Entscheidungsvorlage - FB 68/0182/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, an den in der Vorlage beschriebenen 27 Standorten Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten.

Die Bezirksvertretung Haaren beschließt, am Standort an der Neuköllner Straße 15 am Berufskolleg eine Abstellfläche für E-Tretroller einzurichten.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Einrichtung weiterer 28 E-Tretroller-Abstellflächen zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

 

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Herbst 2019 ist die Teilnahme von E-Tretrollern, auch als E-Scooter bezeichnet, am Straßenverkehr erlaubt. Als Teil der Shared- und Mikromobilität ist eine Entwicklung zu einem bedeutenden Verkehrsmittel für die Bewältigung der „ersten“ und „letzten“ Meile zu erwarten. In Aachen bieten aktuell drei E-Tretroller-Verleih-Anbieter ihre Dienste an: VOI (13. September 2021), Dott (01. Oktober 2024, ehemals Tier seit 01. Februar 2020) und RideMovi (30. April 2024) sind aktuell mit einer maximalen Anzahl von je 666 E-Tretrollern vertreten. Die gesamte Fahrzeugflotte umfasst ca. 2.000 E-Tretroller. Der Innenstadtbereich stellt den räumlichen Schwerpunkt der Geschäftsgebiete dar, mit einer konstant hohen Gesamtnachfrage und -auslastung des Angebots. Trotz der Ausweitung der Geschäftsgebiete in die Außenbezirke ist die höchste Auslastung im und um das Stadtzentrum zu verzeichnen. Aus diesem Grund fokussieren sich E-Tretroller-Anbieter dort auf die Verteilung ihrer Flotten.

Neben dem Einsatz von E-Tretrollern als eine weitere Mobilitätsoption stehen diese allerdings in direkten Nutzungskonflikten um die öffentliche Fläche. Insbesondere ordnungswidrig abgestellte E-Tretroller blockieren Geh- und Fahrradwege. Um diesem Nutzungskonflikt Rechnung zu tragen, werden in Aachen daher Abstellflächen eingerichtet.

Der Mehrwert des Angebots muss demnach durch geeignete Rahmenbedingungen gesichert werden, wobei auch die Nutzung des öffentlichen Raums in all seiner Funktionalität und Stadtbildrelevanz berücksichtigt werden muss. Somit werden die Ansprüche an eine verkehrssichere, möglichst inklusive Straßenraumnutzung erfüllt. Sowohl die Innenstadtmobilität für Morgen als auch die Sharing-Leitlinien der Stadt Aachen streben ein faires Miteinander, verbesserte Nutzungsmöglichkeiten für alle Verkehrsarten sowie eine erhöhte Aufenthaltsqualität für Bürger*innen an. Dazu definieren die Sharing-Leitlinien (siehe FB 68/0085/WP18) klare Rahmenbedingungen für das E-Tretroller-Verleihangebot und geben konkrete Anforderungen an das Abstellen der Fahrzeuge vor. Das formulierte Entwicklungsziel sieht einen sukzessiven Ausbau von Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum vor, um ein geordnetes Abstellen der Fahrzeuge im gesamten Betriebsgebiet zu gewährleisten.

In Aachen wurden die interessierten E-Tretroller-Verleihanbieter von Beginn an koordiniert und entsprechende Qualitätsstandards eingeführt. Im Jahr 2021 initiierte die Stadtverwaltung einen strukturierten Dialog zur Shared- und Mikromobilität, der über eineinhalb Jahre mit Mobilitätsanbietern, Verkehrsbetrieben und Verbänden in Workshops geführt wurde. Das Ergebnis war ein „Letter of Intent“ (siehe Anlage 1), der Grundsätze für die Zusammenarbeit festhält. Der Konsens dieser Dialoge war, dass geteilte Mikromobilität den Umweltverbund stärkt, Klimaschutz und Luftreinhaltung fördert, platzsparende Lösungen unterstützt und eine emissionsfreie Mobilitätsinfrastruktur ausbaut.

Die beteiligten Akteure bekennen sich zu einer vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit und zu einem qualitativ hochwertigen Dienstleistungsangebot.

