Kenntnisnahme - FB 61/1557/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation in der Mechtildisstraße;Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Bezirksfraktionen Aachen-Mitte vom 03.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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07.10.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die in 2019 im gesamten Umfeld der unter Vollsperrung erneuerten Eisenbahnbrücke Erzbergerallee festzustellenden verkehrlichen Verlagerungen von Fremd,- und Durchgangsverkehren seit Wiederfreigabe der Erzbergerallee sich wieder normalisiert haben und deshalb keine verkehrsregelnden Maßnahmen in der Mechtildisstraße erforderlich sind.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Von April 2019 bis März 2020 wurde die ehemalige Eisenbahnbrücke unter Vollsperrung der Erzbergerallee abgerissen und eine neue Brücke über den jetzt dort verlaufenden Vennbahnweg gebaut. Da sich keine Hauptverkehrsstraße als Umleitungsstrecke anbot, hat die Verwaltung es jedem Verkehrsteilnehmenden überlassen, auf welchen Alternativstrecken die Baustelle umfahren wird. Es entstand eine Verlagerung des örtlichen Ziel- und Quellverkehrs sowie der Berufspendler*innen auf benachbarte Straßen, wobei sich jede(r) Verkehrsteilnehmer*in die günstigste Wegeverbindung aussuchte. Hierbei wurde auch die Mechtildisstraße mit Fahrten belastet, die sonst dort nicht gefahren wurden. Eine Verkehrserhebung im Zeitraum vom 21.01.2020, 11h bis 24.01.2020, 10h über einen Gesamtzeitraum von 71 Stunden, ergab eine Verkehrsbelastung von 1426 Fahrzeugen in beiden Richtungen, was einer Tagesbelastung von 482 Fahrzeugen pro 24 Stunden bzw. 34 Fahrzeugen pro durchschnittlicher Tagesstunde in beiden Fahrtrichtungen entsprach. Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge lag bei 27 km/h.
Nach Ende der Vollsperrung Erzbergerallee und Rückverlagerung der Verkehre auf die Erzbergerallee sollte zeitnah eine Vergleichszählung erfolgen, um die Verkehrsbelastung der Mechtildisstraße unter normalen Rahmenbedingungen zu ermitteln. Dies war jedoch im Frühjahr 2020 nicht möglich, weil die mit der Corona-Pandemie verkehrlich zu beobachtenden Verhältnisse keine belastbaren Ergebnisse brachten (weitgehend Homeoffice, geschlossene Schulen und Kindergärten, viele geschlossene Geschäfte und Einrichtungen). Erst nach den Sommerferien 2020 mit den seitdem wieder weitgehend normalisierten Verkehrsaufkommen, hat die Verwaltung in der Zeit vom 17.08.2020,14h bis 21.08.2020, 12h wieder über einen Zeitraum von insgesamt 94 Stunden im gleichen Straßenzug die Verkehrssituation erfasst. In dieser Zeit wurden insgesamt 2127 Fahrzeuge erfasst, was einer 24-Stunden-Belastung von 542 Fahrzeugen bzw. 39 Fahrzeugen pro durchschnittlicher Tagesstunde in beiden Fahrtrichtungen zusammen entspricht.
Wenn auch die Zahl der auf der Mechtildisstraße fahrenden Autos in beiden Zählungen in etwa gleich ist, so fällt die deutlich geringere Fahrgeschwindigkeit bei der neueren Zählung auf. Während im Januar die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 27 km/h lag und 5,9% schneller als 40km/h fuhren, lag die Durchschnittsgeschwindigkeit im August bei 19 km/h und nur 0,8% führen mit mehr als 40 km/h im Verwarnungsgeldbereich.
Diese aktuell gemessenen Fahrgeschwindigkeiten liegen deutlich unter denen in fast allen anderen Tempoo-30-Zonen gemessenen Geschwindigkeiten. Ein Handlungsbedarf hat die Verwaltung zusammen mit der Polizei erst bei einer Quote von 15% über 40 km/h festgelegt. Da hier die Quote der Überschreitungen nur bei 0.8% liegt, (hier: 0,8%!) Deshalb hält die Verwaltung verkehrsbeschränkende Maßnahmen in der Mechtildisstraße nicht mehr für erforderlich und eine Abbindung gegenüber den Anwohnern der Nachbarstraßen, die jetzt schon mehr Verkehr erfahren und dann noch zusätzlichen Verdrängungsverkehr erhalten würden, für nicht gerechtfertigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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112,9 kB
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