Architekten wurde für die Außenflächen zugrunde gelegt. Von dieser Fläche von ca. 7.500 qm (Anlage) wurde der Sportplatz und das Umkleidegebäude abgezogen. Die Restfläche von ca. 2.995 qm wurde mit einem statistischen Kostenwert multipliziert und die KG 500 ermittelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der statistische Wert relativ hoch angesetzt wurde, da aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben zwingend eine Befahrbarkeit durch PKW’s und LKW’s als Zufahrt von der Siegelallee hergestellt werden muss, da eine Befahrbarkeit über die Robert-Schuman-Straße aufgrund des Neubaus der Feuer- und Rettungswache nicht möglich ist. Dies gilt ebenso für die geplanten Parkplätze und die Zufahrt zum Umkleidegebäude. Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf Schallschutzelemente zum Schutz der angrenzenden Bebauung und stellt eine Neuerung dar, die es bei der vorherigen Nutzung als Sportfläche nicht gab und deren genaue Beschaffenheit unter Rücksichtnahme eines Schallschutzgutachtens im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellt werden sollte. Die genauen Kosten für etwaige Schallschutzelemente können daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht genauer abgeschätzt werden und sind daher nicht explizit in den Kosten der Außenanlage berücksichtigt, sondern durch den vorgenannten, relativ hoch angesetzten statistischen Wert abgebildet.

Die Fahrradstation stellt ebenfalls eine Besonderheit des Entwurfs dar und wurde in den Kosten der KG 300 und KG 400 berücksichtigt. Die BGF des Umkleidegebäudes beträgt 155 m² und die BGF der Fahrradstation 48 m², somit hat die Fahrradstation einen Anteil von ca. 24 % bei anteiligen Baukosten von 185.000 € (KG 300 und KG 400) und ca. 46.000 € (KG 700). Der Entwurf der Fahrradstation sieht eine massive Bauweise in Verlängerung des Umkleidegebäudes vor, so dass dies als Gebäudeensemble erscheint. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass es aus bauordnungsrechtlicher sowie sportfachlicher Sicht lediglich notwendig ist, acht Fahrradabstellplätze zu schaffen. Es bestünde daher auch die Möglichkeit, allein entsprechende Fahrradabstellanlagen, ggf. überdacht, zu schaffen. Entsprechend würden sich Bau- und Unterhaltungskosten reduzieren.

Die Baunebenkosten (KG 700) wurden auf Grundlage der Basiskosten (KG 200 – 600) ermittelt.

Auf der Basis des Kostenbeiblattes ergeben sich Planungskosten für den Bau des Umkleidegebäudes (LPH 1-3) in Höhe von 175.000 €.

 

Zusätzlich zu den vorgenannten Planungskosten für das Umkleidegebäude fallen weitere Planungskosten für den Bau des Kunstrasenplatzes (inkl. Zuschauerbarrieren, umlaufende Pflasterflächen sowie Ballfangzäune und Trainingsbeleuchtungsanlage) an. Auf der Basis von geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1.123.000 € ergeben sich Planungskosten bis Leistungsphase 3 in Höhe von ca. 53.000 €

Insgesamt sind für den Bau der Sportanlage außerplanmäßige Mittel für die Beauftragung der Planung in Höhe von 228.000 € bereitzustellen.

 

Die Gesamtkosten für die Freifläche mit öffentlichen Sportflächen sind derzeit noch nicht bezifferbar, werden aber im Rahmen der weiteren Haushaltsplanungen 2026 ff konkretisiert.

 

Das für den Städtebau zu ordnende Gesamtareal umfasst eine Fläche von ca. 2,3 Hektar und stellt die Basis für den aufzustellenden B-Plan und die Änderung des FNP dar. Aus dem Wettbewerbsbeitrag soll eine übergeordnete städtebauliche und freiraumplanerische Lösung für das gesamte Planungsgebiet entwickelt werden. Dieser Planungsteil ist im Angebot von Kaspar Kraemer Architekten mit 66.175,79 € (brutto) aufgeführt. Diese Kosten fanden im Planansatz bislang keine Berücksichtigung und können nur noch anteilig i.H. von 16.083 € gedeckt werden. Weitere Kosten sind hier nicht zu erwarten, da sich die Leistungen für den Städtebau gem. AHO auf die LP 1-3 beziehen und als Basis für den B-Plan und die FNP genutzt werden sollen. Insgesamt sind somit hierfür außerplanmäßige Mittel in Höhe von 50.100 € bereitzustellen.

 

 

5. Empfehlung der Verwaltung

 

Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung des B-Planverfahrens und der Planungen für alle Teilbereiche (Hochbau Feuerwache, Sportplatz mit Umkleidegebäude – einschließlich Fahrradabstellanlage - sowie Freiflächenplanung mit öffentlichen Sportflächen) auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 gemäß HOAI und Erstellung der Kostenberechnung durch das aus dem Wettbewerb und dem anschließendem Vergabeverfahren hervorgegangenen Architekturbüro - hier Kaspar Kraemer Architekten aus Köln mit Dewey Müller Stadtplaner aus Köln und Schröder Landschaftsarchitekten & Ingenieure aus Essen.

