Kenntnisnahme - FB 36/0575/WP18
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb; B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Verfasst von:
- Dez. VII, FB 36
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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14.05.2025
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Erläuterungen
Auf Grundlage des genannten Antrags der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich ist die Verwaltung beauftragt worden, darzulegen, warum der ökologische Zustand des Teichs am Schloss Schönau nach wie vor nicht gut sei, erforderliche Maßnahmen zur wesentlichen Verbesserung zu benennen und einen verbindlichen Zeitplan für diese Maßnahmen vorzustellen. Für die Bewertung der Ausgangslage wird in der Begründung auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie verwiesen.
Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen "guten Zustand" zu überführen. Die Bewertung des ökologischen Zustands natürlicher Seen erfolgt gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL, 2000) und der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, 2016) anhand einer fünfstufigen Skala (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht). Das ökologische Potenzial künstlicher Seen wird hingegen nach einer vierstufigen Skala (gut und besser, mäßig, unbefriedigend, schlecht) bewertet.
Für die Wasserrahmenrichtlinie werden nur Seen mit einer Fläche von mehr als 0,5 km² bewertet und die Ergebnisse an die EU gemeldet. Die Teichanlage am Schloss Schönau wird somit nicht von den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie erfasst.
Die für 2021 geplante Umgestaltung des Ablaufbereichs, mit Abflachung des Gewässerufers zur Ableitung nährstoffreichen Tiefenwassers, wurde aufgrund einer gutachterlichen Untersuchung des Forschungsinstituts für Ökosystemanalyse und -bewertung e.V. nicht umgesetzt. Laut des Gutachtens würde eine weitere Abflachung des Schönauer Teichs und die Einrichtung strömungsreduzierter Schilfbereiche das Risiko kleinräumiger Sauerstoffzehrungen sowie erhöhter Wassertemperaturen nach sich ziehen.
Beides ist hinsichtlich einer möglichen Botulismusgefahr (bakteriell hervorgerufene Vergiftung) zu vermeiden. Zudem können in Schilfbeständen verendete Tiere (Vögel, Fische) schlechter erkannt werden, so dass potenzielle Botulismusherde länger bestehen würden.
Die Kontrollen und Reinigungen am Ablaufbauwerk der Teichanlage Schönau werden monatlich und bei Bedarf im Herbst auch häufiger durchgeführt. Laub und Astwerk im Zu- und Ableitungsbereich wird maschinell entfernt. Dies ist jedoch nur entsprechend der Reichweite und Zugänglichkeit des technischen Geräts möglich. Ein jährliches Entfernen des Laubs im gesamten Teich, insbesondere auf der Teichsohle, ist in der Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses fachlich nicht gerechtfertigt.
Sediment auf dem Boden des Teichs wird durch eine Entschlammung entfernt. Der Zeitpunkt der Entschlammung ist abhängig von der Höhe des Schlamms im Teich. Die Untersuchung des Schlammspiegels wird in einem mehrjährigem Rhythmus durchgeführt, um entscheiden zu können, wann eine Reinigung erforderlich ist und entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssen.
Mit Blick auf den zurückliegenden Botulismusfall in der Teichanlage Schönau sollte ein starker Anstieg der Wassertemperaturen vermieden werden. Unabhängig davon, dass Bäume wichtige gestalterische und ökologische Funktionen haben, tragen sie zu einer Reduzierung der Wassertemperatur bei, wenn es sich um kleine Teichanlagen handelt und der Schattenwurf größtmöglich wirken kann.
Laubeintrag von Bäumen kann die gewässerinterne Sauerstoffzehrung zwar leicht erhöhen sowie zur Anreicherung von organischem Sediment führen. Gutachterlich wurde allerdings festgestellt, dass der Nährstoffeintrag durch Wassertiere, insbesondere Enten und Gänse, 75mal höher ist als der Nährstoffeintrag durch Laub. Im Vergleich zur Wasservogel-Problematik ist der Laubeintrag deshalb von eher geringer Bedeutung. Vielmehr sollte der Bestand der Wasservögel dauerhaft möglichst klein gehalten werden.
Enten und Gänse (ebenso wie andere Tiere, z.B. Ratten) halten sich bevorzugt dort auf, wo ein gutes Nahrungsangebot vorhanden ist. In dieser Hinsicht ist die Fütterung der Tiere durch Besucherinnen und Besucher des Parks mit Körnern und Brotstücken ein besonders kritischer Punkt. Sie ist schädlich für die Wasservögel und eine erhebliche Belastung des Gewässers durch den Eintrag des Kots der Tiere und nicht gefressener Rückstände. Vor Ort sind Schilder vorhanden, mit denen darauf aufmerksam gemacht wird. Zusätzlich erfolgen – abhängig von der personellen Verfügbarkeit – Kontrollen durch den Bezirksservice des Bezirksamts Richterich, um das Ausbringen von Futter soweit wie möglich zu unterbinden. Diese werden vereinzelt ergänzt durch Kontrollen des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Die Bezirkskolonne des Aachener Stadtbetriebs reinigt ein- bis zweimal pro Woche den Park von Unrat und Müll.
Bei einer direkt am Teichufer stehenden, stark überhängenden Roßkastanie ist im Zuge der letzten Regelkontrolle ein massiver Schaden des Stamms festgestellt worden, der die Statik des Baums beeinträchtigt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist deshalb eine Fällung notwendig. Wie oben bereits dargestellt, sind Bäume neben ihren zahlreichen ökologischen Funktionen wichtig für die Aufenthaltsqualität in der Parkanlage und sie tragen über die Verschattung zur Kühlung des Wassers bei, was Algenwachstum einschränkt. Ein Entfernen von Bäumen im Umfeld des Teichs zur Verminderung des Laubeintrags ist deshalb nicht vorgesehen. Standorte für die Pflanzung von Jungbäumen als Ersatz für den zu fällenden Baum werden noch geprüft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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