Hervorzuheben sind dabei die folgenden Grundsätze:

  • Integration auf Ebene der Daten und Informationen (z.B. über das Vertriebssystem)
  • Effizienter Umgang mit den Ressourcen Fläche und Raum (platzsparende Lösungen priorisieren, Fokus auf Parken & Abstellen, aktive Mitwirkung der Anbieter (konzeptionell, organisatorisch und operativ))
  • Bereitstellung von Daten durch die Anbieter an die Stadt Aachen im gegenseitigen Einverständnis
  • Beteiligung an kooperativen Projekten, u.a. temporäre Experimente und Reallabore


Bisheriger und geplanter Ausbau von E-Tretroller-Abstellflächen in Aachen

Aus Sicht der Fachverwaltung hat sich das E-Tretroller-Angebot in Aachen etabliert und soll weiterhin Teil des Mobilitätsangebots bleiben. Um der Problematik falsch/ordnungswidrig abgestellter E-Tretroller zu begegnen, soll mit markierten Abstellflächen ein stationär eingegrenztes Abstellen in der Innenstadt und an neuralgischen Punkten vorgegeben werden. Bereits im Oktober 2023 wurden 16 Abstellflächen innerhalb des Grabenrings politisch beschlossen und werden sukzessive eingerichtet (siehe FB 61/0727/WP18). Der politische Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte lautet wie folgt: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, zunächst an den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten Abstellflächen für E-Tretroller einzurichten. Mit seinem politischen Beschluss beauftragt der Mobilitätsausschuss die Verwaltung, neben den in der Vorlage beschriebenen 16 Standorten auch außerhalb des Alleenrings in der Nähe neuralgischer Stellen, wie Bahnhöfen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Alten-/Pflegeheimen, Abstellplätze für E-Tretroller einzurichten. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, das vorgestellte Konzept der E-Tretroller-Abstellzonen entsprechend zu überarbeiten und dem Ausschuss erneut zum Beschluss vorzulegen.
Parallel hierzu wurden virtuelle Abstellverbotszonen eingerichtet, um das Abstellen der E-Tretroller innerhalb der eingerichteten Abstellflächen zu gewährleisten. Bisher wurden an 10 Standorten Abstellflächen markiert und beschildert: Schanz, Hauptbahnhof, Alexianergraben 45/47, Löhergraben 34, Karlsgraben 25, Templergraben 51, Eilfschornsteinstraße 86, Augustinerbach gegenüber von Haus Nr. 12, Pontstraße/Pontdriesch, Pontstraße 151/Friesenstraße.

Die aktuelle Ausbauphase sieht die Einrichtung von 28 weiteren Abstellflächen innerhalb des Alleenrings sowie an identifizierten neuralgischen Punkten vor (siehe Anlage 2). Ziel dieser Maßnahme ist es, das Angebot an Abstellflächen in Zukunft so zu verdichten (ca. 200 m Abstand), dass eine Aufhebung der Verbotszonen in der Innenstadt möglich wird. Ferner wird darauf geachtet, dass die Abstellflächen in räumlicher Nähe zu anderen Mobilitätsangeboten entstehen, um diese perspektivisch in Mobilstationen zu bündeln.

Ausweisung der Flächen

Da es sich bei E-Tretrollern um Kraftfahrzeuge handelt, sollen weiterhin primär Flächen umgewidmet werden, die bisher für den Kfz-Verkehr genutzt wurden. Je nach Standort können ein oder mehrere Pkw-Parkplätze im öffentlichen Raum als Abstellfläche ausgewiesen werden. Im gesamten Ausbauprozess sollte eine Abwägung zwischen Belangen der Verkehrssicherheit, öffentlich verfügbarem Raum, Interessen weiterer Verkehrsteilnehmender und den Interessen der Anbietenden im Sinne der Mobilitätswende vorgenommen werden.

Für die Einrichtung von Parkplätzen für E-Tretroller wird eine feste Beschilderung nach den entsprechenden Verkehrszeichen (VZ 314-10 StVO für Parken Anfang, VZ 314-20 StVO für Parken Ende) in Verbindung mit Zusatzzeichen für E-Tretroller und Seitenstreifen vorgesehen (siehe Anlage 2). Eine mobile Beschilderung wird aufgrund des hohen Aufwands der täglichen Verkehrssicherheitskontrolle (u.a. verschobene Schilder kontrollieren und wieder richtig platzieren) nicht empfohlen.

