Entscheidungsvorlage - FB 56/0610/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag des Integrationsrats zur Ergänzung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- Dez VI/FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Integrationsrat
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
04.06.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Integrationsrat empfiehlt dem neu gewählten Integrationsrat bzw. dem nachfolgenden Gremium
dringend folgende Ergänzungen des § 20 ab Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Aachen
durchzusetzen:
(6) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen, insbesondere
wenn sie die Interessen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte betreffen, und hierzu
Vorschläge und Anregungen machen.
(7) Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Menschen mit
internationaler Familiengeschichte als solche betreffen, zu informieren und vor einer Beschlussfassung
durch den Rat oder die Ausschüsse zu beteiligen. Der Integrationsrat tagt jeweils zu Beginn der Beratungsfolge der Ausschüsse bzw. des Rates.
(8) Die Mitglieder des Integrationsrates haben das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.
(9) Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme dem Rat der Stadt oder
einem seiner Ausschüsse vorzulegen. Die/der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom
Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung
teilzunehmen; auf ihr/sein Verlangen ist ihr/ihm dazu das Wort zu erteilen.
(10) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder
vom Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
(11) Der Rat kann nach Anhörung des Integrationsrates den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der
Integrationsrat über ihm vom Rat zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden kann. Dies kann
insbesondere die Vergabe von Finanzmitteln an Migrantenorganisationen sowie an Vereine oder
Einrichtungen zur Förderung integrativer Maßnahmen betreffen.
(12) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle
Haushaltsansätze, die seine Belange betreffen, und kann hierzu Vorschläge und Anregungen machen.
(13) Der Integrationsrat betreibt über seine Geschäftsstelle eine eigenständige Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.
(14) Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung
zu stellen. Dies betrifft insbesondere auch eine administrative Unterstützung durch eine
entsprechend ausgestattete Geschäftsstelle.
(15) Darüber hinaus kann der Rat dem Integrationsrat weitere Kompetenzen in Angelegenheiten, die
die Interessen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte als solche betreffen, zuweisen.
Erläuterungen
Die Vorsitzende des Integrationsrats, Frau Smajic, legt dem Integrationsrat den als Anlage 1 beigefügten Ergänzungsvorschlag zu § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen einschließlich ihrer diesbezüglichen Begründung vor.
Am 14. September 2025 finden die Wahlen zum kommenden Integrationsrat statt. Vorbehaltlich der derzeit auf Landesebene angestrebten Novellierung des § 27 Gemeindeordnung NRW wird das Gremium mit Beginn der neuen Wahlperiode – ab dem 01. November 2025 – die Bezeichnung „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“ tragen. Es wird Entscheidung des neu gewählten Gremiums sein, ob und ggf. in welchem Wortlaut seinerseits dem – ebenfalls am 14. September neu zu wählenden – Rat der Stadt Aachen eine Änderung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen empfohlen wird.
Die aktuelle Fassung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen ist als Anlage 2 beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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x |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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57,5 kB
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