Entscheidungsvorlage - FB 56/0567/WP18-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Integrationsrat beschließt, das Projekt Nr. 1 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.850,00 Euro zu fördern.

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Erläuterungen

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen in 2025 im PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ 145.000,00 Euro zur Verfügung. Die zur Verfügung stehende Summe für Projekte zur Integration im Jahr 2025 in der beigefügten Übersicht (siehe Anlage 1) basiert auf der vom Integrationsrat am 27.11.2024 beschlossenen Mittelverteilung.

 

Projektantrag Nr. 1 für das Jahr 2025 – Ergänzung II

 

Antragstellender:   Barrierefrei Aachen e.V. International

Titel des Vorhabens:  „Musik Verbindet – Briefe aus Deutschland“

Laufzeit:   06.01. - 29.11.2025

Beantragte Förderung:   5.000,00 €

Von der Verwaltung als förderfähig eingeschätzt: 2.850,00 €

 

Kurze Beschreibung des Vorhabens:

Es wird auf die Vorlage zur und Ausführungen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung vom 22.01.2025 inklusive der für die Sitzung als „Anlage 2 - Projektantrag Nr. 1“ eingereichten Antragsunterlagen sowie die Ergänzungsvorlage inklusive der Anlage 1 „Nachtrag zu Projektantrag Nr. 1“ aus der Sitzung vom 26.03.2025 verwiesen.

 

Bisherige Entwicklung:

Der Antrag wurde erstmalig im Rahmen der Sitzung des Integrationsrates am 22.01.2025 besprochen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Verwaltung mit Schreiben vom 19.12.2024 den Antragstellenden gefragt, ob der Antrag in seiner aktuellen Form so weiterverfolgt werden solle. Die Förderhöhe im Antrag wurde von der Verwaltung geprüft und liegt mit voraussichtlich 2.850,00 € deutlich unter den vom Verein beantragten 5.000,00 €.

Eine Antwort des Antragstellenden lag zum Zeitpunkt der Integrationsratssitzung noch nicht vor.

Der Integrationsrat hat daher in der Sitzung vom 22.01.2025 die Vertagung des Tagesordnungspunktes beschlossen.

Am 26.03.2025 wurde daher der Antrag erneut vorgelegt mit der Ergänzung, dass der antragstellende Verein den Antrag auch mit der voraussichtlich geringeren Förderhöhe weiterverfolgen möchte. Zudem wurden schriftlich zwei Fragen beantwortet.

Im Zuge der Beratungen zum Förderantrag des Vereins Barrierefrei Aachen e.V. am 26.03.2025 wurde durch einzelne Mitglieder des Integrationsrates auf einen aus ihrer Sicht als kritisch erachteten Instagram-Post des Vereins hingewiesen.

In der Folge wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob sich daraus Rückschlüsse auf die Förderfähigkeit des Vereins ziehen lassen.

 

Aktueller Stand:

Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft. Im Rahmen der Überprüfung konnte lediglich ein einzelner als kritisch wahrgenommener Instagram-Beitrag festgestellt werden. Aus diesem isolierten Vorgang lässt sich jedoch keine grundlegende politische Ausrichtung des Vereins ableiten.

 

Vereinzelte Äußerungen oder Verfehlungen – insbesondere in sozialen Medien – reichen für sich genommen nicht aus, um die Förderfähigkeit grundsätzlich in Frage zu stellen. Erst wenn der Verein durchgängig oder überwiegend politische Positionen vertritt, die mit den Grundsätzen der Förderung nicht vereinbar sind, wäre ein Ausschluss aus der Förderung zu prüfen.

 

Diese Feststellung kann im vorliegenden Fall nicht getroffen werden. Die Voraussetzungen für eine verwaltungsseitige Empfehlung zur Ablehnung des Antrags allein auf Basis des festgestellten Postings liegen somit nicht vor.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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