Zur besseren Sichtbarkeit der Parkflächen für E-Tretroller sollen Bodenmarkierungen in Form eines E-Tretroller-Piktogramms sowie Parkierungsparkecken angebracht und je zwei rot-weiße Poller an der fahrbahnzugewandten Seite eingebaut werden. Bei der Einrichtung von Abstellflächen auf dem Gehweg wird auf das Aufstellen von den oben genannten Beschilderungen verzichtet. Stattdessen erfolgt die Markierung der Flächen durch Markierungsecken sowie ein entsprechendes Bodenpiktogramm für E-Tretroller. Zudem wird mit den E-Tretroller-Verleihanbietern abgestimmt, in welchen Bereichen das Abstellen nicht erfolgen kann, d.h. die Mietzeit für die Nutzenden würde kostenpflichtig weiterlaufen. Diese Bereiche können flexibel in den Apps angepasst werden, sodass eine Steuerung des Verleihsystems möglich wird. Auf diese Weise können sowohl die Belange der übrigen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des Fußverkehrs, als auch die Attraktivität der E-Tretrollerangebote gut erfüllt werden.

Auf Kopf- oder Betonsteinpflasterflächen sind Markierungsnägel und Bodenpiktogramme vorgesehen, während auf Asphalt- und Betonsteinpflasterflächen dauerhaft sichtbare Markierungen nach entsprechender Untergrundbehandlung angebracht werden sollen.

Kosten

Für die Umsetzung der 28 E-Tretroller-Abstellflächen mit ggf. Ausbesserungen des Untergrunds, Bodenmarkierungen (E-Tretroller-Bodenpiktogramm) und fester Beschilderung werden Kosten von bis zu 59.357,- Euro veranschlagt. Entsprechende Mittel stehen unter PSP-Element 5-120201-900-12300-300-1/4-120201-917-1 (Micro- und Shared Mobility) zur Verfügung. Das Aufstellen der Beschilderung und die Markierung erfolgen durch eine extern zu beauftragende Firma.

Ausblick

Zur Förderung einer Verdichtung an E-Tretroller-Abstellflächen in der Innenstadt wurde in den Sharing-Leitlinien der Stadt Aachen ein jährlicher Ausbauprozess von bis zu 30 Abstellflächen im Stadtgebiet als Entwicklungsziel formuliert. Neuralgische Punkte sowie weitere Standorte mit einem hohen E-Tretroller-Aufkommen werden mittelfristig hinzugenommen. Dabei findet unter anderem das Umfeld von bestehenden ÖPNV-Haltestellen gesondert Berücksichtigung. Darüber hinaus wird im Rahmen von anstehenden Umbaumaßnahmen geprüft, ob die Einrichtung von Abstellflächen für E-Tretroller bei den Umbaumaßnahmen realisierbar ist.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120201-900-12300-300-1 Micro- und Shared Mobilitiy

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

77.000

77.000

0

0

0

0

Ergebnis

77.000

77.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120201-917-1 Micro- und Shared Mobility

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

30.000**

30.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

51.000***

51.000

0

0

0

0

Ergebnis

87.000

87.000

30.000

30.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 62.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 15.000 €

**Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 20.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 10.000 €

***Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 36.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 15.000 €

 


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

E-Tretroller besitzen ein Potenzial, private Pkw-Fahrten zu ersetzen. Ca. 25% der E-Tretroller-Fahrten werden mit dem ÖPNV kombiniert und sind daher im Sinne ihrer verkehrlichen Wirkung insgesamt positiv im Kontext des Klimaschutzes zu beurteilen. Da es sich bei der hier vorgeschlagenen Maßnahme zur Re-Organisation des Abstellens der E-Tretroller nicht um eine quantitative Veränderung der E-Tretroller-Fahrten handelt, gehen wir von einer neutralen Wirkung im Sinne des Klimaschutzes bzw. der Klimaanpassung aus.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...