 

Die Planung der Feuer- und Rettungswache ist dabei zentraler Punkt und vorrangiges Element, dem die Planungen von Sport- und Nebenflächen inhaltlich nachfolgen müssen. Die vorzeitige Planung von Sport- und Nebenflächen und deren Realisierung darf entsprechend Planung und Umsetzung der Feuer- und Rettungswache nicht erschweren oder behindern und/oder zu wirtschaftlichen Nachteilen führen, sei es durch erforderliche Bauabläufe oder Umplanungsnotwendigkeiten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

  

PSP-Element 5-021501-900-12100-900-1 Neubau Feuerwache Burtscheid (Siegel)

(ohne Betriebsausstattung)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1.931.0001

1.931.000

0

0

1.931.000

1.931.000

Ergebnis

1.931.000

1.931.000

0

0

1.931.000

1.931.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

11.769.000 € Haushaltsansatz zzgl. 162.000 € Ermächtigungsübertragung

 

PSP-Element 5-021701-900-04800-990-1 Neubau Rettungswache AC Burtscheid

(ohne Betriebsausstattung)

investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt-bedarf (alt)

Gesamt-bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

237.000²

237.000

0

0

237.000

237.000

Ergebnis

237.000

237.000

0

0

237.000

237.000

+ Verbesserung /- Verschlechterung

0

 

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

²219.000 € Haushaltsansatz zzgl. 18.000 € Ermächtigungsübertragung

 

 

 

 

PSP-Element 5-090101-900-00500-300-1 Neubau Feuerwache Siegel, Wettbewerb

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt-bedarf (alt)

Gesamt-bedarf (neu)

 

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

 

Auszahlungen

16.083 4

66.183

0

0

16.083 EÜ

66.183

 

Ergebnis

0

-50.100

0

0

0

-50.100

 

+ Verbesserung /- Verschlechterung

-50.100³

-50.100

 

 

 

 

Deckung ist gegeben³

Deckung ist gegeben

 

 

 4EÜ gesamt von 2024 nach 2025: 29.008 €, davon fällige Rechnungen E 26: 12.925 € brutto, Rest: 16.083 €

 

 

 

 

 

PSP-Element 5-080102-000-00100-990-1 Neubau Umkleidehaus Sportplatz Siegelallee II

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt-bedarf (alt)

Gesamt-bedarf (neu)

 

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

 

Auszahlungen

0

175.000

0

0

0

175.000

 

Ergebnis

0

-175.000

0

0

0

-175.000

 

+ Verbesserung /- Verschlechterung

-175.000³

-175.000

 

 

 

 

Deckung ist gegeben³

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

 

 

 

PSP-Element 5-080102-000-00100-990-2 Neubau Kunstrasenplatz Sportplatz Siegelallee II

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt-bedarf (alt)

Gesamt-bedarf

 (neu)

 

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

 

Auszahlungen

0

53.000

0

0

0

53.000

 

Ergebnis

0

-53.000

0

0

0

-53.000

 

+ Verbesserung /- Verschlechterung

-53.000³

-53.000

 

 

 

 

Deckung ist gegeben³

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

 

 

 

 

³Deckung der insgesamt benötigten Haushaltsmittel i.H. von 278.100 € durch Sperre bei folgenden PSP-Elementen:

 

 

  5-021501-900-02600-900-3 Errichtung Geräteprüfwerkstatt, Finanzposition 78310000    98.000 €

  5-021501-900-02600-900-3  Errichtung Geräteprüfwerkstatt, Finanzposition 78320000    30.000 €

  5-021503-900-01600-900-2  Beschaffung von Erkundungskrafträdern, Finanzposition 7831000     36.000 €

  5-021503-900-00300-300-1 Warnsystem Aachen, Finanzposition 783100000                   70.000 €

  5-021801-900-00500-900-1 Umbau Büros zu Ruheräumen, Finanzposition 783100000    44.100 €

 

 

 

Für den öffentlichen Freiraum belaufen sich die Planungskosten bis LPH 3 auf insgesamt 25.000 €. Diese werden aus dem jährlichen Ansatz aus dem PSP-Element 5-130101-900-03100-300-1, "Spiel- und Bolzplätze", Finanzposition 783500000 zur Verfügung gestellt.

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Die nach Abschluss der Leistungsphase 3 berechneten Kosten sind für die Teilmaßnahme „Feuer- und Rettungswache Siegel“ in der § 13-Liste wie folgt vermerkt:

 

Maßnahme

PSP-Element

Kostenart

Plan 2026

Plan 2027

Plan 2028

Folgejahre

NB Feuerwache Burtscheid

5-021501-900-12100-900-1

78650000

      -  

 4.860.000 €

 19.260.000 €

 9.630.200 €

Neuerrichtung Rettungswache AC-Burtscheid

5-021701-900-04800-990-1

78650000

      -  

    540.000 €

2.140.000 €

1.070.100 €

 

Für die Teilmaßnahmen Sportplatz und Freifläche erfolgt die Darstellung in der § 13-Liste mit der Haushaltsaufstellung 2026 ff.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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